Staatliche Regionalplanung
REGIONALPLÄNE ALS ZENTRALES STEUERUNGSINSTRUMENT ZUR ENTWICKLUNG, ORDNUNG UND SICHERUNG DES RAUMS
Seit 2009 ist die Regionalplanungsbehörde beim Regionalverband Ruhr für die Regionalplanung in den elf kreisfreien Städten und den vier Kreisen des Verbandsgebiets zuständig.
Raumordnungspläne sind zusammenfassende, überörtliche und fachübergreifende Pläne. In NRW gehören dazu insbesondere der Landesentwicklungsplan NRW und die Regionalpläne. Nach § 2 Absatz 3 Landesplanungsgesetz NRW ist Regionalplanung die Planung für die Gebiete der fünf Regierungsbezirke Detmold, Köln, Arnsberg, Düsseldorf und Münster sowie die Planung für das RVR-Gebiet.
Regionalpläne sind das zentrale Steuerungsinstrument zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums. Sie schaffen nachhaltige Rahmenbedingungen für die kommunale Bauleitplanung (Flächennutzungs- und Bebauungspläne) sowie für fachrechtliche Genehmigungsverfahren.
Gut zu wissen
Das Ruhrparlament, die RVR-Verbandsversammlung, ist nach dem Landesplanungsgesetz NRW der regionale Planungsträger.
Es trifft insbesondere die sachlichen und verfahrensmäßigen Entscheidungen zur Aufstellung des Regionalplans.
Regionalplan Ruhr für die Metropole Ruhr
Von der Region für die Region
Die Verbandsversammlung hat die Regionalplanungsbehörde beauftragt, das Aufstellungsverfahren zum Regionalplan Ruhr durchzuführen. Im Rahmen einer ersten und einer zweiten, bereits abgeschlossenen Beteiligung sind zahlreiche Stellungnahmen mit Anregungen, Bedenken und Hinweisen eingegangen, die die Regionalplanungsbehörde gesichtet und ausgewertet hat. Die Belange wurden in einen umfassenden Abwägungsprozess eingestellt und haben zu einer erneuten Prüfung insbesondere der textlichen und zeichnerischen Festlegungen geführt.
Vom 06.02.2023 bis einschließlich zum 31.03.2023 wurden das geänderte Planwerk, die angepasste Begründung und der erweiterte Umweltbericht erneut ausgelegt. Zu den Änderungen konnten Stellungnahmen eingereicht werden. Die Beteiligungsfrist ist inzwischen beendet.