Informationsdienst Ruhr

Regionalplanänderung schafft Voraussetzung für den Ruhehafen Ossenberg

Essen/Rheinberg (idr). Der Regionalverband Ruhr (RVR) gibt der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) grünes Licht für den Ruhehafen Ossenberg. In ihrer heutigen Sitzung (30. Juli 2017) hat die RVR-Verbandsversammlung die 82. Änderung des Regionalplans auf dem Gebiet der Stadt Rheinberg beschlossen. Martin Tönnes, RVR-Beigeordneter für den Bereich Planung, erläutert: "Auch Schiffe brauchen Rastplätze, um nicht ungesichert im Strom zu liegen. Der heutige Beschluss, den ruhenden und fahrenden Schiffsverkehr zu trennen, trägt entscheidend dazu bei, die Sicherheit für die Binnenschifffahrt zu erhöhen." Der Niederrhein gehört zu den meist befahrenen Wasserstraßen Europas mit mehr als 100.000 Schiffsbewegungen pro Jahr. 60 Prozent der Güterschiffe fahren nicht im 24-Stunden-Betrieb. Somit müssen Binnenschiffer gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeiten außerhalb der Fahrt einhalten. Die Änderung des aktuell geltenden Regionalplanes ist erforderlich, um im Rheinabschnitt zwischen Duisburg und Wesel linksrheinisch einen Hafen für die Ruhezeiten der Güterbinnenschifffahrt zu entwickeln. Für die Standortauswahl war entscheidend, Gewässer mit bereits bestehendem Rheinanschluss zu nutzen. Nach umfassender Beteiligung der Öffentlichkeit hat die RVR-Verbandsversammlung als zu-ständiger Regionalrat in ihrer heutigen Sitzung die Regionalplanänderung beschlossen. Im Anschluss wird der Regionalverband Ruhr die Änderung der Landesregierung anzeigen. Wenn diese innerhalb einer Frist von 3 Monaten keine Einwände erhebt, wird die Änderung nach amtlicher Bekanntmachung im Gesetzes- und Verordnungsblatt NRW wirksam.Pressekontakt: RVR, Barbara Klask, Telefon: 0201/2069-201, E-Mail: klask@rvr-online.de

Essen/Rheinberg (idr). Der Regionalverband Ruhr (RVR) gibt der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) grünes Licht für den Ruhehafen Ossenberg. In ihrer heutigen Sitzung (30. Juli 2017) hat die RVR-Verbandsversammlung die 82. Änderung des Regionalplans auf dem Gebiet der Stadt Rheinberg beschlossen.

Martin Tönnes, RVR-Beigeordneter für den Bereich Planung, erläutert: "Auch Schiffe brauchen Rastplätze, um nicht ungesichert im Strom zu liegen. Der heutige Beschluss, den ruhenden und fahrenden Schiffsverkehr zu trennen, trägt entscheidend dazu bei, die Sicherheit für die Binnenschifffahrt zu erhöhen."

Der Niederrhein gehört zu den meist befahrenen Wasserstraßen Europas mit mehr als 100.000 Schiffsbewegungen pro Jahr. 60 Prozent der Güterschiffe fahren nicht im 24-Stunden-Betrieb. Somit müssen Binnenschiffer gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeiten außerhalb der Fahrt einhalten. Die Änderung des aktuell geltenden Regionalplanes ist erforderlich, um im Rheinabschnitt zwischen Duisburg und Wesel linksrheinisch einen Hafen für die Ruhezeiten der Güterbinnenschifffahrt zu entwickeln. Für die Standortauswahl war entscheidend, Gewässer mit bereits bestehendem Rheinanschluss zu nutzen.

Nach umfassender Beteiligung der Öffentlichkeit hat die RVR-Verbandsversammlung als zu-ständiger Regionalrat in ihrer heutigen Sitzung die Regionalplanänderung beschlossen. Im Anschluss wird der Regionalverband Ruhr die Änderung der Landesregierung anzeigen. Wenn diese innerhalb einer Frist von 3 Monaten keine Einwände erhebt, wird die Änderung nach amtlicher Bekanntmachung im Gesetzes- und Verordnungsblatt NRW wirksam.

Pressekontakt: RVR, Barbara Klask, Telefon: 0201/2069-201, E-Mail: klask@rvr-online.de

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