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Neue Nutzung ehemaliger Bergbauflächen erfordert Regionalplanänderung – Ruhrparlament fasst Erarbeitungsbeschluss

Essen/Metropole Ruhr (idr). Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) hat in ihrer heutigen Sitzung (29. März) beschlossen, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass fünf ehemalige Bergbaustandorte in Bottrop, Herten und Marl neu genutzt werden können. Die Flächen waren bislang ausschließlich für den bergbaulichen Betrieb vorgesehen. Die Änderung des Regionalplanes ist erforderlich, um die ehemaligen Standorte des Steinkohlebergbaus für andere Gewerbe- und Industriebetriebe zu öffnen. Damit leistet der RVR einen wichtigen Beitrag zum Strukturwandel. Im Einzelnen sind neue planerische Festlegungen für folgende Standorte vorgesehen: - Bottrop-Grafenwald: ehemaliges Bergwerk Prosper-Haniel, Schacht IV - Bottrop: ehemaliges Bergwerk Prosper-Haniel, Schacht II - Herten: ehemalige Zeche Westerholt - Marl-Polsum: ehemaliges Bergwerk Westerholt, Schacht Polsum I - Marl: ehemaliges Bergwerk Auguste Viktoria, Schacht VI In Bottrop-Grafenwald (Schacht IV) und in Herten im Bereich der ehemaligen Zeche Westerholt sollen die Weichen für die Ansiedlung neuer Gewerbebetriebe gestellt werden. Für die Fläche Bottrop (Schacht II) sind gewerbliche und industrielle Nutzungen vorgesehen. "Auf diese Weise können auf ehemaligen Bergbaustandorten wieder neue Arbeitsplätze entstehen, ohne dafür Freiraum in Anspruch nehmen zu müssen. Damit werden den Städten Bottrop und Herten neue Chancen für die gewerbliche Entwicklung eröffnet", so Bernd Tischler, Oberbürgermeister der Stadt Bottrop und Vorsitzender des RVR-Planungsausschusses. Die beiden im Freiraum gelegenen Standorte in Marl sollen künftig als Waldflächen der Erholung dienen. Die RVR-Verbandsversammlung hat heute den Erarbeitungsbeschluss gefasst. Im Zuge des 12. Regionalplan-Änderungsverfahrens findet eine umfangreiche Beteiligung der Fachbehörden und Verbände sowie der Öffentlichkeit statt. Hierfür werden die Verfahrensunterlagen bei der Stadt Bottrop, der Kreisverwaltung Recklinghausen und dem Regionalverband Ruhr in Essen öffentlich ausgelegt. Die Verfahrensunterlagen und nähere Informationen hierzu stehen demnächst auch im Internet unter folgendem Link www.regionalplanung.rvr.ruhr zur Verfügung. HINWEIS FÜR DIE REDAKTIONEN. Unter www.ruhrparlament.de (TOP 1.4) finden Sie die entsprechende Beschlussvorlage.Pressekontakt: RVR, Pressestelle, Barbara Klask, Telefon: 0201/2069-201, E-Mail: klask@rvr.ruhr

Essen/Metropole Ruhr (idr). Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) hat in ihrer heutigen Sitzung (29. März) beschlossen, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass fünf ehemalige Bergbaustandorte in Bottrop, Herten und Marl neu genutzt werden können. Die Flächen waren bislang ausschließlich für den bergbaulichen Betrieb vorgesehen.

Die Änderung des Regionalplanes ist erforderlich, um die ehemaligen Standorte des Steinkohlebergbaus für andere Gewerbe- und Industriebetriebe zu öffnen. Damit leistet der RVR einen wichtigen Beitrag zum Strukturwandel. Im Einzelnen sind neue planerische Festlegungen für folgende Standorte vorgesehen:

- Bottrop-Grafenwald: ehemaliges Bergwerk Prosper-Haniel, Schacht IV

- Bottrop: ehemaliges Bergwerk Prosper-Haniel, Schacht II

- Herten: ehemalige Zeche Westerholt

- Marl-Polsum: ehemaliges Bergwerk Westerholt, Schacht Polsum I

- Marl: ehemaliges Bergwerk Auguste Viktoria, Schacht VI

In Bottrop-Grafenwald (Schacht IV) und in Herten im Bereich der ehemaligen Zeche Westerholt sollen die Weichen für die Ansiedlung neuer Gewerbebetriebe gestellt werden. Für die Fläche Bottrop (Schacht II) sind gewerbliche und industrielle Nutzungen vorgesehen. "Auf diese Weise können auf ehemaligen Bergbaustandorten wieder neue Arbeitsplätze entstehen, ohne dafür Freiraum in Anspruch nehmen zu müssen. Damit werden den Städten Bottrop und Herten neue Chancen für die gewerbliche Entwicklung eröffnet", so Bernd Tischler, Oberbürgermeister der Stadt Bottrop und Vorsitzender des RVR-Planungsausschusses. Die beiden im Freiraum gelegenen Standorte in Marl sollen künftig als Waldflächen der Erholung dienen.

Die RVR-Verbandsversammlung hat heute den Erarbeitungsbeschluss gefasst. Im Zuge des 12. Regionalplan-Änderungsverfahrens findet eine umfangreiche Beteiligung der Fachbehörden und Verbände sowie der Öffentlichkeit statt. Hierfür werden die Verfahrensunterlagen bei der Stadt Bottrop, der Kreisverwaltung Recklinghausen und dem Regionalverband Ruhr in Essen öffentlich ausgelegt. Die Verfahrensunterlagen und nähere Informationen hierzu stehen demnächst auch im Internet unter folgendem Link www.regionalplanung.rvr.ruhr zur Verfügung.

HINWEIS FÜR DIE REDAKTIONEN. Unter www.ruhrparlament.de (TOP 1.4) finden Sie die entsprechende Beschlussvorlage.

Pressekontakt: RVR, Pressestelle, Barbara Klask, Telefon: 0201/2069-201, E-Mail: klask@rvr.ruhr

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