Das Wahl-A-B-C

Unterstützungsunterschriften

Jede Partei oder Wählergruppe, die in der laufenden Wahlperiode nicht durchgängig im Ruhrparlament, im Landtag NRW oder im Bundestag vertreten ist, musste beim RVR bis zum 27. Juli 2020 (18:00 Uhr) mindestens 150 – von den Gemeindebehörden geprüfte – Unterstützungsunterschriften vorlegen, um zur Wahl des Ruhrparlaments am 13. September 2020 zugelassen zu werden. Ursprünglich waren 250 Unterstützungsunterschriften gefordert. Weil die Abstandsgebote im Rahmen der Corona-Pandemie das Sammeln der Unterschriften erschwerten, wurden die Quoten für die Kommunalwahlen 2020 und die Ruhrwahl mit dem Gesetz zur Durchführung der Kommunalwahlen 2020 auf 60 Prozent heruntergesetzt. Zudem wurde die Frist zur Einreichung der Unterschriften um elf Tage verlängert. Das Gesetz geht auf einen Entwurf von CDU, SPD und FDP zurück, der im Landtag NRW einstimmig beschlossen wurde

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Thorsten Kröger

Leiter des Büros der Regionaldirektorin

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