Das Wahl-A-B-C

Zwei-Komma-fünf-Prozent-Klausel

Anders als bei den Rats- und Kreistagswahlen greift bei der Wahl des Ruhrparlaments eine Sperrklausel: Bei der Sitzverteilung werden die Listen von Parteien und Wählergruppen nicht berücksichtigt, die weniger als 2,5 Prozent der abgegebenen Stimmen erhalten haben.

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Thorsten Kröger

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