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REGIONALE KOOPERATIONSSTANDORTe
SACHLICHER TEILPLAN ZUM REGIONALPLAN RUHR
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In der Metropole Ruhr besteht eine anhaltend hohe Nachfrage nach großen zusammenhängenden Wirtschaftsflächen, die sich für die Ansiedlung von flächenintensiven Gewerbe- und Industriebetrieben eignen. Um diese Nachfrage bedienen zu können und zeitnah Investitionen in der Region zu ermöglichen, wurde durch den RVR ein vorgezogener Sachlicher Teilplan Regionale Kooperationsstandorte zum Regionalplan Ruhr erarbeitet.
In diesem Teilplan werden 24 Standorte als Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzung mit der Zweckbindung „Regionale Kooperationsstandorte“ (GIBz) festgelegt.
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Die neuen zeichnerischen Festlegungen des Teilplans sollen die Aussagen der vier im Verbandsgebiet geltenden Gesamtpläne der Bezirksregierungen Arnsberg, Münster und Düsseldorf (Regionalplan Düsseldorf – GEP 99, Regionalplan Münster – Teilabschnitt Emscher-Lippe, Regionalplan Arnsberg – Oberbereiche Bochum und Hagen, Regionalplan Arnsberg – Teilabschnitt Oberbereich Dortmund westlicher Teil) in den 24 Bereichen ersetzen. Der Sachliche Teilplan soll in den Gesamtplan „Regionalplan Ruhr“ integriert werden.
Mit Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes NRW vom 14.12.2021 (recht.nrw.de - GV. NRW. Ausgabe 2021 Nr. 84 vom 14.12.2021 Seite 1345 bis 1408) hat der Sachliche Teilplan Rechtskraft erlangt.
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Download
Anlage 1. (16 MB)Sachlicher Teilplan Regionale Kooperationsstandorte zum Regionalplan Ruhr - textliche Festlegungen, Stand Juni 2021.
Anlage 2. (19 MB)Sachlicher Teilplan Regionale Kooperationsstandorte zum Regionalplan Ruhr - zeichnerische Festlegungen, Stand Juni 2021.
Anlage 3. (4 MB)Sachlicher Teilplan Regionale Kooperationsstandorte zum Regionalplan Ruhr - Begründung I, Stand Juni 2021.
Anlage 4. (484 KB)Sachlicher Teilplan Regionale Kooperationsstandorte zum Regionalplan Ruhr - Begründung II, Stand Juni 2021.
Anlage 5. (881 KB)Sachlicher Teilplan Regionale Kooperationsstandorte zum Regionalplan Ruhr - Begründung III, Stand Juni 2021.