Raumverträglichkeitsprüfungen für neue Vorhaben

Prüfung der Raumverträglichkeit raumbedeutsamer Vorhaben

Die Raumverträglichkeitsprüfung (früher: Raumordnungsverfahren) ist ein förmliches Verfahren, in dem die Raumverträglichkeit raumbedeutsamer Vorhaben (wie z.B. von Erdgasfernleitungen oder Energiefreileitungen) unter überörtlichen Gesichtspunkten geprüft wird. Es ist ein Vorverfahren vor dem fachlichen Zulassungsverfahren (Planfeststellung, Plangenehmigung).

Der Regionalverband Ruhr (RVR) führt im Rahmen der Raumverträglichkeitsprüfung eine Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen öffentlichen Stellen durch.

Die Raumverträglichkeitsprüfung schließt mit der sogenannten „Gutachterlichen Stellungnahme“ ab, die im nachfolgenden Planfeststellungsverfahren zu berücksichtigen ist. Die Verbandsversammlung wird über das Ergebnis informiert.

Ausschnitt aus der Planung der Erdgasfernleitung Heiden-Dorsten. Grafik: Open Grid Europe GmbH (OGE)

Gut zu wissen

Rechtsgrundlage für die Raumverträglichkeitsprüfung ist § 15 Raumordnungsgesetz. In NRW gilt zudem § 32 Landesplanungsgesetz NRW. Die Raumverträglichkeitsprüfung wird für solche Vorhaben durchgeführt, die in der Durchführungsverordnung zum Landesplanungsgesetz aufgelistet werden.

Laufende Verfahren

Raumverträglichkeitsprüfung für den geplanten Neubau einer 380-kV-Höchstspannungsleitung zwischen Westerkappeln und Gersteinwerk

Die Amprion GmbH (Vorhabenträgerin) plant den Neubau einer 380-kV-Höchstspannungsleitung “Westerkappeln – Gersteinwerk”, Vorhaben Nr. 89 der Anlage des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPIG), zwischen den Umspannanlagen Westerkappeln (Kreis Steinfurt) und Gersteinwerk (Kreis Unna).

Die Vorhabenträgerin hat mit Schreiben vom 30.09.2024 für dieses Vorhaben die Verfahrensunterlagen vorgelegt und die Durchführung einer Raumverträglichkeitsprüfung beantragt. Es handelt sich um ein raumbedeutsames Vorhaben von überörtlicher Bedeutung. Dementsprechend wird gemäß § 15 des Raumordnungsgesetzes (ROG) in Verbindung mit § 32 des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (LPlG) und § 40 der Verordnung zur Durchführung des Landesplanungsgesetzes (LPlG DVO) eine Raumverträglichkeitsprüfung durchgeführt.

Gegenstand der Raumverträglichkeitsprüfung sind

  1. die Prüfung der raumbedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens unter überörtlichen Gesichtspunkten, insbesondere die Übereinstimmung mit den Erfordernissen der Raumordnung und die Abstimmung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen,
     
  2. die Prüfung der ernsthaft in Betracht kommenden Standort- oder Trassenalternativen und
     
  3. die überschlägige Prüfung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter nach § 2 Absatz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung unter Berücksichtigung der Kriterien nach Anlage 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung.

Ergebnis des Verfahrens ist eine gutachterliche Stellungnahme in Form einer “Raumordnerischen Beurteilung”.

In Abstimmung mit der weiteren räumlich zuständigen Regionalplanungsbehörde, Regionalverband Ruhr, übernimmt die Bezirksregierung Münster als Regionalplanungsbehörde die Federführung für das Verfahren.

Gemäß § 15 Absatz 3 ROG haben die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen Gelegenheit Stellung zum Vorhaben zu nehmen.

Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Verfahrensunterlagen können in der Zeit vom 21. Oktober 2024 bis einschließlich zum 29. November 2024 online auf dieser Internetseite abgerufen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Verfahrensunterlagen während des oben genannten Veröffentlichungszeitraums bei den folgenden Stellen aus:

Regionalverband Ruhr
Kronprinzenstraße 6
45128 Essen
Bibliothek, Raum 022 (Frau Kronemeyer)

Öffnungszeiten:
montags bis donnerstags: 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr
freitags: 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Es wird um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0201/2069-206 gebeten.

Die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen können während der oben genannten Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen zu den Verfahrensunterlagen bei der Bezirksregierung Münster als federführende Regionalplanungsbehörde abgeben. Deren Übermittlung soll elektronisch erfolgen: 
raumvp@bezreg-muenster.nrw.de

Alternativ bestehen folgende Möglichkeiten zur Abgabe einer Stellungnahme bei der Bezirksregierung Münster:

• per Post (Bezirksregierung Münster, 48128 Münster),

• per Telefax (0251 411-82525).

Darüber hinaus ist beim RVR die Abgabe einer Stellungnahme vor Ort oder zur Niederschrift möglich. Eine Benachrichtigung über den Eingang der Stellungnahme erfolgt grundsätzlich nicht. Die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen werden im weiteren Verfahren in die Abwägung einbezogen.

Download

Antragsunterlagen als ZIP (Download aller Antragsunterlagen zusammengefasst im ZIP-Format)

Raumverträglichkeitsprüfung für die geplanten Offshore-Netzanbindungssysteme der "Windader West" – Teilstück NRW

Die Amprion Offshore GmbH (Vorhabenträgerin) plant zur Anbindung von Offshore-Windparkflächen den Neubau von vier Offshore-Netzanbindungssystemen von der Nordsee bis nach Nordrhein-Westfalen (NRW). Hierbei handelt es sich um die Systeme

  • NOR-6-4 zum Netzverknüpfungspunkt Niederrhein,
  • NOR-9-5 zum Netzverknüpfungspunkt Kusenhorst,
  • NOR-x-1 zum Netzverknüpfungspunkt Rommerskirchen und
  • NOR-x-5 zum Netzverknüpfungspunkt Oberzier.

Die landseitig als Erdkabel in verlustarmer Gleichstromtechnik geplanten Systeme sollen möglichst lange miteinander gebündelt und gemeinsam realisiert werden. Sie sind im geltenden Netzentwicklungsplan Strom 2037/2045 begründet und bilden zusammen das Vorhaben „Windader West“.

Weitere Informationen zum Projekt „Windader West“ sind unter https://offshore.amprion.net/Offshore-Projekte/Windader-West/ ersichtlich.

Die Vorhabenträgerin hat mit Schreiben vom 07.05.2024 die Verfahrensunterlagen vorgelegt und die Durchführung einer Raumverträglichkeitsprüfung für diese Offshore-Netzanbindungssysteme bei der Bezirksregierung Düsseldorf als federführenden Regionalplanungsbehörde beantragt. Es handelt sich um ein raumbedeutsames Vorhaben mit überörtlicher Bedeutung. Dementsprechend wird gemäß § 15 des Raumordnungsgesetzes (ROG) in Verbindung mit § 32 des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (LPlG) und § 40 der Verordnung zur Durchführung des Landesplanungsgesetzes (LPlG DVO) eine Raumverträglichkeitsprüfung durchgeführt.

Gegenstand der Raumverträglichkeitsprüfung sind

  1. die Prüfung der raumbedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens unter überörtlichen Gesichtspunkten, insbesondere die Übereinstimmung mit den Erfordernissen der Raumordnung und die Abstimmung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen,
  2. die Prüfung der ernsthaft in Betracht kommenden Standort- oder Trassenalternativen und
  3. die überschlägige Prüfung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter nach § 2 Absatz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung unter Berücksichtigung der Kriterien nach Anlage 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung.

Ergebnis des Verfahrens ist eine gutachterliche Stellungnahme in Form einer „Raumordnerischen Beurteilung“.

Die gegenständliche Raumverträglichkeitsprüfung betrifft den Streckenabschnitt der Offshore-Netzanbindungssysteme der „Windader West“ in NRW. Das untersuchte Korridornetz erstreckt sich von Norden nach Süden über folgende Kreise und kreisfreie Städte der betroffenen Planungsregionen:

  • Planungsregion Münster: Kreise Steinfurt, Borken und Coesfeld
  • Planungsregion Regionalverband Ruhr (RVR): Kreise Recklinghausen und Wesel
  • Planungsregion Düsseldorf: Kreise Kleve, Viersen und Rhein-Kreis Neuss sowie die kreisfreie Stadt Mönchengladbach
  • Planungsregion Köln: Kreise Heinsberg, Düren und Rhein-Erft-Kreis.

In Abstimmung mit der Landesplanungsbehörde und den übrigen räumlich zuständigen Regionalplanungsbehörden (Bezirksregierung Köln, Bezirksregierung Münster sowie Regionalverband Ruhr) übernimmt die Bezirksregierung Düsseldorf als Regionalplanungsbehörde die Federführung für das Verfahren in Nordrhein-Westfalen.

Nachdem die Verfahrensunterlagen mit Ergänzungsschreiben vom 15.05.2024 vollständig vorgelegt wurden, wird die Raumverträglichkeitsprüfung eingeleitet. Gemäß § 15 Absatz 3 ROG haben die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen Gelegenheit Stellung zum Vorhaben zu nehmen.

Die Verfahrensunterlagen bestehen aus einem allgemeinen Erläuterungsbericht, einer Raumverträglichkeitsstudie sowie einem ökologischen Teil, bestehend aus einer überschlägigen Prüfung der Umweltauswirkungen, einer Natura-2000-Untersuchung, einer artenschutzrechtlichen Ersteinschätzung und einem Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie sowie dem abschließenden Gesamtalternativenvergleich zuzüglich der jeweiligen kartographischen Darstellungen und einer Orientierungshilfe.

Beteiligung der Öffentlichkeit

Vom 11.06.2024 bis einschließlich zum 11.07.2024 erfolgte eine Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung.

In diesem Zeitraum bestand die Möglichkeit, Stellungnahmen zu dem Vorhaben abzugeben.

Abgeschlossene Verfahren

Wasserstoffleitung Dorsten-Hamborn (DoHa)

Regionalverband Ruhr schließt Raumordnungsverfahren für die Wasserstoffleitung Dorsten-Hamborn (DoHa) ab

Die Regionalplanungsbehörde beim RVR hat das Raumordnungsverfahren für die geplante Wasserstoffleitung zwischen Dorsten und Duisburg-Hamborn (DoHa) Ende Dezember abgeschlossen. Die Leitung ist ein zentraler Baustein für die Realisierung einer klimaneutralen Industrieproduktion im Ruhrgebiet und darüber hinaus ein Teil des neuen Wasserstoffnetzes in der Region.

Die Vorhabenträgerin Open Grid Europe GmbH (OGE) beabsichtigt mit der Projektpartnerin Thyssengas im Zuge der Wasserstoffinitiative GET H2 Nukleus die Wasserstoffleitung zu realisieren. Der Startpunkt der DoHa-Leitung wird im Umfeld der ehemaligen Zeche Fürst Leopold 1/2 im Stadtgebiet Dorsten liegen. Mit ihr soll die Möglichkeit geschaffen werden, die Duisburger Stahlindustrie an das Wasserstoffnetz anzubinden.

Wegen der überörtlichen Bedeutung des Vorhabens wurde für das Leitungsvorhaben ein Raumordnungsverfahren mit integrierter Prüfung der Umweltverträglichkeit durchgeführt. In diesem Verfahren wurde das beantragte Leitungsprojekt unter raumbedeutsamen Gesichtspunkten und im überörtlichen Maßstab geprüft. Das Raumordnungsverfahren wurde nun mit einer sogenannten Raumordnerischen Beurteilung durch die Regionalplanungsbehörde beim RVR abgeschlossen, in der ein raumverträglicher Trassenkorridor von etwa 600m Breite ermittelt wurde. Der genaue Trassenverlauf innerhalb dieses Korridors wird anschließend in einem nachfolgenden Planfeststellungsverfahren durch die zuständige Bezirksregierung bestimmt.

Die Raumordnerische Beurteilung einschließlich ihrer Begründung steht unten zur Einsicht und zum Download bereit.

Weitere Informationen zum Projekt DoHa sind unter www.get-h2-netz.de ersichtlich.

Raumordnerischer Beurteilung und Begründung - Wasserstoffleitung Dorsten – Hamborn "DoHa" (20 MB) Raumordnungsverfahren für das Vorhaben Wasserstoffleitung Dorsten – Hamborn ("DoHa") der Open Grid Europe GmbH. Dezember 2022.

Beteiligung der Öffentlichkeit

Vom 30.05.2022 bis einschließlich zum 08.07.2022 erfolgte eine Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung.

In diesem Zeitraum bestand die Möglichkeit, Stellungnahmen zu dem Vorhaben abzugeben.

Wasserstoffleitung Dorsten-Marl (DoMa)

Regionalverband Ruhr schließt Raumordnungsverfahren für die Wasserstoffleitung Dorsten-Marl (DoMa) ab

Die Regionalplanungsbehörde beim RVR hat das Raumordnungsverfahren für die geplante Wasserstoffleitung zwischen Dorsten und Marl (DoMa) abgeschlossen. Die Leitung ist ein zentraler Baustein für die Realisierung einer klimaneutralen Industrie-produktion im Ruhrgebiet und darüber hinaus ein Teil des neuen Wasserstoffnetzes in der Region.

Die Vorhabenträgerin Open Grid Europe GmbH (OGE) beabsichtigt mit der Projektpartnerin Nowega GmbH im Zuge der Wasserstoffinitiative GET H2 Nukleus die Wasserstoffleitung zu realisieren. Der Startpunkt der DoMa-Leitung wird im Umfeld der ehemaligen Zeche „Fürst Leopold 1/2“ im Stadtgebiet Dorsten und der Endpunkt nördlich des Chemieparks Marl im Stadtgebiet Marl liegen.

Wegen der überörtlichen Bedeutung des Vorhabens wurde für das Leitungsvorhaben ein Raumordnungsverfahren mit integrierter Prüfung der Umweltverträglichkeit durchgeführt. In diesem Verfahren wurde das beantragte Leitungsprojekt unter raumbedeutsamen Gesichtspunkten und im überörtlichen Maßstab geprüft. Das Raumordnungsverfahren wurde nun mit einer sogenannten Raumordnerischen Beurteilung durch die Regionalplanungsbehörde beim RVR abgeschlossen, in der ein raumverträglicher Trassenkorridor von etwa 600 m Breite ermittelt wurde. Der genaue Trassenverlauf innerhalb dieses Korridors wird anschließend in einem nachfolgenden Planfeststellungsverfahren durch die zuständige Bezirksregierung Münster bestimmt.

Die Raumordnerische Beurteilung einschließlich ihrer Begründung steht unten zur Einsicht und zum Download bereit.

Weitere Informationen zum Projekt DoMa sind unter www.get-h2-netz.de ersichtlich.

Raumordnerischer Beurteilung und Begründung - Wasserstoffleitung Dorsten – Marl „DoMa“ (11 MB) Raumordnungsverfahren für das Vorhaben Wasserstoffleitung Dorsten – Marl „DoMa“ der Open Grid Europe GmbH. November 2022

Beteiligung der Öffentlichkeit

Vom 30.05.2022 bis einschließlich zum 08.07.2022 erfolgte eine Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung.

In diesem Zeitraum bestand die Möglichkeit, Stellungnahmen zu dem Vorhaben abzugeben.

Erdgasfernleitung Heiden-Dorsten

Raumordnungsverfahren für die geplante Erdgasfernleitung Heiden – Dorsten

Die Open Grid Europe GmbH (OGE) plant den Neubau einer Ferngasleitung von Heiden im Kreis Borken nach Dorsten im Kreis Recklinghausen. Startpunkt ist die „Station Marbeck“ der Erdgasfernleitung „ZEELINK“ bei Heiden und Endpunkt ist der OGE L-Gas Knotenpunkt bei Dorsten.

Die Regionalplanungsbehörde beim Regionalverband Ruhr hat in Abstimmung mit der Bezirksregierung Münster das Raumordnungsverfahren für die geplante Erdgasfernleitung von Heiden nach Dorsten im Januar 2019 abgeschlossen. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass der von der Open Grid Europe GmbH beantragte 600 m breite Trassenkorridor raumverträglich ist und den auf dieser Planungsstufe zu prüfenden Anforderungen an die Umweltverträglichkeit entspricht.

In einem nächsten Planungsschritt kann nun das Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden, für das die Bezirksregierung Münster zuständig ist und in dem der genaue Verlauf der Gasleitung rechtsverbindlich festgelegt wird. Das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens ist hierbei als sogenanntes „Erfordernis der Raumordnung“ zu berücksichtigen.

Die geplante Gasleitung hat eine voraussichtliche Länge von rund 18 km und leistet einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit. Sie dient insbesondere der erforderlichen Umstellung von niederkalorischem (Low) L-Gas auf hochkalorisches (High) H-Gas. Der Bedarf ergibt sich aus dem von der Bundesnetzagentur genehmigten verbindlichen Netzentwicklungsplan Gas.

Die Raumordnerische Beurteilung einschließlich ihrer Begründung steht unten zur Einsicht und zum Download bereit. Sie kann auch bei den vom Vorhaben betroffenen Kommunen (Stadt Borken, Gemeinde Heiden, Stadt Dorsten), den Kreisen Borken und Recklinghausen sowie bei der Bezirksregierung Münster und dem Regionalverband Ruhr eingesehen werden.

Raumordnerische Beurteilung einschließlich Begründung (4 MB) Raumordnungsverfahren für das Vorhaben Erdgasfernleitung Heiden - Dorsten "Hei-Do" der Open Grid Europe GmbH

drei Kontaktboxen

Helge Conrad

Referat Staatliche Regionalplanung
Team Siedlungs- und Freiraumentwicklung

conrad@rvr.ruhr
+49 201 2069-466