Das Wahl-A-B-C

Fraktionen

In einer Fraktion sind Mitglieder einer Partei oder Wählergruppe organisiert. Um im Ruhrparlament als Fraktion zu gelten, muss eine Partei oder Wählergruppe nach dem Ergebnis der Direktwahl 2020 mit mindestens drei Sitzen im Ruhrparlament vertreten sein. Grundsätzlich ist es auch möglich, dass sich Mitglieder verschiedener Parteien/Wählergruppen zu einer Fraktion zusammenschließen.

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Thorsten Kröger

Leiter des Büros der Regionaldirektorin

kroeger@rvr.ruhr
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