Landesentwicklungsplan (LEP NRW)
Raumordnungsplan für NRW
Der Landesentwicklungsplan (LEP NRW) dient dazu, das Landesgebiet Nordrhein-Westfalens als zusammenfassender, überörtlicher und fachübergreifender Raumordnungsplan zu entwickeln, zu ordnen und zu sichern.
Nordrhein-Westfalen ist ein dicht besiedeltes Land. An den begrenzten Raum und seine Ressourcen werden vielfältige Nutzungsansprüche gestellt, die im LEP NRW aufeinander abgestimmt werden müssen:
- Bereitstellung von Flächen für Wohnsiedlungs- und Freizeitnutzungen, für Gewerbe, Industrie und Handel
- Verkehrsinfrastruktur wie Straßen- und Schienenwege
- technische Infrastruktur der Energie- und Wasserversorgung sowie der Entsorgung
- Versorgung mit Rohstoffen
- Sicherung der land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen
- Sicherung von Flächen für Natur- und Wasserschutz oder den Schutz vor Hochwasser
Gut zu wissen
Der Landesentwicklungsplan ist das wichtigste Planungsinstrument auf der Ebene des Landes Nordrhein-Westfalen. Er legt die räumlichen Ziele und Grundsätze der Landesentwicklung fest. Dafür zuständig ist das Wirtschaftsministerium als Landesplanungsbehörde.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat am 17. April 2018 beschlossen, den Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) zu ändern (siehe § 17 Landesplanungsgesetz NRW sowie § 13 Raumordnungsgesetz). Hierzu wurde im Sommer 2018 ein Beteiligungsverfahren durchgeführt.
Auf Basis der Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen haben das Landeskabinett und der Landtag über den Entwurf entschieden. Mit Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes NRW ist die Änderung des LEP NRW am 6. August 2019 in Kraft getreten.
PDF-Download unter:
wirtschaft.nrw - LEP NRW
Unterlagen und weitere Informationen:
wirtschaft.nrw - Landesplanungsbehörde