Raumverträglichkeitsprüfungen für neue Vorhaben

Prüfung der Raumverträglichkeit raumbedeutsamer Vorhaben

Die Raumverträglichkeitsprüfung (früher: Raumordnungsverfahren) ist ein förmliches Verfahren, in dem die Raumverträglichkeit raumbedeutsamer Vorhaben (wie z.B. von Erdgasfernleitungen oder Energiefreileitungen) unter überörtlichen Gesichtspunkten geprüft wird. Es ist ein Vorverfahren vor dem fachlichen Zulassungsverfahren (Planfeststellung, Plangenehmigung).

Der Regionalverband Ruhr (RVR) führt im Rahmen der Raumverträglichkeitsprüfung eine Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen öffentlichen Stellen durch.

Die Raumverträglichkeitsprüfung schließt mit der sogenannten „Gutachterlichen Stellungnahme“ ab, die im nachfolgenden Planfeststellungsverfahren zu berücksichtigen ist. Die Verbandsversammlung wird über das Ergebnis informiert.

Ausschnitt aus der Planung der Erdgasfernleitung Heiden-Dorsten. Grafik: Open Grid Europe GmbH (OGE)

Gut zu wissen

Rechtsgrundlage für die Raumverträglichkeitsprüfung ist § 15 Raumordnungsgesetz. In NRW gilt zudem § 32 Landesplanungsgesetz NRW. Das Raumordnungsverfahren wird für solche Vorhaben durchgeführt, die in der Durchführungsverordnung zum Landesplanungsgesetz aufgelistet werden.

Abgeschlossene Verfahren

Wasserstoffleitung Dorsten-Hamborn (DoHa)

Regionalverband Ruhr schließt Raumordnungsverfahren für die Wasserstoffleitung Dorsten-Hamborn (DoHa) ab

Die Regionalplanungsbehörde beim RVR hat das Raumordnungsverfahren für die geplante Wasserstoffleitung zwischen Dorsten und Duisburg-Hamborn (DoHa) Ende Dezember abgeschlossen. Die Leitung ist ein zentraler Baustein für die Realisierung einer klimaneutralen Industrieproduktion im Ruhrgebiet und darüber hinaus ein Teil des neuen Wasserstoffnetzes in der Region.

Die Vorhabenträgerin Open Grid Europe GmbH (OGE) beabsichtigt mit der Projektpartnerin Thyssengas im Zuge der Wasserstoffinitiative GET H2 Nukleus die Wasserstoffleitung zu realisieren. Der Startpunkt der DoHa-Leitung wird im Umfeld der ehemaligen Zeche Fürst Leopold 1/2 im Stadtgebiet Dorsten liegen. Mit ihr soll die Möglichkeit geschaffen werden, die Duisburger Stahlindustrie an das Wasserstoffnetz anzubinden.

Wegen der überörtlichen Bedeutung des Vorhabens wurde für das Leitungsvorhaben ein Raumordnungsverfahren mit integrierter Prüfung der Umweltverträglichkeit durchgeführt. In diesem Verfahren wurde das beantragte Leitungsprojekt unter raumbedeutsamen Gesichtspunkten und im überörtlichen Maßstab geprüft. Das Raumordnungsverfahren wurde nun mit einer sogenannten Raumordnerischen Beurteilung durch die Regionalplanungsbehörde beim RVR abgeschlossen, in der ein raumverträglicher Trassenkorridor von etwa 600m Breite ermittelt wurde. Der genaue Trassenverlauf innerhalb dieses Korridors wird anschließend in einem nachfolgenden Planfeststellungsverfahren durch die zuständige Bezirksregierung bestimmt.

Die Raumordnerische Beurteilung einschließlich ihrer Begründung steht unten zur Einsicht und zum Download bereit.

Weitere Informationen zum Projekt DoHa sind unter www.get-h2-netz.de ersichtlich.

Raumordnerischer Beurteilung und Begründung - Wasserstoffleitung Dorsten – Hamborn "DoHa" (20 MB) Raumordnungsverfahren für das Vorhaben Wasserstoffleitung Dorsten – Hamborn ("DoHa") der Open Grid Europe GmbH. Dezember 2022.

Beteiligung der Öffentlichkeit

Vom 30.05.2022 bis einschließlich zum 08.07.2022 erfolgte eine Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung.

In diesem Zeitraum bestand die Möglichkeit, Stellungnahmen zu dem Vorhaben abzugeben.

Wasserstoffleitung Dorsten-Marl (DoMa)

Regionalverband Ruhr schließt Raumordnungsverfahren für die Wasserstoffleitung Dorsten-Marl (DoMa) ab

Die Regionalplanungsbehörde beim RVR hat das Raumordnungsverfahren für die geplante Wasserstoffleitung zwischen Dorsten und Marl (DoMa) abgeschlossen. Die Leitung ist ein zentraler Baustein für die Realisierung einer klimaneutralen Industrie-produktion im Ruhrgebiet und darüber hinaus ein Teil des neuen Wasserstoffnetzes in der Region.

Die Vorhabenträgerin Open Grid Europe GmbH (OGE) beabsichtigt mit der Projektpartnerin Nowega GmbH im Zuge der Wasserstoffinitiative GET H2 Nukleus die Wasserstoffleitung zu realisieren. Der Startpunkt der DoMa-Leitung wird im Umfeld der ehemaligen Zeche „Fürst Leopold 1/2“ im Stadtgebiet Dorsten und der Endpunkt nördlich des Chemieparks Marl im Stadtgebiet Marl liegen.

Wegen der überörtlichen Bedeutung des Vorhabens wurde für das Leitungsvorhaben ein Raumordnungsverfahren mit integrierter Prüfung der Umweltverträglichkeit durchgeführt. In diesem Verfahren wurde das beantragte Leitungsprojekt unter raumbedeutsamen Gesichtspunkten und im überörtlichen Maßstab geprüft. Das Raumordnungsverfahren wurde nun mit einer sogenannten Raumordnerischen Beurteilung durch die Regionalplanungsbehörde beim RVR abgeschlossen, in der ein raumverträglicher Trassenkorridor von etwa 600 m Breite ermittelt wurde. Der genaue Trassenverlauf innerhalb dieses Korridors wird anschließend in einem nachfolgenden Planfeststellungsverfahren durch die zuständige Bezirksregierung Münster bestimmt.

Die Raumordnerische Beurteilung einschließlich ihrer Begründung steht unten zur Einsicht und zum Download bereit.

Weitere Informationen zum Projekt DoMa sind unter www.get-h2-netz.de ersichtlich.

Raumordnerischer Beurteilung und Begründung - Wasserstoffleitung Dorsten – Marl „DoMa“ (11 MB) Raumordnungsverfahren für das Vorhaben Wasserstoffleitung Dorsten – Marl „DoMa“ der Open Grid Europe GmbH. November 2022

Beteiligung der Öffentlichkeit

Vom 30.05.2022 bis einschließlich zum 08.07.2022 erfolgte eine Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung.

In diesem Zeitraum bestand die Möglichkeit, Stellungnahmen zu dem Vorhaben abzugeben.

Erdgasfernleitung Heiden-Dorsten

Raumordnungsverfahren für die geplante Erdgasfernleitung Heiden – Dorsten

Die Open Grid Europe GmbH (OGE) plant den Neubau einer Ferngasleitung von Heiden im Kreis Borken nach Dorsten im Kreis Recklinghausen. Startpunkt ist die „Station Marbeck“ der Erdgasfernleitung „ZEELINK“ bei Heiden und Endpunkt ist der OGE L-Gas Knotenpunkt bei Dorsten.

Die Regionalplanungsbehörde beim Regionalverband Ruhr hat in Abstimmung mit der Bezirksregierung Münster das Raumordnungsverfahren für die geplante Erdgasfernleitung von Heiden nach Dorsten im Januar 2019 abgeschlossen. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass der von der Open Grid Europe GmbH beantragte 600 m breite Trassenkorridor raumverträglich ist und den auf dieser Planungsstufe zu prüfenden Anforderungen an die Umweltverträglichkeit entspricht.

In einem nächsten Planungsschritt kann nun das Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden, für das die Bezirksregierung Münster zuständig ist und in dem der genaue Verlauf der Gasleitung rechtsverbindlich festgelegt wird. Das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens ist hierbei als sogenanntes „Erfordernis der Raumordnung“ zu berücksichtigen.

Die geplante Gasleitung hat eine voraussichtliche Länge von rund 18 km und leistet einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit. Sie dient insbesondere der erforderlichen Umstellung von niederkalorischem (Low) L-Gas auf hochkalorisches (High) H-Gas. Der Bedarf ergibt sich aus dem von der Bundesnetzagentur genehmigten verbindlichen Netzentwicklungsplan Gas.

Die Raumordnerische Beurteilung einschließlich ihrer Begründung steht unten zur Einsicht und zum Download bereit. Sie kann auch bei den vom Vorhaben betroffenen Kommunen (Stadt Borken, Gemeinde Heiden, Stadt Dorsten), den Kreisen Borken und Recklinghausen sowie bei der Bezirksregierung Münster und dem Regionalverband Ruhr eingesehen werden.

Raumordnerische Beurteilung einschließlich Begründung (4 MB) Raumordnungsverfahren für das Vorhaben Erdgasfernleitung Heiden - Dorsten "Hei-Do" der Open Grid Europe GmbH

drei Kontaktboxen

Helge Conrad

Referat Staatliche Regionalplanung
Team Siedlungs- und Freiraumentwicklung

conrad@rvr.ruhr
+49 201 2069-466