Informationsdienst Ruhr

Leine und Maulkorb für beißwütige Hunde: Wie Ruhrgebiets-Städte ihre Bürger zu schützen versuchen

Ruhrgebiet.(idr). Ein Zuchtverbot für Kampfhunde haben heute die Innenminister der Länder beschlossen. Zugleich setzen sie aber auch auf Eigeninitiative der Kommunen. Auch in den Rathäusern des Reviers werden die kommunalen Möglichkeiten ausgelotet, um die Gefahr durch beißwütige Hunde in den Städten einzudämmen. Der Rat der Stadt Essen beschäftigt sich heute (28. Juni) mit dem Problem. Bisher existiert hier nur ein Leinenzwang in Parkanlagen und auf Spielplätzen. Über weitere Maßnahmen wird jetzt beraten. Rund 17.000 Hunde zählt die Stadt. In Duisburg reagiert man mit einem geplanten Anlein- und Maulkorb-Zwang für gefährliche Hunde auf die aktuelle Diskussion. Derzeit prüft die Stadt im Auftrag des Rates, das im Rahmen der Gefahrhundeverordnung realisieren zu können. Außerdem hat das Ordnungsamt eine "Hunde-Hotline" eingerichtet. Unter der Telefonnummer 0203/283-2444 gibt es kompetente Auskünfte zum Umgang mit gefährlichen Hunden und zur "Kampfhunde"-Problematik in Duisburg. 18.000 Hunde tummeln sich nach Schätzungen in der Revierstadt. Wie viele davon von der Anlein- und Maulkorb-Pflicht betroffen wären, ist kaum zu überblicken. In Dortmund gibt es eine solche Verordnung bereits seit 1994. Auf Straßen und in Anlagen müssen Hunde grundsätzlich angeleint werden, bissige dürfen nur an der kurzen Leine und mit Maulkorb ausgeführt werden. In Dortmund denkt man aber bereits über eine Verschärfung der Verordnung nach: Statt eines Verwarnungsgeldes könnte beim ersten Verstoß gegen den Leinenzwang schon ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden. Mindestens 80 Mark wären dann fällig. Beim zweiten Verstoß könnte das Tier dem Halter weggenommen werden. Das Rechtsamt prüft diese Neuerungen derzeit. Die Bochumer halten es ähnlich: Auch hier schreibt die Sicherheitsverordnung bereits Maulkorb und kurze Leine für beißwütige Hunde vor. Bei rund 11.000 Hunden ist das aber kaum kontrollierbar. Vor diesem Problem stehen auch die Ordnungsämter der Nachbarstädte: Es fehlt an Personal, um die Einhaltung der Verordnungen nachzuprüfen und Verwarnungsgelder einzutreiben. Obwohl z.B. in Dortmund und Duisburg auch die Mitarbeiter der Ordnungspartnerschaften die Augen offen halten, kann nur stichprobenartig kontrolliert werden.Pressekontakt: Stadt Essen, Presseamt, Telefon: 0201/88-88011, Fax: -88019; Stadt Duisburg, Presseamt, Telefon: 0203/283-2202, Fax: -4395; Stadt Dortmund, Presseamt, Telefon: 0231/50-25677, Fax: -22167; Stadt Bochum, Telefon: 0234/910-3083, Fax: 16111

Ruhrgebiet.(idr). Ein Zuchtverbot für Kampfhunde haben heute die Innenminister der Länder beschlossen. Zugleich setzen sie aber auch auf Eigeninitiative der Kommunen. Auch in den Rathäusern des Reviers werden die kommunalen Möglichkeiten ausgelotet, um die Gefahr durch beißwütige Hunde in den Städten einzudämmen.

 

Der Rat der Stadt Essen beschäftigt sich heute (28. Juni) mit dem Problem. Bisher existiert hier nur ein Leinenzwang in Parkanlagen und auf Spielplätzen. Über weitere Maßnahmen wird jetzt beraten. Rund 17.000 Hunde zählt die Stadt.

 

In Duisburg reagiert man mit einem geplanten Anlein- und Maulkorb-Zwang für gefährliche Hunde auf die aktuelle Diskussion. Derzeit prüft die Stadt im Auftrag des Rates, das im Rahmen der Gefahrhundeverordnung realisieren zu können. Außerdem hat das Ordnungsamt eine "Hunde-Hotline" eingerichtet. Unter der Telefonnummer 0203/283-2444 gibt es kompetente Auskünfte zum Umgang mit gefährlichen Hunden und zur "Kampfhunde"-Problematik in Duisburg.

 

18.000 Hunde tummeln sich nach Schätzungen in der Revierstadt. Wie viele davon von der Anlein- und Maulkorb-Pflicht betroffen wären, ist kaum zu überblicken.

 

In Dortmund gibt es eine solche Verordnung bereits seit 1994. Auf Straßen und in Anlagen müssen Hunde grundsätzlich angeleint werden, bissige dürfen nur an der kurzen Leine und mit Maulkorb ausgeführt werden.

 

In Dortmund denkt man aber bereits über eine Verschärfung der Verordnung nach: Statt eines Verwarnungsgeldes könnte beim ersten Verstoß gegen den Leinenzwang schon ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden. Mindestens 80 Mark wären dann fällig. Beim zweiten Verstoß könnte das Tier dem Halter weggenommen werden. Das Rechtsamt prüft diese Neuerungen derzeit.

 

Die Bochumer halten es ähnlich: Auch hier schreibt die Sicherheitsverordnung bereits Maulkorb und kurze Leine für beißwütige Hunde vor. Bei rund 11.000 Hunden ist das aber kaum kontrollierbar.

 

Vor diesem Problem stehen auch die Ordnungsämter der Nachbarstädte: Es fehlt an Personal, um die Einhaltung der Verordnungen nachzuprüfen und Verwarnungsgelder einzutreiben. Obwohl z.B. in Dortmund und Duisburg auch die Mitarbeiter der Ordnungspartnerschaften die Augen offen halten, kann nur stichprobenartig kontrolliert werden.

Pressekontakt: Stadt Essen, Presseamt, Telefon: 0201/88-88011, Fax: -88019; Stadt Duisburg, Presseamt, Telefon: 0203/283-2202, Fax: -4395; Stadt Dortmund, Presseamt, Telefon: 0231/50-25677, Fax: -22167; Stadt Bochum, Telefon: 0234/910-3083, Fax: 16111

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