In den Wahllokalen sorgen die Kommunen durch ausreichend Abstand und mit Hygieneregeln für die Sicherheit der Wähler*innen. Wer trotzdem Kontakte vermeiden möchte, kann auch per Briefwahl seine oder ihre Stimme abgeben. Der hierfür erforderliche Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins kann mit dem auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindlichen Vordruck gestellt werden.