Essen/Hattingen. Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) hat in ihrer heutigen Sitzung (10. Juli) die Weichen für das neue Stadtquartier in Hattingen gestellt. Die hierfür notwendige Änderung des Regionalplans wurde einstimmig beschlossen. Damit sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines nachhaltigen und zeitgemäßen Stadtquartiers auf dem ehemaligen Produktionsgelände der Firma Orenstein & Koppel westlich der Nierenhofer Straße geschaffen worden.
Ziel ist die Revitalisierung einer weitgehend brachgefallenen Fläche, auf der ein neues, innenstadtnahes Quartier mit Gewerbe und Wohnen sowie Frei- und Grünflächen mit hoher Aufenthaltsqualität entstehen soll. Ebenso sollen neue Infrastruktur- und Versorgungseinrichtungen geschaffen werden, die dem Plangebiet und dem näheren Umfeld dienen. Da der geltende Regionalplan bislang hier noch einen Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) festlegt, hat die Stadt Hattingen beim Regionalverband Ruhr beantragt, den Regionalplan zu ändern und einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) festzulegen.
Die Regionalplanänderung wird in den Amtsblättern der Bezirksregierungen Düsseldorf, Münster und Arnsberg bekannt gemacht. Mit der letzten Bekanntmachung wird die Änderung wirksam. Die Verbandsversammlung hatte das Regionalplanänderungsverfahren im Juli 2025 eingeleitet.