1. ÄNDERUNG DES REGIONALPLANES RUHR – WINDENERGIE

BETEILIGUNG DER ÖFFENTLICHKEIT UND DER BETROFFENEN ÖFFENTLICHEN STELLEN

Die Verbandsversammlung hat die Regionalplanungsbehörde mit Beschluss vom 13.12.2024 beauftragt, die Beteiligung zur 1. Änderung des Regionalplans Ruhr - Windenergie durchzuführen (gem. § 9 Raumordnungsgesetz i.V.m. 
§ 13 Landesplanungsgesetz NRW).

Die Planunterlagen können vom 20.01.2025 bis einschließlich zum 03.03.2025 auf dieser Seite elektronisch eingesehen werden. Eine Druckfassung liegt zudem in der Bibliothek des Regionalverbandes Ruhr zur Einsichtnahme aus.

Einsichtnahme in Planunterlagen

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Tipp zum Download:
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AUSLEGUNGSUNTERLAGEN DER BETEILIGUNG

Zeichnerische Änderungen

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Zeichnerische Änderungen (94 MB)Zeichnerische Änderungen der 1. Änderung Regionalplan Ruhr – Windenergie – Maßstab 1:50 000 - Entwurf Stand Aufstellungsbeschluss 2024.

Textliche Änderungen

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Textliche Änderungen (537 KB)Textliche Änderungen der 1. Änderung Regionalplan Ruhr – Windenergie – Entwurf Stand Aufstellungsbeschluss 2024.

Erläuterungskarte 23 Windenergiebereiche

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Erläuterungskarte 23 Windenergiebereiche (7 MB)Erläuterungskarte 23 Windenergiebereiche der 1. Änderung Regionalplan Ruhr – Windenergie – Entwurf Stand Aufstellungsbeschluss 2024.

Anhang Artenschutzfachbeiträge zu den Windenergiebereichen

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Anhang Artenschutzfachbeiträge zu den Windenergiebereichen (38 MB)Anhang Artenschutzfachbeiträge zu den Windenergiebereichen der 1. Änderung Regionalplan Ruhr – Windenergie – Entwurf Stand Aufstellungsbeschluss 2024.

Begründung

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Begründung (757 KB)Begründung zur 1. Änderung Regionalplan Ruhr – Windenergie – Entwurf Stand Aufstellungsbeschluss 2024.

Umweltbericht

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Umweltbericht (10 MB)Umweltbericht der 1. Änderung Regionalplan Ruhr – Windenergie – Entwurf Stand Aufstellungsbeschluss 2024.

Anhänge A bis G zum Umweltbericht

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Anhänge A bis G zum Umweltbericht (90 MB)Anhänge A bis G zum Umweltbericht zur 1. Änderung Regionalplan Ruhr – Windenergie – Entwurf Stand Aufstellungsbeschluss 2024.

Einreichen von Stellungnahmen

Sie haben vom 20.01.2025 bis einschließlich zum 03.03.2025 Gelegenheit eine Stellungnahme zum Planentwurf, zur Begründung und zum Umweltbericht abzugeben.

Bitte geben Sie Ihre Stellungnahme vorzugsweise über diese Online-Plattform ab:

https://beteiligung.nrw.de/k/1010925
 

Alternativ können Sie uns auch auf anderem Wege Ihre Stellungnahme übermitteln, vorzugsweise möglichst unter Nutzung des Betreffs RP Ruhr Windenergie per E-Mail an das Postfach

Beteiligung-rpruhr@rvr.ruhr

Oder ausnahmsweise nicht elektronisch per Post an:
Regionalverband Ruhr, Regionalplanungsbehörde Referat 15, Postfach 10 32 64, 45032 Essen oder nach telefonischer Anmeldung (0201 2069-6358) zur Niederschrift beim Regionalverband Ruhr, Regionalplanungsbehörde Referat 15, Kronprinzenstr. 6, 45128 Essen.

Individuelle Eingangsbestätigungen werden grundsätzlich nicht versendet.

 

FAQ zur Beteiligung

Die Beteiligung findet vom 20.01.2025 bis einschließlich zum 03.03.2025 statt.

Digital sind die Unterlagen auf dieser Webseite einsehbar (siehe oben).
Ausgelegt sind die Unterlagen analog in der Bibliothek des Regionalverbandes Ruhr, Kronprinzenstraße 6, 45128 Essen. 
Die Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Freitag 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr.

Beteiligen darf sich die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten Stellen gemäß § 9 ROG i.V.m. § 13 LPlG NRW.


Es wird darum gebeten, die Stellungnahmen unter Angabe des vollständigen Namens, der Anschrift und in lesbarer Form abzugeben.
Bei Abgabe einer Stellungnahme werden die darin gemachten personenbezogenen Daten gespeichert und im Rahmen der Auswertung auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet.

Mit Ablauf der oben genannten Stellungnahmefrist sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (vgl. § 9 Abs. 2 Satz 4 ROG). Nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemachte Einwendungen einer Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 des Umweltrechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) sind im Verfahren über den Rechtsbehelf nach § 7 Abs. 2 UmwRG ebenfalls ausgeschlossen (vgl. § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG), soweit § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 UmwRG nach § 48 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) anzuwenden ist. Eine gesonderte Benachrichtigung erfolgt nicht. 
 

Vorzugsweise sollte die Stellungnahme über die Online Beteiligungs-Plattform „Beteiligung-Online“ erfolgen,
oder per Mail an Beteiligung-rpruhr@rvr.ruhr oder schriftlich an:
Regionalverband Ruhr, Regionalplanungsbehörde Referat 15, Postfach 10 32 64, 45032 Essen
oder nach telefonischer Anmeldung (0201 2069-6358) zur Niederschrift beim Regionalverband Ruhr, Regionalplanungsbehörde Referat 15, Postfach 10 32 64, 45032 Essen.

WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN

Folgender WMS-Dienst steht zur Einbindung in ein geographisches Informationssystem zur Verfügung:
https://geodaten.metropoleruhr.de/geoserver/regionalplanung/wms