Informationsdienst Ruhr

Regionalplanänderung soll Voraussetzung für Ruhehafen Ossenberg schaffen

Essen/Rheinberg (idr). Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr hat die Entwicklung eines Ruhehafens in Rheinberg in die Wege geleitet. Das Ruhrparlament beschloss in seiner heutigen (30. September) Sitzung, das Verfahren zur 82. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) einzuleiten. Die Änderung des Regionalplanes ist erforderlich, um im Rheinabschnitt zwischen Duisburg und Wesel linksrheinisch auf dem Gebiet der Stadt Rheinberg einen Hafen für die Ruhezeiten der Güterbinnenschifffahrt zu entwickeln. Der Niederrhein gehört zu den meist befahrenen Wasserstraßen Europas mit mehr als 100.000 Schiffsbewegungen pro Jahr. 60 Prozent der Güterschiffe fahren nicht im 24-Stunden-Betrieb, somit müssen Binnenschiffer gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeiten außerhalb der Fahrt einhalten. Das Liegen im Strom ist ein zunehmendes Sicherheitsrisiko. Ruhender und durchfahrender Verkehr sind daher zwingend zu trennen. Geplant sind zwei Ruhehäfen: "Niedermörmter" bei Rees und "Ossenberg" bei Rheinberg. Bei der Standortauswahl lag besonderes Augenmerk darauf, keine neuen Gewässer zu schaffen, sondern Gewässer mit bereits bestehendem Rheinanschluss zu nutzen. Im Zuge des Regionalplan-Änderungsverfahrens findet eine umfangreiche Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Hierfür werden die Verfahrensunterlagen bei der Kreisverwaltung Wesel in Wesel und dem Regionalverband Ruhr in Essen öffentlich ausgelegt. Die Verfahrensunterlagen und nähere Informationen zu den Öffnungszeiten der Auslegungsorte sowie zu den Beteiligungsfristen stehen im Internet unter www.regionalplanung.metropoleruhr.de .Pressekontakt: RVR, Pressestelle, Jens Hapke, Telefon: 0201/2069-495, E-Mail: hapke@rvr-online.de

Essen/Rheinberg (idr). Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr hat die Entwicklung eines Ruhehafens in Rheinberg in die Wege geleitet. Das Ruhrparlament beschloss in seiner heutigen (30. September) Sitzung, das Verfahren zur 82. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) einzuleiten. Die Änderung des Regionalplanes ist erforderlich, um im Rheinabschnitt zwischen Duisburg und Wesel linksrheinisch auf dem Gebiet der Stadt Rheinberg einen Hafen für die Ruhezeiten der Güterbinnenschifffahrt zu entwickeln.

Der Niederrhein gehört zu den meist befahrenen Wasserstraßen Europas mit mehr als 100.000 Schiffsbewegungen pro Jahr. 60 Prozent der Güterschiffe fahren nicht im 24-Stunden-Betrieb, somit müssen Binnenschiffer gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeiten außerhalb der Fahrt einhalten. Das Liegen im Strom ist ein zunehmendes Sicherheitsrisiko. Ruhender und durchfahrender Verkehr sind daher zwingend zu trennen.

Geplant sind zwei Ruhehäfen: "Niedermörmter" bei Rees und "Ossenberg" bei Rheinberg. Bei der Standortauswahl lag besonderes Augenmerk darauf, keine neuen Gewässer zu schaffen, sondern Gewässer mit bereits bestehendem Rheinanschluss zu nutzen.

Im Zuge des Regionalplan-Änderungsverfahrens findet eine umfangreiche Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Hierfür werden die Verfahrensunterlagen bei der Kreisverwaltung Wesel in Wesel und dem Regionalverband Ruhr in Essen öffentlich ausgelegt. Die Verfahrensunterlagen und nähere Informationen zu den Öffnungszeiten der Auslegungsorte sowie zu den Beteiligungsfristen stehen im Internet unter www.regionalplanung.metropoleruhr.de .

Pressekontakt: RVR, Pressestelle, Jens Hapke, Telefon: 0201/2069-495, E-Mail: hapke@rvr-online.de

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