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Hauptbahnhöfe in Dortmund und Gelsenkirchen: Bundespolizei verhängt Mitführverbot für Waffen und Messer

Dortmund/Gelsenkirchen (idr). Die Bundespolizei erlässt vom 23. bis 27. Juli an den Hauptbahnhöfen Dortmund und Gelsenkirchen ein Mitführverbot für Reizstoff- und Abwehrsprays, Schuss-, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messer aller Art. Sie reagiert damit auf Konflikte in den vergangenen Monaten, die gerade unter dem Einfluss von Alkohol und Betäubungsmitteln mit gefährlichen Gegenständen ausgetragen werden. Bei Verstößen gegen das Verbot können ein Platzverweis, ein Bahnhofs- oder Beförderungsverbot sowie ein Zwangsgeld in Höhe von 200 Euro verhängt werden.

 

Infos: http://www.bundespolizei.de

Pressekontakt: Bundespolizeiinspektion Dortmund, Björn Dahle, Telefon: 0231/562247-1012, E-Mail: presse.do[at]polizei.bund.de

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