Pressemitteilung

RVR fördert weitere hochklassige Sportveranstaltungen in der Metropole Ruhr mit insgesamt 30.000 Euro

Der Regionalverband Ruhr (RVR) fördert nochmals vier herausragende Sportveranstaltungen in drei Städten der Metropole Ruhr mit insgesamt 30.000 Euro.

Der Regionalverband Ruhr (RVR) fördert nochmals vier herausragende Sportveranstaltungen in drei Städten der Metropole Ruhr mit insgesamt 30.000 Euro. Das hat der RVR-Ausschuss für Kultur und Sport gestern (1. März) einstimmig entschieden.

Bereits im November 2017 hatte der Ausschuss Fördermittel in Höhe von 70.000 Euro für zwölf Sport-Events bewilligt. Zusätzlich profitieren nun die Weltmeisterschaften Geräteturnen und Rhythmische Sportgymnastik für Athletinnen und Athleten mit Down-Syndrom von den RVR-Fördergeldern. Der Verband unterstützt die Veranstaltung vom 5. bis zum 9. Juli in Bochum mit 10.000 Euro. In zwei Altersklassen wetteifern Junioren und Erwachsene um insgesamt 34 WM-Titel. 8.000 Euro bewilligte der RVR-Ausschuss zudem für den Coupe d'Europe im Karambolage-Billard vom 19. bis zum 22. April in der Rundsporthalle Bochum.

In Mülheim an der Ruhr wird Trendsport gefördert: Mit 7.000 Euro unterstützt der RVR die Ausrichtung des Parkour Camps "RuhrJam" am 25. und 26. August. Beim Parkour geht es darum, sich über Hindernisse hinweg oberhalb des Bodens von A nach B zu bewegen. In Mülheim treffen sich seit 2014 jährlich Traceure (Parkour-Sportler) aus ganz Deutschland, um gemeinsam zu trainieren, sich auszutauschen und von internationalen Profis anleiten zu lassen.

5.000 Euro fließen in die Ausrichtung der Drei-Länder-Meisterschaft U23 im Straßenradrennen am 17. Juni im Kreis Unna. Rund 240 Nachwuchsfahrer aus Deutschland, Luxemburg und der Schweiz kämpfen auf der Rundstrecke in Holzwickede und Fröndenberg in dem erstmals ausgetragenen Rennen um die nationalen Meistertitel.

HINWEIS FÜR DIE REDAKTION: Ausführliche Informationen über die geförderten Projekte finden Sie unter www.ruhrparlament.de in den Sitzungsunterlagen des Kultur- und Sportausschusses (TOP 4).

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