Die Mitglieder des Ruhrparlaments sind in der Regel keine hauptberuflichen Politiker, sondern üben ein Ehrenamt aus. Für die Sitzungsteilnahme können sie von ihrem Beruf freigestellt werden. Die Mitglieder erhalten eine Aufwandsentschädigung nach der in NRW geltenden Entschädigungsverordnung und ggf. einen Verdienstausfall.