Ihren Stimmzettel für die Wahl des Ruhrparlaments erhalten Wahlberechtigte (zusammen mit dem Stimmzettel für die allgemeinen Kommunalwahlen) gegen Vorlage der Wahlbenachrichtigung im Wahllokal oder als Teil der Briefwahlunterlagen, wenn diese beantragt wurden. Jede*r Wahlberechtigte hat dann genau eine Stimme, mit der auf dem Stimmzettel die Liste einer Partei oder Wählergruppe für das Ruhrparlament gewählt werden kann.