Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr hat in ihrer heutigen Sitzung (25. September) den Aufstellungsbeschluss zur 11. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Emscher-Lippe, gefasst.
Die 11. Änderung schafft auf Antrag der Stadt Waltrop die regionalplanerischen Voraussetzungen für die Verlagerung der ortsansässigen Firma Langendorf auf eine ehemalige Bergehalde im südlichen Stadtgebiet Waltrops. Hierzu wird ein neuer Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen mit einer Größe von ca. 12 Hektar regionalplanerisch festgelegt. Dem Nutzungszweck entsprechend sollen auf dieser Fläche nur Betriebe für die Produktion von Nutzfahrzeugen und mit der Nutzfahrzeugproduktion im Zusammenhang stehende Betriebszweige angesiedelt werden. Damit kann die Stadt Waltrop verbindliches Bau- und Planungsrecht in Form des Flächennutzungsplanes und eines Bebauungsplanes schaffen.
Das seit 1889 in Waltrop ansässige Unternehmen produziert Nutzfahrzeuge in den Segmenten Kippfahrzeuge, Innenlader, Tieflader und Spezialfahrzeuge und ist einer der größten Arbeitgeber im Stadtgebiet. Mit der Regionalplanänderung kann dem traditionsreichen Unternehmen im Zuge seiner Expansionspläne eine Perspektive ermöglicht und zahlreiche Arbeitsplätze für die vor Ort tätigen Fachkräfte am Standort Waltrop und in der Region gesichert werden.
Nach der Beschlussfassung durch die Verbandsversammlung zeigt die Regionalplanungsbehörde die Regionalplanänderung bei der Landesplanungsbehörde an. Erst wenn diese innerhalb einer Frist von drei Monaten keine Einwendungen erhebt, wird die Änderung nach amtlicher Bekanntmachung im Gesetzes- und Verordnungsblatt NRW wirksam.
Die Unterlagen zu den Regionalplanänderungen (Drucksache 13/1814) sind verfügbar unter www.ruhrparlament.de