Siedlungsflächen
Monitoring und Bedarfsermittlung
Das Siedlungsflächenmonitoring Ruhr (SFM Ruhr) dient dem Siedlungsflächenmonitoring nach § 4 Abs. 4 Landesplanungsgesetz (LPlG NRW), zu dem der Regionalverband Ruhr (RVR) als Regionalplanungsbehörde in Nordrhein-Westfalen gesetzlich verpflichtet ist. Im Rahmen der Siedlungsflächenbedarfsberechnung ermittelt die Regionalplanungsbehörde, ausgehend von den Vorgaben des Landesentwicklungsplans (LEP NRW), Wohnbau- und Gewerbeflächenbedarfe, die in den Regionalplänen als Siedlungsbereiche bzw. in den kommunalen Flächennutzungsplänen als Bauflächen für Wohnen, Gewerbe und Industrie festzulegen sind.
25-50-25 grau
Siedlungsflächenmonitoring
Das Siedlungsflächenmonitoring Ruhr (SFM Ruhr) wird alle drei Jahre fortgeschrieben, ist in dieser Detailtiefe bundesweit einmalig und Ergebnis einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen dem Regionalverband Ruhr mit den 53 Kommunen im Verbandsgebiet.
Der Regionalverband Ruhr erfüllt hiermit umfassend die landesgesetzliche Aufgabe für das Siedlungsflächenmonitoring nach § 4 Abs. 4 Landesplanungsgesetz.
Die Ergebnisse der in der ersten Jahreshälfte 2023 gemeinsam durch die Städte und Gemeinden der Metropole Ruhr und dem RVR durchgeführten Erhebung der Siedlungsflächenreserven sind in dem Bericht ‘Erhebung der Siedlungsflächenreserven und Inanspruchnahmen 2023‘ dargestellt.
Download
SIEDLUNGFLÄCHENMONITORING RUHR, 2023 (16 MB) Erhebung der Siedlungsflächenreserven und Inanspruchnahmen.
Siedlungflächenmonitoring Ruhr, 2020. (18 MB) Erhebung der Siedlungsflächenreserven und Inanspruchnahmen.
ruhrFIS-Bericht, 2017 (7 MB) Erhebung der Siedlunsgflächenreserven und Inanspruchnahmen, 2017.
ruhrFIS-Bericht, 2014 (8 MB) Erhebung der Siedlunsgflächenreserven und Inanspruchnahmen, 2014.
Siedlungsflächenbedarfsberechnung
Die planerische Sicherung eines dem Bedarf angemessenen Flächenangebotes für die Siedlungsentwicklung stellt eine der zentralen Aufgaben der kommunalen Flächennutzungsplanung und der Regionalplanung dar.
Der Regionalverband Ruhr berechnet dazu, als verbindliche Grundlage, die quantitativen Bedarfe von Wohnbauflächen und Gewerblichen Bauflächen für die Bauleit- und Regionalplanung. Die seit dem Jahr 2013 verwendeten Rechenmodelle wurden im Jahr 2025, in Zusammenarbeit mit den Kommunen und weiteren Beteiligten im Rahmen des AK Regionaler Diskurs, evaluiert.
Download
Evaluationsbericht zur Wohnbauflächenbedarfsberechnung, 2025 (4 MB) Berechnungsmethode der Siedlungsflächenbedarfe Wohnen.
Evaluationsbericht zur Siedlungsflächenbedarfsberechnung Gewerbe, 2025 (3 MB) Berechnungsmethode der gewerblich-industriellen Flächenbedarfe
Weitere Informationen zur Regionalplanung
drei Kontaktboxen
Dr. Nicole Iwer
Team Methodische und rechtliche Grundlagen
Staatliche Regionalplanung
iwer@rvr.ruhr
+49 201 2069-532