Landesentwicklungsplan (LEP NRW)

Raumordnungsplan für NRW

Der Landesentwicklungsplan (LEP NRW) dient dazu, das Landesgebiet Nordrhein-Westfalens als zusammenfassender, überörtlicher und fachübergreifender Raumordnungsplan zu entwickeln, zu ordnen und zu sichern.

Nordrhein-Westfalen ist ein dicht besiedeltes Land. An den begrenzten Raum und seine Ressourcen werden vielfältige Nutzungsansprüche gestellt, die im LEP NRW aufeinander abgestimmt werden müssen:

  • Bereitstellung von Flächen für Wohnsiedlungs- und Freizeitnutzungen, für Gewerbe, Industrie und Handel
  • Verkehrsinfrastruktur wie Straßen- und Schienenwege
  • technische Infrastruktur der Energie- und Wasserversorgung sowie der Entsorgung
  • Versorgung mit Rohstoffen
  • Sicherung der land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen
  • Sicherung von Flächen für Natur- und Wasserschutz oder den Schutz vor Hochwasser

Gut zu wissen

Der Landesentwicklungsplan ist das wichtigste Planungsinstrument auf der Ebene des Landes Nordrhein-Westfalen. Er legt die räumlichen Ziele und Grundsätze der Landesentwicklung fest. Dafür zuständig ist das Wirtschaftsministerium als Landesplanungsbehörde. 

Beteiligung zur Änderung des Landesentwicklungsplans: Erneuerbare Energien

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat am 02. Juni 2023 beschlossen, den Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen zu ändern.

Vom 14. Juni bis 28. Juli 2023 besteht im Rahmen des Beteiligungsverfahrens die Möglichkeit eine Stellungnahme zum Entwurf der LEP-Änderung abzugeben.

Beteiligung zur Änderung

PDF-Download unter:
wirtschaft.nrw - LEP NRW 
Unterlagen und weitere Informationen:
wirtschaft.nrw - Landesplanungsbehörde

Weitere Informationen zur Regionalplanung

Kartenausschnitt Regionalplan Ruhr

Aufstellungsverfahren Regionalplan Ruhr

Verfahrensbeschreibung zum einheitlichen, flächendeckenden und fachübergreifenden Regionalplan Ruhr

mehr dazu
Kartenumriss mit Punkten

REGIONALE KOOPERATIONSSTANDORTE

Zum Regionalplan Ruhr wurde ein vorgezogener Sachlicher Teilplan „Regionale Kooperationsstandorte“ aufgestellt.

mehr dazu

FLÄCHENINFORMATIONSSYSTEM RUHR - RUHRFIS

Beobachtungen und Analysen der räumlichen Entwicklung im Verbandsgebiet werden im Flächeninformantionssystem Ruhr dokumentiert und regelmäßig aktualisiert.

mehr dazu

drei Kontaktboxen

Michael Bongartz

Referatsleitung
Staatliche Regionalplanung

bongartz@rvr.ruhr
+49 201 2069-563
Kronprinzenstraße 6, 45128 Essen