Staatliche Regionalplanung
Regionalpläne als zentrales Steuerungsinstrument zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums
Seit 2009 ist die Regionalplanungsbehörde beim Regionalverband Ruhr für die Regionalplanung in den elf kreisfreien Städten und den vier Kreisen des Verbandsgebiets zuständig.
Raumordnungspläne sind zusammenfassende, überörtliche und fachübergreifende Pläne. Auf Bundesebene ist dies der Bundesraumordnungsplan Hochwasserschutz. In NRW gehören dazu insbesondere der Landesentwicklungsplan NRW und die Regionalpläne. Nach § 2 Absatz 3 Landesplanungsgesetz NRW ist Regionalplanung die Planung für die Gebiete der fünf Regierungsbezirke Detmold, Köln, Arnsberg, Düsseldorf und Münster sowie die Planung für das RVR-Gebiet.
Regionalpläne sind das zentrale Steuerungsinstrument zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums. Sie schaffen nachhaltige Rahmenbedingungen für die kommunale Bauleitplanung (Flächennutzungs- und Bebauungspläne) sowie für fachrechtliche Genehmigungsverfahren.
Gut zu wissen
Das Ruhrparlament, die RVR-Verbandsversammlung, ist nach dem Landesplanungsgesetz NRW der regionale Planungsträger.
Es trifft insbesondere die sachlichen und verfahrensmäßigen Entscheidungen zur Aufstellung des Regionalplans.
Regionalplan Ruhr für die Metropole Ruhr
Von der Region für die Region
Der Regionalplan Ruhr (RP Ruhr) ist mit Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen am 28.02.2024 in Kraft getreten.
Er ist das zentrale Instrument der Regionalplanung in der Metropole Ruhr. Der Regionalplan Ruhr als einheitlicher, flächendeckender und fachübergreifender Plan berücksichtigt veränderte Rahmenbedingungen der Raumentwicklung wie den demographischen Wandel sowie den Struktur- und Klimawandel.
Der Regionalplan Ruhr erstreckt sich räumlich über das Verbandsgebiet des Regionalverbands Ruhr. Zum Verbandsgebiet gehören die kreisfreien Städte Bochum, Bottrop, Dortmund, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Hamm, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen sowie die Kreise Recklinghausen, Unna, Wesel und der Ennepe-Ruhr-Kreis.
Übersicht der Planungsebenen
Übersicht der Planungsebenen
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Kontakt
Markus Gerber
Referat Staatliche Regionalplanung
Team Siedlungs- und Freiraumentwicklung
gerber@rvr.ruhr
+49 201 2069-322