Förderprogramm Auen

Bundesprogramm Blaues Band Deutschland

Was wird gefördert?

Deutschlands Wasserstraßen sollen wieder naturnäher werden. Das ist das zentrale Ziel des Bundesprogramms „Blaues Band Deutschland“. Mit dem zugehörigen „Förderprogramm Auen“ können Kommunen, Vereine, Verbände und andere beim Bundesamt für Naturschutz Fördermittel beantragen, um Auenflächen in einem bundesweiten Biotopverbund zu Zentren der biologischen Vielfalt zu entwickeln.

Wer wird gefördert?

Alle natürlichen und juristische Personen, also u.a. Kommunen, Unternehmen und Forschungseinrichtungen, Verbände, Vereine, Stiftungen und soziale Einrichtungen. Es können Einzel- und Verbundvorhaben gefördert werden.

Wie wird gefördert?

Die Bundesförderung beträgt höchstens 75 % der zuwendungsfähigen Kosten des Vorhabens. Bei Voruntersuchungen sind es 100 %.

Beratungsstelle

Timo Rieker

BfN

foerderprogramm-auen-bbd@bfn.de
+49 (0) 228 8491-1847

Programmdetails

Inhalt

Das in Deutschland weit verzweigte Netz von Wasserstraßen wurde über Jahrhunderte intensiv genutzt und durch den Ausbau von Flussläufen und den Neubau von Verbindungskanälen verändert. Mittlerweile haben sich die Anforderungen an die deutschen Wasserstraßen jedoch gewandelt. Insbesondere an den zahlreichen Nebenwasserstraßen auf denen kaum noch Fracht transportiert wird, die aber für Naturerleben, Freizeit und Erholung von Bedeutung sind, eröffnet eine bedarfsgerechte Anpassung der vorhandenen Infrastrukturen neue Spielräume für naturnahe Entwicklungen. Darüber hinaus können auch im verkehrsreicheren Kernnetz der Bundeswasserstraßen Renaturierungsprojekte verwirklicht werden, wenn sie mit den schifffahrtlichen Nutzungen vereinbar sind. Mit dem Blauen Band werden in diesem Sinne neue Akzente im Natur- und Gewässerschutz gesetzt und gleichzeitig Beiträge zur Entwicklung ländlicher Räume, zur Erhöhung der Attraktivität für Erholungssuchende und Wassersportler und zur Hochwasservorsorge geleistet. Das Bundesprogramm soll bis zum Jahr 2050 in wesentlichen Teilen umgesetzt sein.

Im Bundesprogramm "Blaues Band Deutschland" (BBD) sollen Fluss, Ufer und Aue wieder als funktionale Einheit betrachtet und entwickelt werden. Renaturierungsmaßnahmen im und am Gewässer sollen nach Möglichkeit mit Maßnahmen in der Aue gekoppelt werden. Um darüber hinaus auch den verschiedenen Nutzungsansprüchen an Bundeswasserstraßen gerecht zu werden, wird das Bundesprogramm im engen Dialog mit verschiedenen Akteuren umgesetzt.

Über das "Förderprogramm Auen" des Bundesumweltministeriums können z.B. Vereine, Verbände, Kommunen und andere Institutionen Zuwendungen beantragen, um BBD-Projekte umzusetzen. So können auch Auenflächen, die sich nicht im Bundeseigentum befinden, eingebracht und im Sinne des BBD entwickelt werden. Die Betreuung und Abwicklung von Projekten aus dem Förderprogramm Auen übernimmt das BfN.

 

 

Förderschwerpunkte

    Mit dem Bundesprogramm werden Vorhaben in fünf Förderschwerpunkten gefördert:

    1. Entwicklung von auentypischen Offenlandbiotopen (z. B. Feuchtgrünland, Röhrichte und Großseggenriede)
    2. Entwicklung und Anlage standortheimischer Auenwälder/Gehölze
    3. Anlage, Reaktivierung und Renaturierung von Altarmen, Auengewässern, Mulden und Rinnenstrukturen sowie von Mündungsbereichen der Zuflüsse
    4. Schaffung und Aufwertung von Saumstrukturen (z. B. Hecken, Feldraine)
    5. Extensivierung der Auennutzung
    6. Förderung standortgerechter Nutzungen
    7. Wiederherstellung naturnaher Abfluss- und Bodenwasserverhältnisse der Auen
    8. Rück- und Umbau/Verlegung von Infrastrukturelementen (z. B. Wege, Versorgungsleitungen, Meliorationsmaßnahmen)
    9. Entwicklung naturnaher Uferbereiche (z. B. Herstellung von Uferabflachungen und amphibischen Wasserwechsel zonen)
    10. Entfernung/Schlitzung/Rückverlegung von Verwallungen, Uferdämmen und Deichen
    11. Förderung von Maßnahmen zur Bestandssicherung und Wiederansiedlung auentypischer Arten in Zusammenhang mit Biotop-Entwicklungsmaßnahmen (z. B. Wiederansiedlung von Pflanzenarten)

    Maßnahmen

    Förderfähige Maßnahmen:

    Ihr Projektvorschlag kann nur als BBD-Projekt angenommen bzw. gefördert werden, wenn er innerhalb der Kulisse des BBD liegt. Zur Kulisse gehören alle freifließenden und staugeregelten Flüsse der Bundeswasserstraßen im Binnen- und Tidebereich einschließlich ihrer Auen. Soweit für die Etablierung des Biotopverbundes notwendig, können auch Flächen, die an die Aue anschließen berücksichtigt werden. Weiterhin gehören die naturnahen Verbindungskanäle zur Kulisse. 

     

     


    Zuwendungsfähige Aufwendungen:

    • Voruntersuchungen,
    • Maßnahmen des Biotopmanagements inklusive Baumaßnahmen,
    • Grunderwerb zur Maßnahmenumsetzung und zu Tauschzwecken,
    • die für den Grunderwerb erforderlichen Nebenausgaben,
    • grundstückbezogene Ausgaben während der Vorhabenlaufzeit (z. B. Versicherungen),
    • Pacht von Flächen,
    • Ausgleichszahlungen,
    • das für die Vorhabendurchführung erforderliche Personal,
    • Aufträge an Dritte, u. a. Planungsleistungen,
    • Evaluierungen,
    • Gegenstände und Investitionen,
    • Sach- und Reisekosten,
    • projektbegleitende Öffentlichkeitsarbeit, Besucherlenkung und akzeptanzfördernde Maßnahmen,
    • Moderation.

     

    Fördergeber

    Bundesförderung

    Das Bundesprogramm Blaues Band Deutschland ist eine gemeinsame Initiative des Bundesverkehrs- und Bundesumweltministeriums.

    Antragstellung

    Zweistufiges Verfahren:

    1. Wenn Sie eine Förderung  beantragen möchten, reichen Sie eine mithilfe der Musterformulare eine Projektskizze und einen Finanzierungsplan per Mail beim BfN ein. Falls die Projektskizze positiv bewertet wurde, erhalten Sie eine Aufforderung zur Antragstellung.
    2. Der ausgearbeitete Projektantrag - bestehend aus einem Formantrag und einer ausführlichen Vorhabenbeschreibung - wird im Förderportal des Bundes (easy-Online) eingereicht. 

     

     

    Antragstelle:

    Die Antragstellung erfolgt direkt beim BfN.

    Bundesamt für Naturschutz
    +49 (0) 228 8491-1847
    foerderprogramm-auen-bbd@bfn.de

    Laufzeit & Fristen

    Antragsfrist:

    Die Antragstellung ist fortlaufend möglich. 

    Projektlaufzeit:

    Die Vorhaben sollen spätestens 10 Jahre nach der Bewilligung abgeschlossen sein.

     

      Mustervorlagen für die Projektskizze:

      Projektvorschlag
      Musterfinanzierungsplan

      Aktuelles

       

       

       

       

      Links

      Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Bundesprogramms "Blaues Band Deutschland"
      Die Richtlinien enthalten alle relevanten Informationen zu den Förderschwerpunkten, Förderkriterien und der Ablauf der Projektförderung. 

       

      Programmwebsite des Bundesamts für Naturschutz (BfN)

      Hier finden Sie außerdem eine Übersicht von Projekten, die vom BfN gefördert werden oder wurden:

      Projektsteckbriefe

       

      Bezug zur Strategie Grüne Infrastruktur

      Mit diesem Förderprogramm lassen sich Projekte umsetzen, die auf folgende Handlungsziele der Strategie Grüne Infrastruktur Metropole Ruhr einzahlen: 

      • 19 Fließgewässer renaturieren und Auen wiederherstellen
      • 24 Klimaangepasste Schwammstädte und Schwammlandschaften als zusammenhängendes System entwickeln

      Hier gibt es weitere Informationen zur Grünen Infrastruktur in der Metropole Ruhr:

      Offensive Grüne Infrastruktur 2030

      Strategie Grüne Infrastruktur

       

      Stand: 04/2024

      Lena Clermont

      Referat Klima und Umweltschutz
      Team Grüne Infrastruktur und Klimaneutralität

      clermont@rvr.ruhr
      +49 201 2069-292