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Mieterschutzverordnung gilt künftig in Dortmund

Düsseldorf/Dortmund (idr). Die Mieterschutzverordnung des Landes NRW wird am 1. März ausgedehnt und gilt dann erstmalig auch in einer Ruhrgebietsstadt: In Dortmund gibt es künftig eine Mietpreisbremse und eine verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. Das Land weitet die Verordnung auf Grundlage einer gutachterlichen Ermittlung von bislang 18 auf künftig 57 Kommunen aus. Sie soll Mieter in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt schützen.

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