Siedlungsflächen

Monitoring und Bedarfsermittlung

Das Siedlungsflächenmonitoring Ruhr (SFM Ruhr) dient dem Siedlungsflächenmonitoring nach § 4 Abs. 4 Landesplanungsgesetz (LPlG NRW), zu dem der Regionalverband Ruhr (RVR) als Regionalplanungsbehörde in Nordrhein-Westfalen gesetzlich verpflichtet ist. Im Rahmen der Siedlungsflächenbedarfsberechnung ermittelt die Regionalplanungsbehörde, ausgehend von den Vorgaben des Landesentwicklungsplans (LEP NRW), Wohnbau- und Gewerbeflächenbedarfe, die in den Regionalplänen als Siedlungsbereiche bzw. in den kommunalen Flächennutzungsplänen als Bauflächen für Wohnen, Gewerbe und Industrie festzulegen sind.

25-50-25 grau

Siedlungsflächenmonitoring

Das Siedlungsflächenmonitoring Ruhr (SFM Ruhr) wird alle drei Jahre fortgeschrieben, ist in dieser Detailtiefe bundesweit einmalig und Ergebnis einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen dem Regionalverband Ruhr mit den 53 Kommunen im Verbandsgebiet.

Der Regionalverband Ruhr erfüllt hiermit umfassend die landesgesetzliche Aufgabe für das Siedlungsflächenmonitoring nach § 4 Abs. 4 Landesplanungsgesetz.

Die Ergebnisse der in der ersten Jahreshälfte 2020 gemeinsam durch die Städte und Gemeinden der Metropole Ruhr und dem RVR durchgeführten Erhebung der Siedlungsflächenreserven sind in dem Bericht ‘Erhebung der Siedlungsflächenreserven und Inanspruchnahmen 2020‘ dargestellt.

Download

Siedlungsflächenbedarfsberechnung

Die planerische Sicherung eines dem Bedarf angemessenen Flächenangebotes für die Siedlungsentwicklung stellt eine der zentralen Aufgaben der kommunalen Flächennutzungsplanung und der Regionalplanung dar.

Die in den Broschüren dargestellten Modelle wurden zusammen mit den Kommunen und weiteren Beteiligten im Rahmen des AK Regionaler Diskurs entwickelt.

Download

Weitere Informationen zur Regionalplanung

Kartenausschnitt Regionalplan Ruhr

Aufstellungsverfahren Regionalplan Ruhr

Verfahrensbeschreibung zum einheitlichen, flächendeckenden und fachübergreifenden Regionalplan Ruhr

mehr dazu
Kartenumriss mit Punkten

REGIONALE KOOPERATIONSSTANDORTE

Zum Regionalplan Ruhr wurde ein vorgezogener Sachlicher Teilplan „Regionale Kooperationsstandorte“ aufgestellt.

mehr dazu

FLÄCHENINFORMATIONSSYSTEM RUHR - RUHRFIS

Beobachtungen und Analysen der räumlichen Entwicklung im Verbandsgebiet werden im Flächeninformantionssystem Ruhr dokumentiert und regelmäßig aktualisiert.

mehr dazu

drei Kontaktboxen

Dr. Nicole Iwer

Team Methodische und rechtliche Grundlagen
Staatliche Regionalplanung

iwer@rvr.ruhr
+49 201 2069-532