Kopfbereich
AUFSTELLUNG DES REGIONALPLANS RUHR
EINHEITLICHER, FLÄCHENDECKENDER, FACHÜBERGREIFENDER PLAN
Der Regionalplan Ruhr als einheitlicher, flächendeckender und fachübergreifender Plan berücksichtigt veränderte Rahmenbedingungen der Raumentwicklung wie den demographischen Wandel, den Struktur- und Klimawandel sowie die Chancengleichheit.
Der Regionalplan Ruhr erstreckt sich räumlich über das Verbandsgebiet des Regionalverbands Ruhr.
Gut zu wissen
Zum Verbandsgebiet gehören die kreisfreien Städte Bochum, Bottrop, Dortmund, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Hamm, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen sowie die Kreise Recklinghausen, Unna, Wesel und der Ennepe-Ruhr-Kreis.
Inhalte zum Regionalplan Ruhr
Der Regionalplan Ruhr legt die regionalen Ziele der Raumordnung für die Entwicklung der Region sowie für alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen fest und ist auf einen Planungszeitraum von 20 Jahren ausgerichtet.
Er besteht aus textlichen Aussagen und Vorgaben, aus einer zeichnerischen Karte sowie erklärenden Hinweisen, Hintergrundinformationen und sonstigen Nutzungsregelungen.
Bestandteile des Regionalplans sind:
- Textliche und Zeichnerische Festlegungen
- Erläuterungskarten
- Begründungen und Umweltbericht
Erklärfilm zum Regionalplan Ruhr
Quelle: RVR/2020
Verfahren zur Aufstellung des Regionalplans Ruhr
Übersicht der weiteren Verfahrensschritte nach der Beteiligung
Die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der betroffenen öffentlichen Stellen sind im Rahmen der Gesamtabwägung zum Regionalplan Ruhr zu berücksichtigen.
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr entscheidet über die Aufstellung des Regionalplans Ruhr durch abschließenden Feststellungsbeschluss. In einem letzten Verfahrensschritt ist der Regionalplan Ruhr der Landesplanungsbehörde anzuzeigen. Diese nimmt eine Rechtsprüfung vor und veranlasst die Bekanntmachung des Regionalplans Ruhr im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen.
25-50-25 grau
Exkurs: Der raumordnerische ABWÄGUNGSPROZESS
GEBOT „GERECHTER“ ENTSCHEIDUNG
Bei der Abwägung geht es um die Bewertung und Gewichtung von entgegenstehenden, konkurrierenden Belangen. In den Abwägungsprozess werden solche Belange eingestellt, die auf der Ebene des Regionalplans erkennbar und von Bedeutung sind.
Eine Ermittlung dieses erheblichen Abwägungsmaterials findet insbesondere über die Beteiligung der Öffentlichkeit und der öffentlichen Stellen statt.
Auf dem Weg zu einer planerischen Festlegung gilt das Gebot der „gerechten“ Entscheidung als Ausfluss des allgemeinen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes.
Die Abwägung beruht im Wesentlichen auf folgenden Vorgaben des Raumordnungsgesetzes:
§ 7 Absatz 2 Satz 1 Raumordnungsgesetz:
„Bei der Aufstellung der Raumordnungspläne sind die öffentlichen und privaten Belange […] gegeneinander und untereinander abzuwägen.“
§ 7 Absatz 2 Satz 2 Raumordnungsgesetz:
„Das Ergebnis der Umweltprüfung […] sowie die Stellungnahmen […] sind in der Abwägung […] zu berücksichtigen.“
Fachbeiträge zum Regionalplan Ruhr
Der Regionalplan Ruhr fasst verschiedene Themen in einem Planwerk überörtlich und fachübergreifend zusammen. Als fachliche Grundlagen für den Aufstellungs- und Abwägungsprozess wurden der Regionalplanungsbehörde themenspezifische Fachbeiträge von betroffenen Fachstellen (z.B. Landesbehörden, Kammern, Verbänden) zur Verfügung gestellt.
Die hier bereitgestellten Fachbeiträge (Weiterführende Links und Downloads) wurden – neben weiteren Grundlagen – durch die Regionalplanungsbehörde ausgewertet und in Übereinstimmung mit § 12 Abs. 2 Landesplanungsgesetz NRW bei der Aufstellung des Regionalplans Ruhr berücksichtigt.
Fachbeiträge Freiraum
Forstlicher Fachbeitrag, 2012. (1 MB) Fachbeitrag zum Regionalplan Ruhr vom Landesbetrieb Wald und Holz.
Fachbeitrag Regionale Grünzüge, 2015. (19 MB) Fachbeitrag zum Regionalplan Ruhr vom Regionalverband Ruhr, Referat Regionalpark/ELP/Freiraumsicherung.
Fachbeitrag Klimaanpassung. (9 MB) Fachbeitrag zum Regionalplan Ruhr vom Regionalverband Ruhr, Referat Geoinformation und Raumbeobachtung.
Fachbeitrag Kulturlandschaft, 2014. (8 MB) Fachbeitrag zum Regionalplan Ruhr vom Landschaftsverband Rheinland und Landschaftsverband Westfalen-Lippe.
Landwirtschaftlicher Fachbeitrag, 2012. (7 MB) Fachbeitrag zum Regionalplan Ruhr von der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.
Fachbeiträge Rohstoffe und Wirtschaft
Fachbeitrag Rohstoffe, 2021. (993 KB) Rohstoffgeologischer Fachbeitrag des Geologischen Dienstes Nordrhein-Westfalen für das Rohstoffsicherungskonzept des Regionalverbands Ruhr.
Fachbeitrag Wirtschaft, 2012. (3 MB) Fachbeitrag zum Regionalplan Ruhr von den Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern.
Fachbeiträge LANUV
Link zum Fachbeitrag zum Regionalplan Ruhr vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz
Fachbeitrag Abfallwirtschaft Teil 1, 2018. (1,012 KB) Fachbeitrag zum Regionalplan Ruhr vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz.
Fachbeitrag Abfallwirtschaft Teil 1, 2017. (2 MB) Fachbeitrag zum Regionalplan Ruhr vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz.
Abgrabungskonferenz - Kies/Kiessand
Am 6. Oktober 2021 veranstaltete der Regionalverband Ruhr die 2. Abgrabungskonferenz zum Regionalplan Ruhr anlässlich des überarbeiteten Entwurfs, der eine veränderte Kulisse der Abgrabungsbereiche vorsieht. Im Rahmen der als hybride Digitalveranstaltung durchgeführten Abgrabungskonferenz informierte die Regionalplanungsbehörde über die Rahmenbedingungen, die Vorgehensweise und die ausgewählten Flächen für die Rohstoffgewinnung.
Zudem wurden Beispiele für Nachfolgenutzungen ehemaliger Rohstoffgewinnungsbereiche vorgestellt. Dabei wurde der Blick auch auf gelungene Einzelfälle aus den Niederlanden gerichtet.