Raumverträglichkeitsprüfungen für neue Vorhaben
Prüfung der Raumverträglichkeit raumbedeutsamer Vorhaben
Die Raumverträglichkeitsprüfung (früher: Raumordnungsverfahren) ist ein förmliches Verfahren, in dem die Raumverträglichkeit raumbedeutsamer Vorhaben (wie z.B. von Erdgasfernleitungen oder Energiefreileitungen) unter überörtlichen Gesichtspunkten geprüft wird. Es ist ein Vorverfahren vor dem fachlichen Zulassungsverfahren (Planfeststellung, Plangenehmigung).
Der Regionalverband Ruhr (RVR) führt im Rahmen der Raumverträglichkeitsprüfung eine Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen öffentlichen Stellen durch.
Die Raumverträglichkeitsprüfung schließt mit der sogenannten „Gutachterlichen Stellungnahme“ ab, die im nachfolgenden Planfeststellungsverfahren zu berücksichtigen ist. Die Verbandsversammlung wird über das Ergebnis informiert.
Gut zu wissen
Rechtsgrundlage für die Raumverträglichkeitsprüfung ist § 15 Raumordnungsgesetz. In NRW gilt zudem § 32 Landesplanungsgesetz NRW. Die Raumverträglichkeitsprüfung wird für solche Vorhaben durchgeführt, die in der Durchführungsverordnung zum Landesplanungsgesetz aufgelistet werden.
Laufende Verfahren
Raumverträglichkeitsprüfung für den geplanten Neubau einer 380-kV-Höchstspannungsleitung zwischen Westerkappeln und Gersteinwerk
Raumverträglichkeitsprüfung für den geplanten Neubau einer 380-kV-Höchstspannungsleitung zwischen Westerkappeln und Gersteinwerk
Die Amprion GmbH (Vorhabenträgerin) plant den Neubau einer 380-kV-Höchstspannungsleitung “Westerkappeln – Gersteinwerk”, Vorhaben Nr. 89 der Anlage des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPIG), zwischen den Umspannanlagen Westerkappeln (Kreis Steinfurt) und Gersteinwerk (Kreis Unna).
Die Vorhabenträgerin hat mit Schreiben vom 30.09.2024 für dieses Vorhaben die Verfahrensunterlagen vorgelegt und die Durchführung einer Raumverträglichkeitsprüfung beantragt. Es handelt sich um ein raumbedeutsames Vorhaben von überörtlicher Bedeutung. Dementsprechend wird gemäß § 15 des Raumordnungsgesetzes (ROG) in Verbindung mit § 32 des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (LPlG) und § 40 der Verordnung zur Durchführung des Landesplanungsgesetzes (LPlG DVO) eine Raumverträglichkeitsprüfung durchgeführt.
Gegenstand der Raumverträglichkeitsprüfung sind
- die Prüfung der raumbedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens unter überörtlichen Gesichtspunkten, insbesondere die Übereinstimmung mit den Erfordernissen der Raumordnung und die Abstimmung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen,
- die Prüfung der ernsthaft in Betracht kommenden Standort- oder Trassenalternativen und
- die überschlägige Prüfung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter nach § 2 Absatz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung unter Berücksichtigung der Kriterien nach Anlage 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung.
Ergebnis des Verfahrens ist eine gutachterliche Stellungnahme in Form einer “Raumordnerischen Beurteilung”.
In Abstimmung mit der weiteren räumlich zuständigen Regionalplanungsbehörde, Regionalverband Ruhr, übernimmt die Bezirksregierung Münster als Regionalplanungsbehörde die Federführung für das Verfahren.
Gemäß § 15 Absatz 3 ROG haben die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen Gelegenheit Stellung zum Vorhaben zu nehmen.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Vom 21.10.2024 bis einschließlich zum 29.11.2024 erfolgte eine Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung.
In diesem Zeitraum bestand die Möglichkeit, Stellungnahmen zu dem Vorhaben abzugeben.
Abgeschlossene Verfahren
Raumverträglichkeitsprüfung für die geplanten Offshore-Netzanbindungssysteme der "Windader West" – Teilstück NRW
Raumverträglichkeitsprüfung für die geplanten Offshore-Netzanbindungssysteme der "Windader West" – Teilstück NRW
Die Amprion Offshore GmbH (Vorhabenträgerin) plant zur Anbindung von Offshore-Windparkflächen den Neubau von vier Offshore-Netzanbindungssystemen von der Nordsee bis nach Nordrhein-Westfalen (NRW). Hierbei handelt es sich um die Systeme
- NOR-6-4 zum Netzverknüpfungspunkt Niederrhein,
- NOR-9-5 zum Netzverknüpfungspunkt Kusenhorst,
- NOR-x-1 zum Netzverknüpfungspunkt Rommerskirchen und
- NOR-x-5 zum Netzverknüpfungspunkt Oberzier.
Die landseitig als Erdkabel in verlustarmer Gleichstromtechnik geplanten Systeme sollen möglichst lange miteinander gebündelt und gemeinsam realisiert werden. Sie sind im geltenden Netzentwicklungsplan Strom 2037/2045 begründet und bilden zusammen das Vorhaben „Windader West“.
Weitere Informationen zum Projekt „Windader West“ sind unter https://offshore.amprion.net/Projekte/Windader-West/ ersichtlich.
Die Vorhabenträgerin hat mit Schreiben vom 07.05.2024 die Verfahrensunterlagen vorgelegt und die Durchführung einer Raumverträglichkeitsprüfung für diese Offshore-Netzanbindungssysteme beantragt. Es handelt sich um ein raumbedeutsames Vorhaben mit überörtlicher Bedeutung. Dementsprechend wird gemäß § 15 des Raumordnungsgesetzes (ROG) in Verbindung mit § 32 des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (LPlG) und § 40 der Verordnung zur Durchführung des Landesplanungsgesetzes (LPlG DVO) eine Raumverträglichkeitsprüfung durchgeführt.
Gegenstand der Raumverträglichkeitsprüfung sind
- die Prüfung der raumbedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens unter überörtlichen Gesichtspunkten, insbesondere die Übereinstimmung mit den Erfordernissen der Raumordnung und die Abstimmung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen,
- die Prüfung der ernsthaft in Betracht kommenden Standort- oder Trassenalternativen und
- die überschlägige Prüfung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter nach § 2 Absatz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung unter Berücksichtigung der Kriterien nach Anlage 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung.
Die gegenständliche Raumverträglichkeitsprüfung betrifft den Streckenabschnitt der Offshore-Netzanbindungssysteme der „Windader West“ in NRW. Das untersuchte Korridornetz erstreckt sich von Norden nach Süden über folgende Kreise und kreisfreie Städte der betroffenen Planungsregionen:
- Planungsregion Münster: Kreise Steinfurt, Borken und Coesfeld
- Planungsregion Regionalverband Ruhr (RVR): Kreise Recklinghausen und Wesel
- Planungsregion Düsseldorf: Kreise Kleve, Viersen und Rhein-Kreis Neuss sowie die kreisfreie Stadt Mönchengladbach
- Planungsregion Köln: Kreise Heinsberg, Düren und Rhein-Erft-Kreis.
In Abstimmung mit der Landesplanungsbehörde und den übrigen räumlich zuständigen Regionalplanungsbehörden (Bezirksregierung Köln, Bezirksregierung Münster sowie Regionalverband Ruhr) übernimmt die Bezirksregierung Düsseldorf als Regionalplanungsbehörde die Federführung für das Verfahren in Nordrhein-Westfalen.
Die Gutachterliche Stellungnahme (einschließlich Begründung) nebst Anlagen steht unten zur Einsicht und zum Download bereit. Sie bildet das Ergebnis der Raumverträglichkeitsprüfung.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Vom 11.06.2024 bis einschließlich zum 11.07.2024 erfolgte eine Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung.
In diesem Zeitraum bestand die Möglichkeit, Stellungnahmen zu dem Vorhaben abzugeben.
Download
Gutachterliche Stellungnahme (6 MB) Stellungnahme Windader West
Gutachterliche Stellungnahme: Anlage A (40 MB) Stellungnahme Windader West, Anlage A
Gutachterliche Stellungnahme: Anlage B (1 MB) Stellungnahme Windader West, Anlage B
Wasserstoffleitung Dorsten-Hamborn (DoHa)
Wasserstoffleitung Dorsten-Hamborn (DoHa)
Regionalverband Ruhr schließt Raumordnungsverfahren für die Wasserstoffleitung Dorsten-Hamborn (DoHa) ab
Die Regionalplanungsbehörde beim RVR hat das Raumordnungsverfahren für die geplante Wasserstoffleitung zwischen Dorsten und Duisburg-Hamborn (DoHa) Ende Dezember abgeschlossen. Die Leitung ist ein zentraler Baustein für die Realisierung einer klimaneutralen Industrieproduktion im Ruhrgebiet und darüber hinaus ein Teil des neuen Wasserstoffnetzes in der Region.
Die Vorhabenträgerin Open Grid Europe GmbH (OGE) beabsichtigt mit der Projektpartnerin Thyssengas im Zuge der Wasserstoffinitiative GET H2 Nukleus die Wasserstoffleitung zu realisieren. Der Startpunkt der DoHa-Leitung wird im Umfeld der ehemaligen Zeche Fürst Leopold 1/2 im Stadtgebiet Dorsten liegen. Mit ihr soll die Möglichkeit geschaffen werden, die Duisburger Stahlindustrie an das Wasserstoffnetz anzubinden.
Wegen der überörtlichen Bedeutung des Vorhabens wurde für das Leitungsvorhaben ein Raumordnungsverfahren mit integrierter Prüfung der Umweltverträglichkeit durchgeführt. In diesem Verfahren wurde das beantragte Leitungsprojekt unter raumbedeutsamen Gesichtspunkten und im überörtlichen Maßstab geprüft. Das Raumordnungsverfahren wurde nun mit einer sogenannten Raumordnerischen Beurteilung durch die Regionalplanungsbehörde beim RVR abgeschlossen, in der ein raumverträglicher Trassenkorridor von etwa 600m Breite ermittelt wurde. Der genaue Trassenverlauf innerhalb dieses Korridors wird anschließend in einem nachfolgenden Planfeststellungsverfahren durch die zuständige Bezirksregierung bestimmt.
Die Raumordnerische Beurteilung einschließlich ihrer Begründung steht unten zur Einsicht und zum Download bereit.
Weitere Informationen zum Projekt DoHa sind unter www.get-h2-netz.de ersichtlich.
Raumordnerischer Beurteilung und Begründung - Wasserstoffleitung Dorsten – Hamborn "DoHa" (20 MB) Raumordnungsverfahren für das Vorhaben Wasserstoffleitung Dorsten – Hamborn ("DoHa") der Open Grid Europe GmbH. Dezember 2022.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Vom 30.05.2022 bis einschließlich zum 08.07.2022 erfolgte eine Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung.
In diesem Zeitraum bestand die Möglichkeit, Stellungnahmen zu dem Vorhaben abzugeben.
Wasserstoffleitung Dorsten-Marl (DoMa)
Wasserstoffleitung Dorsten-Marl (DoMa)
Regionalverband Ruhr schließt Raumordnungsverfahren für die Wasserstoffleitung Dorsten-Marl (DoMa) ab
Die Regionalplanungsbehörde beim RVR hat das Raumordnungsverfahren für die geplante Wasserstoffleitung zwischen Dorsten und Marl (DoMa) abgeschlossen. Die Leitung ist ein zentraler Baustein für die Realisierung einer klimaneutralen Industrie-produktion im Ruhrgebiet und darüber hinaus ein Teil des neuen Wasserstoffnetzes in der Region.
Die Vorhabenträgerin Open Grid Europe GmbH (OGE) beabsichtigt mit der Projektpartnerin Nowega GmbH im Zuge der Wasserstoffinitiative GET H2 Nukleus die Wasserstoffleitung zu realisieren. Der Startpunkt der DoMa-Leitung wird im Umfeld der ehemaligen Zeche „Fürst Leopold 1/2“ im Stadtgebiet Dorsten und der Endpunkt nördlich des Chemieparks Marl im Stadtgebiet Marl liegen.
Wegen der überörtlichen Bedeutung des Vorhabens wurde für das Leitungsvorhaben ein Raumordnungsverfahren mit integrierter Prüfung der Umweltverträglichkeit durchgeführt. In diesem Verfahren wurde das beantragte Leitungsprojekt unter raumbedeutsamen Gesichtspunkten und im überörtlichen Maßstab geprüft. Das Raumordnungsverfahren wurde nun mit einer sogenannten Raumordnerischen Beurteilung durch die Regionalplanungsbehörde beim RVR abgeschlossen, in der ein raumverträglicher Trassenkorridor von etwa 600 m Breite ermittelt wurde. Der genaue Trassenverlauf innerhalb dieses Korridors wird anschließend in einem nachfolgenden Planfeststellungsverfahren durch die zuständige Bezirksregierung Münster bestimmt.
Die Raumordnerische Beurteilung einschließlich ihrer Begründung steht unten zur Einsicht und zum Download bereit.
Weitere Informationen zum Projekt DoMa sind unter www.get-h2-netz.de ersichtlich.
Raumordnerischer Beurteilung und Begründung - Wasserstoffleitung Dorsten – Marl „DoMa“ (11 MB) Raumordnungsverfahren für das Vorhaben Wasserstoffleitung Dorsten – Marl „DoMa“ der Open Grid Europe GmbH. November 2022
Beteiligung der Öffentlichkeit
Vom 30.05.2022 bis einschließlich zum 08.07.2022 erfolgte eine Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung.
In diesem Zeitraum bestand die Möglichkeit, Stellungnahmen zu dem Vorhaben abzugeben.
Erdgasfernleitung Heiden-Dorsten
Erdgasfernleitung Heiden-Dorsten
Raumordnungsverfahren für die geplante Erdgasfernleitung Heiden – Dorsten
Die Open Grid Europe GmbH (OGE) plant den Neubau einer Ferngasleitung von Heiden im Kreis Borken nach Dorsten im Kreis Recklinghausen. Startpunkt ist die „Station Marbeck“ der Erdgasfernleitung „ZEELINK“ bei Heiden und Endpunkt ist der OGE L-Gas Knotenpunkt bei Dorsten.
Die Regionalplanungsbehörde beim Regionalverband Ruhr hat in Abstimmung mit der Bezirksregierung Münster das Raumordnungsverfahren für die geplante Erdgasfernleitung von Heiden nach Dorsten im Januar 2019 abgeschlossen. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass der von der Open Grid Europe GmbH beantragte 600 m breite Trassenkorridor raumverträglich ist und den auf dieser Planungsstufe zu prüfenden Anforderungen an die Umweltverträglichkeit entspricht.
In einem nächsten Planungsschritt kann nun das Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden, für das die Bezirksregierung Münster zuständig ist und in dem der genaue Verlauf der Gasleitung rechtsverbindlich festgelegt wird. Das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens ist hierbei als sogenanntes „Erfordernis der Raumordnung“ zu berücksichtigen.
Die geplante Gasleitung hat eine voraussichtliche Länge von rund 18 km und leistet einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit. Sie dient insbesondere der erforderlichen Umstellung von niederkalorischem (Low) L-Gas auf hochkalorisches (High) H-Gas. Der Bedarf ergibt sich aus dem von der Bundesnetzagentur genehmigten verbindlichen Netzentwicklungsplan Gas.
Die Raumordnerische Beurteilung einschließlich ihrer Begründung steht unten zur Einsicht und zum Download bereit. Sie kann auch bei den vom Vorhaben betroffenen Kommunen (Stadt Borken, Gemeinde Heiden, Stadt Dorsten), den Kreisen Borken und Recklinghausen sowie bei der Bezirksregierung Münster und dem Regionalverband Ruhr eingesehen werden.
Raumordnerische Beurteilung einschließlich Begründung (4 MB) Raumordnungsverfahren für das Vorhaben Erdgasfernleitung Heiden - Dorsten "Hei-Do" der Open Grid Europe GmbH
drei Kontaktboxen
Helge Conrad
Referat Staatliche Regionalplanung
Team Siedlungs- und Freiraumentwicklung
conrad@rvr.ruhr
+49 201 2069-466