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Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Was sie für ihre Bewerbung wissen sollten

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Wir entscheiden bei der Stellenbesetzung nach dem Prinzip der Bestenauslese und berücksichtigen dabei die in der Stellenausschreibung genannten Anforderungen, wie z. B. den dort genannten Berufs- oder Studienabschluss.

Bitte lesen Sie das Anforderungsprofil sorgfältig. Wenn Sie konkrete Fragen hierzu haben, können Sie sich jederzeit an die in der Stellenausschreibung genannte Ansprechperson wenden.

Welche Unterlagen soll ich beifügen?

Neben einem Anschreiben und Ihrem Lebenslauf benötigen wir Ihre Abschlusszeugnisse von Ausbildungen und Studiengängen sowie Arbeitszeugnisse und Fortbildungsbescheinigungen, wenn diese für die ausgeschriebene Stelle relevant sind.

Wie läuft ein Stellenbesetzungsverfahren?

Nach Sichtung aller Bewerbungen, also erst nach Ablauf der Bewerbungsfrist, wird die Entscheidung getroffen, welche Bewerber*innen zu Vorstellungsgesprächen eingeladen werden. Diese finden mit einer gewissen Vorlaufzeit für die eingeladenen Bewerber*innen statt.

Alle Entscheidungen trifft das Personalreferat gemeinsam mit den Fachvorgesetzten und in Absprache mit der Gleichstellungsbeauftragten, dem Personalrat und ggfls. der Schwerbehindertenvertretung. Diese nehmen auch am Vorstellungsgespräch teil.

Wann höre ich von Ihnen?

Wir bemühen uns, möglichst zeitnah nach Ablauf der Bewerbungsfrist zu Vorstellungsgesprächen einzuladen und anschließend sämtliche Entscheidungen zügig mitzuteilen.

Falls Sie sich beworben haben und konkrete Fragen zum Stand des Verfahrens haben, können Sie sich jederzeit an die in der Stellenausschreibung genannte Ansprechperson wenden.

Wieviel verdiene ich beim Regionalverband Ruhr?

Tarifbeschäftigte:
Der Regionalverband Ruhr fällt in den Anwendungsbereich des TVöD (VKA). Ihr Gehalt ergibt sich aus der in der Stellenausschreibung genannten Entgeltgruppe und der Erfahrungsstufe, die auf Grundlage Ihrer Berufserfahrung festgelegt wird. Eine Übersicht über die verschiedenen Entgeltgruppen finden Sie hier

oeffentlicher-dienst.info - Entgeldtabelle 
Das Gehalt ist grundsätzlich nicht verhandelbar, es ist zudem nicht erforderlich, dass Sie einen Gehaltswunsch in Ihrer Bewerbung angeben.

Beamte:
Die Besoldung der Beamtinnen und Beamten richtet sich nach der Landesbesoldungsordnung NRW. Die Besoldung ergibt sich aus der in der Stellenausschreibung genannten Besoldungsgruppe und der Erfahrungsstufe, welche bei einer Verbeamtung auf Grundlage Ihrer Berufserfahrung festgelegt wird bzw. bei einer Versetzung von Ihrem vorherigen Dienstherrn übernommen wird. Neben der jeweiligen Laufbahnbefähigung (in der Regel Vorbereitungsdienst) können sich persönliche Voraussetzungen auf die Besoldung auswirken. Die Besoldungstabelle des Landes NRW finden Sie hier

oeffentlicher-dienst.info - Beamtenbesoldung​​​​​​

Wie bewerbe ich mich um einen Ausbildungsplatz?

Alle Informationen zur Bewerbung um einen Ausbildungsplatz beim RVR finden Sie hier:

ausbildung.rvr.ruhr 

Referat Personal

personal@rvr.ruhr
+49 201 2069-268
Kronprinzenstraße 35, 45128 Essen