Informationsdienst Ruhr

RVR-Planungsausschuss: Regionalplanverfahren zum Kraftwerksstandort Datteln soll fortgeführt werden

Essen (idr). Der Planungsausschuss im Regionalverband Ruhr (RVR) hat sich dafür ausgesprochen, das Regionalplanänderungsverfahren zum Kraftwerksstandort in Datteln fortzuführen. Grundlage der am Dienstag (31. Mai) getroffenen Entscheidung ist das Gutachten von Privatdozent Dr. Kment. Der Gutachter hatte die Linie der Staatlichen Regionalplanung bestätigt. Er kommt zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen für die Fortführung des Verfahrens vorliegen. Mit Blick auf die mit dem OVG-Urteil gesetzten Beurteilungsmaßstäbe hat die RVR-Verwaltung vorgeschlagen, ein Zielabweichungsverfahren bei der Landesplanungsbehörde zu beantragen. Hierüber wird die Verbandsversammlung nach der Durchführung des Beteiligungsverfahrens erneut entscheiden. In einem nächsten Schritt wird nach dem Planungsausschuss die RVR-Verbandsversammlung am 20. Juni abschließend über die Fortführung des Erarbeitungsbeschlusses beraten. Danach kann das förmliche Beteiligungsverfahren eingeleitet werden. Das Ruhrparlament hatte Ende 2010_beschlossen, vor der Einleitung weiterer Verfahrensschritte im Rahmen der 7. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Münster noch offene Rechtsfragen von einem Gutachter klären zu lassen. HINWEIS AN DIE REDAKTIONEN: Die 5-seitige Zusammenfassung des rechtswissenschaftlichen Gutachtens kann unter www.presse.metropoleruhr.de nachgelesen werden.Pressekontakt: RVR, Pressestelle, Jens Hapke, Telefon: 0201/2069-495, E-Mail: hapke@rvr-online.de

Essen (idr). Der Planungsausschuss im Regionalverband Ruhr (RVR) hat sich dafür ausgesprochen, das Regionalplanänderungsverfahren zum Kraftwerksstandort in Datteln fortzuführen. Grundlage der am Dienstag (31. Mai) getroffenen Entscheidung ist das Gutachten von Privatdozent Dr. Kment. Der Gutachter hatte die Linie der Staatlichen Regionalplanung bestätigt. Er kommt zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen für die Fortführung des Verfahrens vorliegen.

Mit Blick auf die mit dem OVG-Urteil gesetzten Beurteilungsmaßstäbe hat die RVR-Verwaltung vorgeschlagen, ein Zielabweichungsverfahren bei der Landesplanungsbehörde zu beantragen. Hierüber wird die Verbandsversammlung nach der Durchführung des Beteiligungsverfahrens erneut entscheiden.

In einem nächsten Schritt wird nach dem Planungsausschuss die RVR-Verbandsversammlung am 20. Juni abschließend über die Fortführung des Erarbeitungsbeschlusses beraten. Danach kann das förmliche Beteiligungsverfahren eingeleitet werden.

Das Ruhrparlament hatte Ende 2010_beschlossen, vor der Einleitung weiterer Verfahrensschritte im Rahmen der 7. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Münster noch offene Rechtsfragen von einem Gutachter klären zu lassen.

HINWEIS AN DIE REDAKTIONEN: Die 5-seitige Zusammenfassung des rechtswissenschaftlichen Gutachtens kann unter www.presse.metropoleruhr.de nachgelesen werden.

Pressekontakt: RVR, Pressestelle, Jens Hapke, Telefon: 0201/2069-495, E-Mail: hapke@rvr-online.de

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