Das Wahl-A-B-C

Wahlberechtigte

Bei der Wahl am 13. September 2020 sind alle Wahlberechtigten aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Wahlberechtigt für die Wahl des Ruhrparlaments ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines der übrigen EU-Mitgliedstaaten besitzt, am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat (also spätestens am 13. September 2004 geboren ist) und mindestens seit dem 16. Tage vor der Wahl im Wahlgebiet (also in einer der 15 Mitgliedskörperschaften des RVR) wohnt.

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Thorsten Kröger

Leiter des Büros der Regionaldirektorin

kroeger@rvr.ruhr
+49 201 2069-338