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Baumarkt mit Gartencenter erfordert in Gladbeck Regionalplanänderung

Essen/Gladbeck (idr). Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr hat in ihrer heutigen Sitzung (6. Oktober 2017) die Weichen für die Nachnutzung aufgegebener Sportplatz- und Schulflächen in Gladbeck gestellt. Die Stadt Gladbeck hat die Änderung des Regionalplanes angeregt, um die regionalplanerischen Voraussetzungen für einen großflächigen Einzelhandelsstandort zu schaffen. Ein Investor beabsichtigt die Neuausrichtung seines Baufach- und Baustoffmarktes am Standort "Krusenkamp". Nach den Vorgaben des Landesentwicklungsplans sind Standorte für großflächigen Einzelhandel nur in Allgemeinen Siedlungsbereichen möglich. Der Allgemeine Freiraum- und Agrarbereich soll in einen Allgemeinen Siedlungsbereich geändert werden, in dem auch wohnverträgliches Gewerbe entwickelt werden kann. Damit entspricht die geplante 9. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Emscher-Lippe, vollumfänglich den städtebaulichen Zielen. Im Zuge des Verfahrens findet eine umfangreiche Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Hierfür werden die Verfahrensunterlagen bei der Kreisverwaltung in Recklinghausen und dem Regionalverband Ruhr in Essen öffentlich ausgelegt. Die Verfahrensunterlagen und nähere Informationen zu den Öffnungszeiten der Auslegungsorte sowie zu den Beteiligungsfristen stehen im Internet unter folgendem Link www.regionalplanung.metropoleruhr.de zur Verfügung.Pressekontakt: RVR, Pressestelle, Jens Hapke, Telefon: 0201/2069-495. E-Mail: hapke@rvr-online.de

Essen/Gladbeck (idr). Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr hat in ihrer heutigen Sitzung (6. Oktober 2017) die Weichen für die Nachnutzung aufgegebener Sportplatz- und Schulflächen in Gladbeck gestellt. Die Stadt Gladbeck hat die Änderung des Regionalplanes angeregt, um die regionalplanerischen Voraussetzungen für einen großflächigen Einzelhandelsstandort zu schaffen.

Ein Investor beabsichtigt die Neuausrichtung seines Baufach- und Baustoffmarktes am Standort "Krusenkamp". Nach den Vorgaben des Landesentwicklungsplans sind Standorte für großflächigen Einzelhandel nur in Allgemeinen Siedlungsbereichen möglich. Der Allgemeine Freiraum- und Agrarbereich soll in einen Allgemeinen Siedlungsbereich geändert werden, in dem auch wohnverträgliches Gewerbe entwickelt werden kann. Damit entspricht die geplante 9. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Emscher-Lippe, vollumfänglich den städtebaulichen Zielen.

Im Zuge des Verfahrens findet eine umfangreiche Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Hierfür werden die Verfahrensunterlagen bei der Kreisverwaltung in Recklinghausen und dem Regionalverband Ruhr in Essen öffentlich ausgelegt. Die Verfahrensunterlagen und nähere Informationen zu den Öffnungszeiten der Auslegungsorte sowie zu den Beteiligungsfristen stehen im Internet unter folgendem Link www.regionalplanung.metropoleruhr.de zur Verfügung.

Pressekontakt: RVR, Pressestelle, Jens Hapke, Telefon: 0201/2069-495. E-Mail: hapke@rvr-online.de

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