Informationsdienst Ruhr

Regionalverfahren wird rechtlich geprüft: RVR-Ausschuss wählt Dr. Martin Kment als Gutachter für Kraftwerksstandort Datteln

Essen (idr). Der Planungsausschuss im Regionalverband Ruhr (RVR) hat in seiner heutigen Sondersitzung (25. Februar) den Privatdozenten Dr. Martin Kment als Gutachter zur Klärung von Rechtsfragen im Rahmen des vom RVR durchzuführenden Regionalplanänderungsverfahrens zum Kraftwerksstandort in Datteln ausgewählt. Der Jurist ist derzeit stellvertretender Geschäftsführer am Zentralinstitut für Raumplanung an der Universität Münster, und er lehrt an der Universität Osnabrück am Institut für Europäische Rechtswissenschaft. Die Sondersitzung des RVR-Planungsausschusses war auf Grund eines Beschlusses der Verbandsversammlung vom 13. Dezember 2010 einberufen worden. Dort hatte das Ruhrparlament beschlossen, vor der Einleitung weiterer Verfahrensschritte im Rahmen der 7. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Münster, noch offene Rechtsfragen von einem Gutachter klären zu lassen. Dazu gehören: - die Durchführbarkeit von Zielabweichungsverfahren - die Abweichung von Zielen der Landesplanung, sowie - Fragen zu den immissionsschutzrechtlichen Mindestabständen zwischen Kraftwerksstandort und schutzwürdigen Nutzungen. Ende Januar 2011 hatte der ursprünglich ausgesuchte Gutachter, Professor Wilfried Erbguth von der Universität Rostock, aus persönlichen Gründen überraschend abgesagt. Die Ergebnisse des Gutachtens von Dr. Martin Kment sind eine wichtige Grundlage für die weitere politische Beratung. Mehr zur Person unter http://www.uni-muenster.de/imperia/md/content/jura_zir/kment/kment_lebenslauf.pdfPressekontakt: RVR, Jens Hapke, Telefon: 0201/2069-495, Fax: -501, E-Mail: hapke@rvr-online.de

Essen (idr). Der Planungsausschuss im Regionalverband Ruhr (RVR) hat in seiner heutigen Sondersitzung (25. Februar) den Privatdozenten Dr. Martin Kment als Gutachter zur Klärung von Rechtsfragen im Rahmen des vom RVR durchzuführenden Regionalplanänderungsverfahrens zum Kraftwerksstandort in Datteln ausgewählt.

Der Jurist ist derzeit stellvertretender Geschäftsführer am Zentralinstitut für Raumplanung an der Universität Münster, und er lehrt an der Universität Osnabrück am Institut für Europäische Rechtswissenschaft.

Die Sondersitzung des RVR-Planungsausschusses war auf Grund eines Beschlusses der Verbandsversammlung vom 13. Dezember 2010 einberufen worden. Dort hatte das Ruhrparlament beschlossen, vor der Einleitung weiterer Verfahrensschritte im Rahmen der 7. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Münster, noch offene Rechtsfragen von einem Gutachter klären zu lassen. Dazu gehören:

- die Durchführbarkeit von Zielabweichungsverfahren

- die Abweichung von Zielen der Landesplanung, sowie

- Fragen zu den immissionsschutzrechtlichen Mindestabständen zwischen Kraftwerksstandort und schutzwürdigen Nutzungen.

Ende Januar 2011 hatte der ursprünglich ausgesuchte Gutachter, Professor Wilfried Erbguth von der Universität Rostock, aus persönlichen Gründen überraschend abgesagt. Die Ergebnisse des Gutachtens von Dr. Martin Kment sind eine wichtige Grundlage für die weitere politische Beratung.

Mehr zur Person unter http://www.uni-muenster.de/imperia/md/content/jura_zir/kment/kment_lebenslauf.pdf

Pressekontakt: RVR, Jens Hapke, Telefon: 0201/2069-495, Fax: -501, E-Mail: hapke@rvr-online.de

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