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Barrierefreiheit beim RVR

Hinweise zur Barrierefreiheit und praktischen Nutzung des Internetangebots von rvr.ruhr

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt des Regionalverbands Ruhr (RVR) und wurde im August 2023 erstellt. Ziel ist es, das Internetangebot des RVR für alle Menschen zugänglich zu machen. Jeder soll die Inhalte auf der Website nutzen und verstehen können. Wenn Sie Informationen nicht finden und/oder diese nicht verstehen, kontaktieren Sie uns.

Die Seite www.rvr.ruhr und ihre Unterseiten sind mit den Anforderungen aus der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) soweit vereinbar.

Gesetzliche Grundlage der Barrierefreiheit

Nach § 11 BGG müssen Träger öffentlicher Einrichtungen ihre Internetauftritte und -angebote so gestalten, dass sie von behinderten Menschen grundsätzlich uneingeschränkt genutzt werden können. In Nordrhein-Westfalen ist die barrierefreie Umsetzung dieser Anforderung in der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen - BITV NRW) vom 24. Juni 2004 geregelt. Die BITV enthält in der Anlage Anforderungen und Bedingungen an einen barrierefreien Webauftritt.

Wir bemühen uns, bei diesem Internetauftritt die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und arbeiten stetig daran, unser Web-Angebot zu optimieren.

  • Die Texte werden bei der Erstellung auf allgemeine Verständlichkeit überprüft.
  • Fachbegriffe und Abkürzungen werden nur dort eingesetzt, wo sie zwingend notwendig sind und werden entsprechend erklärt.
  • Die Schriften unter rvr.ruhr sind skalierbar.
  • Für Bilder liegen Alternativtexte vor, wenn diese nicht visuell wahrgenommen werden können.
  • Die Navigation ist klar strukturiert und auf dem gesamten Internetauftritt einheitlich gestaltet.
  • Die Darstellung des Internetauftrittes ist weitestgehend unabhängig von dem benutzten Gerät z. B. über ein Mobiltelefon
  • Software-Erweiterungen um Inhalte erschließen zu können sind nicht erforderlich.

Eingeschränkte oder nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Bilder von älteren Beiträgen unter "Aktuelles" oder aus der Veranstaltungsdatenbank sind eventuell ohne Alternativtexte.
  • Ältere Videos sind teilweise ohne zuschaltbare Untertitel.
  • Aktuell bereiten wir ein Video in Gebärdensprache vor, mit dem Ziel die Inhalte der Webseite darzustellen.
  • Ältere Datentabellen sind eventuell nicht korrekt gegliedert.
  • Ältere Artikel sind eventuell nicht korrekt gegliedert.
  • Ältere Downloads und/oder PDF-Dateien fehlen eventuell die korrekte Überschriftenhierarchie und/oder die korrekten Kontraste.
  • Online-Karten und Kartendienste fallen nicht in den Anwendungsbereich der vorangehend genannten Rechtsvorschriften. Dennoch sind wir bemüht, unsere Geoportale barrierearm wie möglich zu gestalten. Je nach Schwere der motorischen und/oder visuellen Beeinträchtigung kann die Nutzung der Geoportale jedoch stark eingeschränkt sein.

Wir verlinken häufig auf unsereProjektwebseiten. Diese Internet-Seiten gehören auch zum RVR. Aber diese Internet-Seiten wurden noch nicht auf Barrierefreiheit geprüft.
Die anderen Internet-Seiten sind:

  • Besucherzentrum Hoheward
  • Europa-Portal
  • Umweltportal Metropole
  • Kulturinfo Ruhr
  • Unsere Geoportale
  • Besserbereit
  • NewTalents Ruhr
  • Kulturkonferenz Ruhr
  • IGA2027
  • Lelina

Leichte Sprache und bessere Lesbarkeit

Informationen in Leichter Sprache

Icon Leichte Sprache

Texte in Leichter Sprache sind einfacher als andere Texte.
Viele Menschen können Texte in Leichter Sprache besser verstehen.
Deshalb stehen auf unserer Internetseite Texte in Leichter Sprache.

Unser Angebot in Leichter Sprache finden Sie unter folgendem Link. Das Angebot umfasst die wesentlichen Inhalte der Webseite, wie die Webseite aufgebaut ist, als auch die Erklärung zur Barrierefreiheit

Zur Leichten Sprache

Vorlesetool ReadSpeaker

Read Speaker Symbol

Wir haben ein Vorlesetool integriert, mit dem sich Seiten und Dokumente auf dieser Webseite anhören lassen. Das Vorleseprogramm besteht aus einem Vorlesen-Button und einem integrierten Audio-Player, der vollständig mit der Tastatur gesteuert werden kann.

Zusätzlich besteht noch die Möglichkeit sich Texte in anderen Sprachen übersetzen zu lassen (DeepL)  und Textabschnitte farblich in der bevorzugten Schriftart,- größe und -farbe einzurichten. 

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf dieser Seite aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden.

Kontaktformular

Bitte benutzen Sie bei Anfragen und Kontaktaufnahme das vorgesehene Kontaktformular auf dieser Website. Wir freuen uns über Ihre Anregungen und Ihre konstruktive Kritik.

Kontaktformular

Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden des Formulars die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten sowie die besonderen Daten (§ 3 Abs. 9 BDSG, z.B. politische Meinungen) an die Landesregierung Nordrhein-Westfalen übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Beachten Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzhinweise unter www.rvr.ruhr/datenschutz.

Postalisch Kontakt aufnehmen

Sie können uns auch per Post kontaktieren:

Regionalverband Ruhr / Referat 1
Team Medien und Internet
Internetredaktion / Barrierefreiheit
Kronprinzenstraße 35
45128 Essen
+49 (0)201 2069-0

Schlichtungsverfahren/Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik dieser Internetseite keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten.

Die Ombudsstelle ist der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung zugeordnet und in §§ 10d, 10e BGG NRW und §§ 9 ff der BITV NRW gesetzlich verankert. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand. Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender Rufnummer zu erreichen:

+49(0)211.855-3451

Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie hier: 

www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik

Regionalverband Ruhr

info@rvr.ruhr
+49 201 2069-0