Förderung der Stiftung Umwelt und Entwicklung
Was wird gefördert?
Schwerpunkt der Förderung ist die Informations- und Bildungsarbeit im Bereich nachhaltiger Entwicklung, darunter auch die Umweltbildung.
Wer wird gefördert?
Gemeinnützige Organisationen wie eingetragene Vereine (e. V.), gemeinnützige GmbH (gGmbH), gemeinnützige Stiftungen und kirchliche Institutionen
Wie wird gefördert?
Die Förderung beträgt höchstens 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Kofinanzierungen aus Bundesmitteln sind willkommen.
Beratungsstelle
Isabella Venturini
Projektreferentin
Stiftung Umwelt und Entwicklung Nordrhein-Westfalen
isabella.venturini@sue-nrw.de
+49 (0) 228 24 33 5-19
Programmdetails
Inhalt
Der Auftrag der Stiftung ist, das Engagement von Einwohner:innen Nordrhein-Westfalens für die Anliegen von Umwelt und Entwicklung im Sinne der Agenda 21, des Leitbildes der nachhaltigen Entwicklung und der globalen Ziele für Nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDG) zu unterstützen.
Schwerpunkt der Förderarbeit ist die Informations- und Bildungsarbeit im Bereich nachhaltiger Entwicklung. Die beiden Bildungskonzepte „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ und „Globales Lernen“ sind hierbei von besonderer Bedeutung.
Gefördert werden ausschließlich Aktivitäten, die innerhalb eines klar umrissenen Projektes stattfinden. Die laufende Arbeit von gemeinnützigen Organisationen kann die Stiftung nicht fördern.
Förderschwerpunkte im Bereich Umweltbildung
- Umwelt-, Klima- und Naturschutz
- Ressourcenschonung
- Erhalt von Biodiversität
- interkulturelles Lernen zu Themen aus den Bereichen Umwelt und Entwicklung
- nachhaltige Produktion und nachhaltiger Konsum
Maßnahmen
Förderfähige Maßnahmen:
- Erstellung und Erprobung von Informations- und Bildungsmaterialien,
- Durchführung von Bildungs- und Informationsveranstaltungen,
- projektbezogene Öffentlichkeitsarbeit,
- Beteiligungs- und Dialogprozesse, Vernetzung und Bündnisbildung,
- Entwicklung von Konzepten und Recherchearbeiten, die für die Umsetzung komplexerer Projektaktivitäten notwendig sind,
- Anschaffungen, etwa von Geräten, die für die geplanten Maßnahmen notwendig sind,
- Ergebnissicherung und -dokumentation,
- begleitende oder nachfolgende Evaluationen,
- Bau- und Umbaumaßnahmen, etwa von Räumlichkeiten für Bildungsveranstaltungen.
Zuwendungsfähige Aufwendungen:
Grundsätzlich förderfähig sind alle bei der Durchführung eines geförderten Vorhabens entstehenden Kosten, sowohl Sachkosten (wie Investitionskosten und Honorarkosten) als auch Personalkosten, wenn sie dem Projekt klar zuzuordnen sind. Dabei ist es wichtig, dass das Projekt zeitlich und inhaltlich klar von laufenden Aufgaben abgrenzbar ist.
Fördergeber
Landesförderung
Stiftung Umwelt und Entwicklung Nordrhein-Westfalen (SUE NRW)
Antragstellung
Zweistufiges Verfahren:
1. Antragsberechtigung:
Ab sofort ist die Prüfung der Antragsberechtigung ein separater Schritt. Er erfolgt vor der Einreichung des eigentlichen Antrags.
Sie erhalten in der Regel innerhalb von zwei Wochen eine Rückmeldung, ob und wie lange Ihre Organisation antragsberechtigt ist. Solange die Antragsberechtigung gültig ist, können Sie Anträge stellen. Weitere Erläuterungen zur Antragsberechtigung finden Sie hier.
Reichen Sie für die Prüfung Ihrer Antragsberechtigung folgende Unterlagen per E-Mail ein:
- Formblatt Stammdaten
- Die aktuelle Satzung Ihrer Organisation,
- einen Auszug aus dem Vereinsregister, der die aktuelle Besetzung Ihres Vorstandes wiedergibt, oder – falls Ihre Organisation eine andere Rechtsform als die eines eingetragenen Vereins hat – ein entsprechendes Dokument,
- den letzten von Ihrer Mitgliederversammlung verabschiedeten Finanzbericht oder Jahresabschluss, aus dem die Finanzierung der Arbeit der Organisation und die Mittelverwendung in wesentlichen Zügen hervorgehen,
- den aktuellen Freistellungsbescheid (oder – bei neu gegründeten Vereinen – Feststellungsbescheid) des Finanzamtes über die Befreiung von der Körperschaftssteuer. Bitte beachten Sie, dass der Bescheid bei der Einreichung mindestens noch sechs Monate gültig sein muss.
Für Kirchengemeinden gelten besondere Regelungen. Diese werden gerne auf Anfrage erläutert.
2. Antragseinreichung
Ihre Anträge senden Sie per E-Mail an antrag@sue-nrw.de.
Checkliste der benötigten Antragsunterlagen
Antragstelle:
Stiftung Umwelt und Entwicklung Nordrhein-Westfalen
Kaiser-Friedrich-Str. 13
53113 Bonn
Laufzeit & Fristen
Antragsfrist:
Die Einreichungsfrist für Anträge hängt von der beantragten Fördersumme ab, diese bestimmt, in welchem Gremium über die Bewilligung entschieden wird. Die Stiftung hat 3 Größenklassen für die Förderung.
1. Bis zu 10.000€ Fördersumme: Diese Projektanträge können laufend eingereicht werden. Sie müssen mindestens 4 Monate vor Projektbeginn vollständig eingereicht werden.
2. Größer als 10.000€ bis zu 200.000€ Gesamtförderung und bis zu 100.000€ Fördersumme pro Jahr: Über diese Anträge entscheidet der Vorstand der Stiftung.
Sie müssen Ihren Antrag spätestens zum unten genannten Termin mit allen erforderlichen Unterlagen eingereicht haben, damit er in der entsprechenden Sitzung berücksichtigt werden kann:
- 31.03.2024
- 31.05.2024
- 31.08.2024
- 30.11.2024
3. Ab einschließlich 200.000€ GEsamtförderung oder ab einschließlich 100.000€ Fördersumme pro Jahr: Diese Anträge werden vom Stiftungsrat entschieden, der zwei Mal im Jahr tagt. Da die Anträge zunächst dem Vorstand vorgelegt werden, haben sie eine längere Bearbeitungszeit.
Projektlaufzeit:
Die Vorhaben müssen spätestens 36 Monate nach der Bewilligung abgeschlossen sein.
Bezug zur Strategie Grüne Infrastruktur
Mit diesem Förderprogramm lassen sich Projekte umsetzen, die auf folgende Handlungsziele der Strategie Grüne Infrastruktur Metropole Ruhr einzahlen:
- 09 Grüne Infrastruktur koproduzieren und soziale Teilhabe fördern
- 27 Umweltbildungsangebote ausweiten, vielseitig und inklusiv gestalten
Hier gibt es weitere Informationen zur Grünen Infrastruktur in der Metropole Ruhr:
Offensive Grüne Infrastruktur 2030
Stand: 05/2024
Lena Clermont
Referat Klima und Umweltschutz
Team Grüne Infrastruktur und Klimaneutralität
clermont@rvr.ruhr
+49 201 2069-292