Informationsdienst Ruhr

RVR macht den Weg frei für neue Ansiedlungen auf ehemaligem Brandt-Gelände

Essen/Hagen (idr). Mit der Regionalplanänderung hat die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) heute (30. Juni) die Voraussetzungen geschaffen, das seit 2003 leerstehende Gebäude der ehemaligen Zwieback-Fabrik "Brandt" neu zu nutzen. Den aktuellen Überlegungen zufolge sollen auf dem Gelände ein Lebensmittelmarkt mit Getränkemarkt, ein Lebensmittel-Discounter und ein Drogeriefachmarkt angesiedelt werden. Außerdem sind ein Gesundheitszentrum, ein Büro- und Verwaltungsgebäude und Gastronomie an dem Standort vorgesehen. "Der heutige Beschluss ist der Startschuss für die städtebauliche Aufwertung der Flächen im Umfeld der Bundesstraße B7", betont Martin Tönnes, RVR-Beigeordneter für den Bereich Planung. Um das Gelände neu nutzen zu können, muss der aktuell geltende Regionalplan auf dem Gebiet der Städte Hagen und Gevelsberg geändert werden. Ein Teil des Bereichs der gewerblichen und industriellen Nutzung wird in einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) umgewandelt. So können Flächen für Wohnen, wohnverträgliches Gewerbe, öffentliche und private Dienstleistungen aber auch Grün-, Sport-, Freizeit- und Erholungsareale entstehen. Nach umfassender Beteiligung der Öffentlichkeit hat die RVR-Verbandsversammlung als zuständiger Regionalrat in ihrer heutigen Sitzung die Regionalplanänderung beschlossen. Im Anschluss wird der Regionalverband Ruhr die Änderung der Landesregierung anzeigen. Wenn diese innerhalb einer Frist von drei Monaten keine Einwände erhebt, wird die Änderung nach amtlicher Bekanntmachung im Gesetzes- und Verordnungsblatt NRW wirksam.Pressekontakt: RVR, Barbara Klask, Telefon: 0201/2069-201, E-Mail: klask@rvr-online.de

Essen/Hagen (idr). Mit der Regionalplanänderung hat die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) heute (30. Juni) die Voraussetzungen geschaffen, das seit 2003 leerstehende Gebäude der ehemaligen Zwieback-Fabrik "Brandt" neu zu nutzen. Den aktuellen Überlegungen zufolge sollen auf dem Gelände ein Lebensmittelmarkt mit Getränkemarkt, ein Lebensmittel-Discounter und ein Drogeriefachmarkt angesiedelt werden. Außerdem sind ein Gesundheitszentrum, ein Büro- und Verwaltungsgebäude und Gastronomie an dem Standort vorgesehen.

"Der heutige Beschluss ist der Startschuss für die städtebauliche Aufwertung der Flächen im Umfeld der Bundesstraße B7", betont Martin Tönnes, RVR-Beigeordneter für den Bereich Planung.

Um das Gelände neu nutzen zu können, muss der aktuell geltende Regionalplan auf dem Gebiet der Städte Hagen und Gevelsberg geändert werden. Ein Teil des Bereichs der gewerblichen und industriellen Nutzung wird in einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) umgewandelt. So können Flächen für Wohnen, wohnverträgliches Gewerbe, öffentliche und private Dienstleistungen aber auch Grün-, Sport-, Freizeit- und Erholungsareale entstehen.

Nach umfassender Beteiligung der Öffentlichkeit hat die RVR-Verbandsversammlung als zuständiger Regionalrat in ihrer heutigen Sitzung die Regionalplanänderung beschlossen. Im Anschluss wird der Regionalverband Ruhr die Änderung der Landesregierung anzeigen. Wenn diese innerhalb einer Frist von drei Monaten keine Einwände erhebt, wird die Änderung nach amtlicher Bekanntmachung im Gesetzes- und Verordnungsblatt NRW wirksam.

Pressekontakt: RVR, Barbara Klask, Telefon: 0201/2069-201, E-Mail: klask@rvr-online.de

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