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AUFSTELLUNG DES REGIONALPLANS RUHR

EINHEITLICHER, FLÄCHENDECKENDER, FACHÜBERGREIFENDER PLAN

Der Regionalplan Ruhr als einheitlicher, flächendeckender und fachübergreifender Plan berücksichtigt veränderte Rahmenbedingungen der Raumentwicklung wie den demographischen Wandel, den Struktur- und Klimawandel sowie die Chancengleichheit.

Der Regionalplan Ruhr erstreckt sich räumlich über das Verbandsgebiet des Regionalverbands Ruhr.

 

Gut zu wissen

Zum Verbandsgebiet gehören die kreisfreien Städte Bochum, Bottrop, Dortmund, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Hamm, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen sowie die Kreise Recklinghausen, Unna, Wesel und der Ennepe-Ruhr-Kreis.

Inhalte zum Regionalplan Ruhr

Schaubild mit 5 Kacheln und dem regionalplan in der Mitte stehend
Schaubild: RVR/2022

Der Regionalplan Ruhr legt die regionalen Ziele der Raumordnung für die Entwicklung der Region sowie für alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen fest und ist auf einen Planungszeitraum von 20 Jahren ausgerichtet.
Er besteht aus textlichen Aussagen und Vorgaben, aus einer zeichnerischen Karte sowie erklärenden Hinweisen, Hintergrundinformationen und sonstigen Nutzungsregelungen.
Bestandteile des Regionalplans sind:

  • Textliche und Zeichnerische Festlegungen
  • Erläuterungskarten
  • Begründungen und Umweltbericht

 

Erklärfilm zum Regionalplan Ruhr

Quelle: RVR/2020

Verfahren zur Aufstellung des Regionalplans Ruhr

Übersicht der weiteren Verfahrensschritte nach der Beteiligung

Die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der betroffenen öffentlichen Stellen sind im Rahmen der Gesamtabwägung zum Regionalplan Ruhr zu berücksichtigen.

Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr entscheidet über die Aufstellung des Regionalplans Ruhr durch abschließenden Feststellungsbeschluss. In einem letzten Verfahrensschritt ist der Regionalplan Ruhr der Landesplanungsbehörde anzuzeigen. Diese nimmt eine Rechtsprüfung vor und veranlasst die Bekanntmachung des Regionalplans Ruhr im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen.

Schaubild mit Kacheln
Ablauf des Aufstellungsverfahrens des Regionalplans Ruhr. RVR/2022

Entwurf des Regionalplans Ruhr - Stand DRITTE BETEILIGUNG (Dez 2022/Jan 2023)

textliche Festlegungen

Teil A Einleitung. Teil B Textliche Festlegungen (4 MB) Inhaltsverzeichnis, Einleitung, Textliche Festlegungen des RP Ruhr mit Erläuterungen. Entwurf Stand 2022/23.

zeichnerische Festlegungen

Erläuterungskarten

Anhänge

Teil E Anhänge (40 MB) Anhänge 1 bis 4. Entwurf Stand 2022/23.

Begründung

  • Begründung Teil A bis C (6 MB) Begründung zum RP Ruhr. Teil A bis C. Entwurf Stand 2022/23.

  • Begründung Teil D (331 KB) Vorblatt. Entwurf Stand 2022/23.

  • Begründung Teil D (2 MB) Begründung zum RP Ruhr. Teil D Anhänge. Anhang 1 Wohnen. Entwurf Stand 2022/23.

  • Begründung Teil D (2 MB) Begründung zum RP Ruhr. Teil D Anhänge. Anhang 2 Gewerbe. Entwurf Stand 2022/23.

  • Begründung Teil D (3 MB) Begründung zum RP Ruhr. Teil D Anhänge. Anhang 3 Steckbriefe Regionale Kooperationsstandorte. Entwurf Stand 2022/23.

  • Begründung Teil D (267 KB) Begründung zum RP Ruhr. Teil D Anhänge. Anhang 4 Kriterien Plankonzept BSAB. Entwurf Stand 2022/23.

  • Begründung Teil D (15 MB) Begründung zum RP Ruhr. Teil D Anhänge. Anhang 5 Potenzialflächen Erweiterung Kies/Kiessand. Entwurf Stand 2022/23.

  • Begründung Teil D (33 MB) Begründung zum RP Ruhr. Teil D Anhänge. Anhang 6 Potenzialflächen Neuansatz Kies/Kiessand. Entwurf Stand 2022/23.

  • Begründung Teil D (25 MB) Begründung zum RP Ruhr. Teil D Anhänge. Anhang 7 Potenzialflächen Erweiterung Sand (quartär). Entwurf Stand 2022/23

  • Begründung Teil D (27 MB) Begründung zum RP Ruhr. Teil D Anhänge. Anhang 8 Potenzialflächen Erweiterung Präquartärer Sand. Entwurf Stand 2022/23.

  • Begründung Teil D (24 MB) Begründung zum RP Ruhr. Teil D Anhänge. Anhang 9 Potenzialflächen Erweiterung Ton/Schluff. Entwurf Stand 2022/23.

Umweltbericht

weiterführende Unterlagen

Weiterführende Unterlagen

Die Beteiligungssynopsen mit den Stellungnahmen und Erwiderungen aus der zweiten Beteiligung stehen hier für Sie zum Download bereit.

Diese beiden Dateien sind nicht Gegenstand der Auslegungsunterlagen zur dritten Beteiligung. Dazu kann nicht Stellung genommen werden.

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Exkurs: Der raumordnerische ABWÄGUNGSPROZESS

Schmuckbild Waage
Quelle: shutterstock

GEBOT „GERECHTER“ ENTSCHEIDUNG

Bei der Abwägung geht es um die Bewertung und Gewichtung von entgegenstehenden, konkurrierenden Belangen. In den Abwägungsprozess werden solche Belange eingestellt, die auf der Ebene des Regionalplans erkennbar und von Bedeutung sind.
Eine Ermittlung dieses erheblichen Abwägungsmaterials findet insbesondere über die Beteiligung der Öffentlichkeit und der öffentlichen Stellen statt.
Auf dem Weg zu einer planerischen Festlegung gilt das Gebot der „gerechten“ Entscheidung als Ausfluss des allgemeinen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes.

Die Abwägung beruht im Wesentlichen auf folgenden Vorgaben des Raumordnungsgesetzes:

§ 7 Absatz 2 Satz 1 Raumordnungsgesetz:

„Bei der Aufstellung der Raumordnungspläne sind die öffentlichen und privaten Belange […] gegeneinander und untereinander abzuwägen.“

§ 7 Absatz 2 Satz 2 Raumordnungsgesetz:

„Das Ergebnis der Umweltprüfung […] sowie die Stellungnahmen […] sind in der Abwägung […] zu berücksichtigen.“

Fachbeiträge zum Regionalplan Ruhr

Der Regionalplan Ruhr fasst verschiedene Themen in einem Planwerk überörtlich und fachübergreifend zusammen. Als fachliche Grundlagen für den Aufstellungs- und Abwägungsprozess wurden der Regionalplanungsbehörde themenspezifische Fachbeiträge von betroffenen Fachstellen (z.B. Landesbehörden, Kammern, Verbänden) zur Verfügung gestellt.

Die hier bereitgestellten Fachbeiträge (Weiterführende Links und Downloads) wurden – neben weiteren Grundlagen – durch die Regionalplanungsbehörde ausgewertet und in Übereinstimmung mit § 12 Abs. 2 Landesplanungsgesetz NRW bei der Aufstellung des Regionalplans Ruhr berücksichtigt.

Fachbeiträge Freiraum

Fachbeiträge Rohstoffe und Wirtschaft

Fachbeitrag Rohstoffe, 2021. (993 KB) Rohstoffgeologischer Fachbeitrag des Geologischen Dienstes Nordrhein-Westfalen für das Rohstoffsicherungskonzept des Regionalverbands Ruhr.

Fachbeitrag Wirtschaft, 2012. (3 MB) Fachbeitrag zum Regionalplan Ruhr von den Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern.

Fachbeiträge LANUV

Link zum Fachbeitrag zum Regionalplan Ruhr vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz

Fachbeitrag LANUV

Abgrabungskonferenz - Kies/Kiessand

Auszug aus dem Regionalplan Ruhr (Rheinberg, Alpen, Kamp-Linftfort)
Regionalplan Ruhr Entwurf 2021, Grafik: RVR/2021

Am 6. Oktober 2021 veranstaltete der Regionalverband Ruhr die 2. Abgrabungskonferenz zum Regionalplan Ruhr anlässlich des überarbeiteten Entwurfs, der eine veränderte Kulisse der Abgrabungsbereiche vorsieht. Im Rahmen der als hybride Digitalveranstaltung durchgeführten Abgrabungskonferenz informierte die Regionalplanungsbehörde über die Rahmenbedingungen, die Vorgehensweise und die ausgewählten Flächen für die Rohstoffgewinnung. 
Zudem wurden Beispiele für Nachfolgenutzungen ehemaliger Rohstoffgewinnungsbereiche vorgestellt. Dabei wurde der Blick auch auf gelungene Einzelfälle aus den Niederlanden gerichtet.

Vortrag

Kartenumriss mit Punkten

REGIONALE KOOPERATIONSSTANDORTE

Zum Regionalplan Ruhr wurde ein vorgezogener Sachlicher Teilplan „Regionale Kooperationsstandorte“ aufgestellt.

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Kartenausschnitt des Regionalplans Ruhr

Drittes Beteiligungsverfahren

Dritte Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen öffentlichen Stellen zur Neuaufstellung des Regionalplans Ruhr

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FLÄCHENINFORMATIONSSYSTEM RUHR - RUHRFIS

Beobachtungen und Analysen der räumlichen Entwicklung im Verbandsgebiet werden im Flächeninformantionssystem Ruhr dokumentiert und regelmäßig aktualisiert.

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Kartenausschnitte übereinander liegend

SIEDLUNGSFLÄCHENMONITORING

Im Rahmen der Siedlungsflächenbedarfsberechnung werden für die Regionalpläne Wohnbau- und Gewerbeflächenbedarfe ermittelt.

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Regionalverband Ruhr

Referat 15
Regionalplanungsbehörde

regionalplanung@rvr.ruhr
+49 201 2069-6358