Das Wahl-A-B-C

Planung

Die Staatliche Regionalplanung legt fest, auf welchen Flächen im Ruhrgebiet neue Wohnsiedlungen entstehen, wo Grünflächen erhalten und entwickelt werden oder welche Flächen für die Ansiedlung neuer Betriebe vorgesehen sind. Indem der RVR die Flächen für unterschiedliche Nutzungen sichert, schafft er wesentliche Voraussetzungen für die Fortentwicklung der Metropole Ruhr.

Kontaktbox(en)

Thorsten Kröger

Leiter des Büros der Regionaldirektorin

kroeger@rvr.ruhr
+49 201 2069-338