Natürlicher Klimaschutz in Kommunen

Grünflächen schaffen und Artenvielfalt im Siedlungsbereich fördern

Was wird gefördert?

Mit dem Zuschuss „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen" fördern wir Maß­nahmen, mit denen Sie inner­örtliche Grün­flächen naturnah gestalten und umgestalten, Stadt­bäume pflanzen und Natur­oasen schaffen. Gefördert werden Anschaffungen, Dienstleistungen Dritter sowie Personalkosten. Sie erhalten die Förderung auch für begleitende Öffentlichkeits­arbeit und die Zertifizierung der Grünflächen­pflege­pläne bzw. -konzepte.

Wer wird gefördert?

Kommunen und kommunale Eigenbetriebe, kommunale Zweckverbände, weitere Körperschaften des öffentlichen Rechts, sofern sie nicht dem Bund oder den Ländern zuzu­ord­nen sind.

Wie wird gefördert?

Der Zuschuss beträgt 80 % der förderfähigen Kosten. Finanzschwache Kommunen erhalten 90 %. 

Beratungsstelle

KfW

kommune@kfw.de
+49 (0) 0800 539 9008
Heinrich-Konen-Str. 1, 53227 Bonn

Programmdetails

Inhalt

Das Bundesumweltministerium und die KfW-Bank haben am 1. Februar 2024 ein weiteres Programm zur Unterstützung von Städte und Gemeinden bei der Finanzierung von Maßnahmen zum Natürlichen Klimaschutz eröffnet. Mit der Förderung sollen Bäume gepflanzt, kleine, naturnahe Parkanlagen in Wohnvierteln (sogenannte Pikoparks) angelegt und aufgewertet, Naturerfahrungsräume und urbane Wälder geschaffen sowie die Umstellung auf ein naturnahes Grünflächenmanagement unterstützt und innerörtliche Kleingewässer renaturiert werden. Das Ziel des Förderangebots ist es, über Maßnahmen zur Förderung der biologischen Vielfalt einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und auf diese Weise unsere Städte und Gemeinden zukunftsfähiger und lebenswerter zu machen.

Förderschwerpunkte

    Die Förderung besteht aus drei Modulen:

    1. Umstellung auf naturnahes Grünflächenmanagement
    2. Pflanzung von Bäumen
    3. Schaffung von Naturoasen

    Maßnahmen


    Förderfähige Maßnahmen:

    • Pflegekonzepte und -pläne erstellen
    • technische Ausstattung beschaffen
    • naturnahe Grünflächen anlegen und bestehende Grünflächen zu natur­nahen Grünflächen aufwerten Personal aus- und weiterbilden lassen
    • Stadtbaumkonzepte erstellen
    • Straßenbäume pflanzen
    • Einzelbäume pflanzen
    • nachträglich Standorte optimieren, um Bestands­bäume zu erhalten
    • Neupflanzungen bis zu drei Jahre pflegen
    • kleine, lokalklimatisch wirksame Parkanlagen (Pikoparks) schaffen und qualifizieren
    • Naturerfahrungsräume schaffen
    • urbane Waldgärten schaffen
    • urbane Wälder schaffen
    • innerörtliche Kleingewässer renaturieren
    • Neupflanzungen bis zu drei Jahre pflegen

     

     

     


    Zuwendungsfähige Aufwendungen:

    • investive und konsumptive Mittel
    • Die förderfähigen Personal­kosten betragen maximal 72.000 Euro je Modul, d. h. Sie erhalten hierfür maximal 194.400 Euro (bei 90% Zuschuss).

    Sie können den Zuschuss auch an Dritte weiter­leiten (z.B. an Stadtwerke, Kirchen, kommunale Wohnungs­unternehmen oder Vereine).

    Eine Kombination mit anderen Förder­mitteln ist möglich.

     

    Fördergeber

    Bundesförderung

    Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

    Antragstellung

    Einstufiges Verfahren:

    Reichen Sie Ihren Antrag inklusive der Bestätigung zum Antrag per Mail bei der KfW ein. 

     

     

     

    Antragstelle:

    Die KFW ist mit der Abwicklung der Fördermaßnahme beauftragt.

    0800 539 9008
    kommune@kfw.de

    Laufzeit & Fristen

    Antragsfrist:

    Die Antragstellung ist seit dem 01.02.2024 möglich. 

    Projektlaufzeit:

    24 Monate, bei Pflege von Neupflanzungen bis zu 36 Monate nach Abschluss der Umsetzungsmaßnahme

     

      Aktuelles

      Informationsveranstaltung

      Am 24. April 2024 findet von 11-12 Uhr das nächste Online-Seminar statt, in dem Sie Ihr Wissen über das NKK-Förderprogramm erweiter können. 

      Anmeldung

       

       

       

       

       

      Links

      Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen im Bundesprogramm Biologische Vielfalt
      Die Richtlinien enthalten alle relevanten Informationen zu den Förderschwerpunkten, Förderkriterien und der Ablauf der Projektförderung. Sie wurden zuletzt im Juli 2021 aktualisiert.

       

       

       

       

       

      Bezug zur Strategie Grüne Infrastruktur

      Mit diesem Förderprogramm lassen sich Projekte umsetzen, die auf folgende Handlungsziele der Strategie Grüne Infrastruktur Metropole Ruhr einzahlen: 

      • 01 Stadtquartiere mit klima- und gesundheitswirksamer Grüner Infrastruktur nachrüsten
      • 03 Blau-grüne Klimastraßenräume schaffen
      • 04 Parkanlagen fit und attraktiv für die Zukunft machen
      • 24 Klimaangepasste Schwammstädte und Schwammlandschaften als zusammenhängendes System entwickeln

      Hier gibt es weitere Informationen zur Grünen Infrastruktur in der Metropole Ruhr:

      Offensive Grüne Infrastruktur 2030

      Strategie Grüne Infrastruktur

       

      Stand: 04/2024

      Lena Clermont

      Referat Klima und Umweltschutz
      Team Grüne Infrastruktur und Klimaneutralität

      clermont@rvr.ruhr
      +49 201 2069-292