Informationsdienst Ruhr

Ruhrgebietsstädte haben 2011 nur einen kleinen Teil der Bildungspaket-Mittel ausgegeben

Düsseldorf/Metropole Ruhr (idr). Die Städte und Kreise der Metropole Ruhr haben ihre Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes bislang nur zu einem geringen Teil ausgegeben. Das geht aus einer Zusammenstellung des NRW-Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales hervor. Bis November 2011 gaben die Städte und Gemeinden im Ruhrgebiet (ohne Bochum) 13,77 Millionen Euro für Bildungsleistungen gemäß SGB II aus, hinzu kamen rund 2,61 Millionen Euro Leistungen, die über das Bundeskindergeldgesetz festgelegt sind und nicht nur Hartz IV-Empfängern zustehen, sondern auch Familien im Niedriglohnbereich. Zur Verfügung standen den Kommunen im vergangenen Jahr 74,6 Millionen Euro aus dem Bildungspaket, davon 60,78 Millionen nach Hartz IV-Gesetz. Das Bildungs- und Teilhabepaket soll Kinder aus einkommensschwachen Familien fördern. Bezahlt werden können daraus etwa Beiträge für Sportvereine oder Musikschulen, Kosten für Lernmaterialien, Schulausflüge. Lernförderung und Mittagessen in der Schule. Infos: http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD15-4133.pdfPressekontakt: NRW-Sozialministerium, Pressestelle, Telefon: 0211/855-3183, E-Mail: presse@mais.nrw.de

Düsseldorf/Metropole Ruhr (idr). Die Städte und Kreise der Metropole Ruhr haben ihre Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes bislang nur zu einem geringen Teil ausgegeben. Das geht aus einer Zusammenstellung des NRW-Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales hervor.

Bis November 2011 gaben die Städte und Gemeinden im Ruhrgebiet (ohne Bochum) 13,77 Millionen Euro für Bildungsleistungen gemäß SGB II aus, hinzu kamen rund 2,61 Millionen Euro Leistungen, die über das Bundeskindergeldgesetz festgelegt sind und nicht nur Hartz IV-Empfängern zustehen, sondern auch Familien im Niedriglohnbereich. Zur Verfügung standen den Kommunen im vergangenen Jahr 74,6 Millionen Euro aus dem Bildungspaket, davon 60,78 Millionen nach Hartz IV-Gesetz.

Das Bildungs- und Teilhabepaket soll Kinder aus einkommensschwachen Familien fördern. Bezahlt werden können daraus etwa Beiträge für Sportvereine oder Musikschulen, Kosten für Lernmaterialien, Schulausflüge. Lernförderung und Mittagessen in der Schule.

Infos: http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD15-4133.pdf

Pressekontakt: NRW-Sozialministerium, Pressestelle, Telefon: 0211/855-3183, E-Mail: presse@mais.nrw.de

IDR Service

Idr Abonnieren

drei Kontaktboxen