Landesentwicklungsplan (LEP NRW)

Raumordnungsplan für NRW

Der Landesentwicklungsplan (LEP NRW) dient dazu, das Landesgebiet Nordrhein-Westfalens als zusammenfassender, überörtlicher und fachübergreifender Raumordnungsplan zu entwickeln, zu ordnen und zu sichern.

Nordrhein-Westfalen ist ein dicht besiedeltes Land. An den begrenzten Raum und seine Ressourcen werden vielfältige Nutzungsansprüche gestellt, die im LEP NRW aufeinander abgestimmt werden müssen:

  • Bereitstellung von Flächen für Wohnsiedlungs- und Freizeitnutzungen, für Gewerbe, Industrie und Handel
  • Verkehrsinfrastruktur wie Straßen- und Schienenwege
  • technische Infrastruktur der Energie- und Wasserversorgung sowie der Entsorgung
  • Versorgung mit Rohstoffen
  • Sicherung der land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen
  • Sicherung von Flächen für Natur- und Wasserschutz oder den Schutz vor Hochwasser

Gut zu wissen

Der Landesentwicklungsplan ist das wichtigste Planungsinstrument auf der Ebene des Landes Nordrhein-Westfalen. Er legt die räumlichen Ziele und Grundsätze der Landesentwicklung fest. Dafür zuständig ist das Wirtschaftsministerium als Landesplanungsbehörde. 

Beteiligung zur Änderung des Landesentwicklungsplans: Erneuerbare Energien

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat am 02. Juni 2023 beschlossen, den Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen zu ändern.

Vom 14. Juni bis 28. Juli 2023 bestand im Rahmen des Beteiligungsverfahrens die Möglichkeit eine Stellungnahme zum Entwurf der LEP-Änderung abzugeben.

PDF-Download unter:
wirtschaft.nrw - LEP NRW 
Unterlagen und weitere Informationen:
wirtschaft.nrw - Landesplanungsbehörde

Plattform Regionale Kooperationsstandorte

In der Regionalen Plattform sind alle relevanten Informationen zu den einzelnen Kooperationsstandorten in Form von Steckbriefen hinterlegt, die über die Kartenauswahl aufgerufen werden können.

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Raumverträglichkeitsprüfungen

Die Raumverträglichkeitsprüfung ist ein förmliches Verfahren, in dem die Raumverträglichkeit raumbedeutsamer Vorhaben unter überörtlichen Gesichtspunkten geprüft wird.

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Luftbild von NRW hinterlegt mit Kartenausschnitt des LEP

LANDESENTWICKLUNGSPLAN

Der Landesentwicklungsplan ist das wichtigste Planungsinstrument auf der Ebene des Landes Nordrhein-Westfalen.

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drei Kontaktboxen

Michael Bongartz

Referatsleitung
Staatliche Regionalplanung

bongartz@rvr.ruhr
+49 201 2069-563
Kronprinzenstraße 6, 45128 Essen