Die Mitglieder des Ruhrparlaments sind Politiker*innen aus dem Verbandsgebiet des RVR. Viele von ihnen kommen aus den Räten und Kreistagen der elf kreisfreien Städte und vier Kreise der Metropole Ruhr. Das müssen sie aber nicht. Grundsätzliche Anforderung ist nur, dass sie von ihren Parteien oder Wählergruppen als Kandidat*innen auf der Liste geführt werden und die allgemeinen Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllen.