Landesentwicklungsplan (LEP NRW)

Raumordnungsplan für NRW

Der Landesentwicklungsplan (LEP NRW) dient dazu, das Landesgebiet Nordrhein-Westfalens als zusammenfassender, überörtlicher und fachübergreifender Raumordnungsplan zu entwickeln, zu ordnen und zu sichern.

Nordrhein-Westfalen ist ein dicht besiedeltes Land. An den begrenzten Raum und seine Ressourcen werden vielfältige Nutzungsansprüche gestellt, die im LEP NRW aufeinander abgestimmt werden müssen:

  • Bereitstellung von Flächen für Wohnsiedlungs- und Freizeitnutzungen, für Gewerbe, Industrie und Handel
  • Verkehrsinfrastruktur wie Straßen- und Schienenwege
  • technische Infrastruktur der Energie- und Wasserversorgung sowie der Entsorgung
  • Versorgung mit Rohstoffen
  • Sicherung der land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen
  • Sicherung von Flächen für Natur- und Wasserschutz oder den Schutz vor Hochwasser

Gut zu wissen

Der Landesentwicklungsplan ist das wichtigste Planungsinstrument auf der Ebene des Landes Nordrhein-Westfalen. Er legt die räumlichen Ziele und Grundsätze der Landesentwicklung fest. Dafür zuständig ist das Wirtschaftsministerium als Landesplanungsbehörde. 

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat am 17. April 2018 beschlossen, den Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) zu ändern (siehe § 17 Landesplanungsgesetz NRW sowie § 13 Raumordnungsgesetz). Hierzu wurde im Sommer 2018 ein Beteiligungsverfahren durchgeführt.

Auf Basis der Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen haben das Landeskabinett und der Landtag über den Entwurf entschieden. Mit Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes NRW ist die Änderung des LEP NRW am 6. August 2019 in Kraft getreten.

PDF-Download unter:
wirtschaft.nrw - LEP NRW 
Unterlagen und weitere Informationen:
wirtschaft.nrw - Landesplanungsbehörde

Weitere Informationen zur Regionalplanung

Kartenausschnitt Regionalplan Ruhr

Aufstellungsverfahren Regionalplan Ruhr

Verfahrensbeschreibung zum einheitlichen, flächendeckenden und fachübergreifenden Regionalplan Ruhr

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Kartenumriss mit Punkten

REGIONALE KOOPERATIONSSTANDORTE

Zum Regionalplan Ruhr wurde ein vorgezogener Sachlicher Teilplan „Regionale Kooperationsstandorte“ aufgestellt.

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FLÄCHENINFORMATIONSSYSTEM RUHR - RUHRFIS

Beobachtungen und Analysen der räumlichen Entwicklung im Verbandsgebiet werden im Flächeninformantionssystem Ruhr dokumentiert und regelmäßig aktualisiert.

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drei Kontaktboxen

Michael Bongartz

Referatsleitung
Staatliche Regionalplanung

bongartz@rvr.ruhr
+49 201 2069-563