Das Wahl-A-B-C

Gesetz über den Regionalverband Ruhr (RVRG)

Das Gesetz über den Regionalverband Ruhr (RVRG) beschreibt, wie der RVR gebildet wird und welche Aufgaben und Befugnisse die Organe des RVR haben. Verabschiedet wurde das Gesetz vom Landtag NRW. Die direkte Wahl der Mitglieder des Ruhrparlaments wurde durch die Novelle des RVR-Gesetzes von 2015 ermöglicht. Das Gesetz zum Nachlesen gibt es hier:

RVR - gesetzliche Grundlagen 

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Thorsten Kröger

Leiter des Büros der Regionaldirektorin

kroeger@rvr.ruhr
+49 201 2069-338