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RVR-Kommunalrat fordert, die sozialen Aspekte bei der Verteilung der Bundes-Fördermittel stärker zu berücksichtigen

Essen/Metropole Ruhr (idr). Die Oberbürgermeister und Landräte im Kommunalrat des Regionalverbandes Ruhr (RVR) sind besorgt, dass die Landesregierung den Förderzweck des Bundes-Kommunalinvestitionsförderungsfonds nicht genügend berücksichtigt. Ein Gesetzentwurf des Landes legt die Förderberechtigungskriterien neu fest. Danach würden die Fördermittel des Bundes nicht mehr ausschließlich finanzschwachen Kommunen zugutekommen. Städte wie Duisburg, Oberhausen, Essen und Gelsenkirchen würden so allein rund 43 Millionen Euro verlieren. Die Städte und Kreise im RVR schlagen daher vor, bei der Verteilung der Finanzhilfen des Bundes, die im Wesentlichen die Investitionstätigkeit finanzschwacher Gemeinden stärken sollen, die überdurchschnittlichen Belastungen aus Kassenkrediten und Arbeitslosigkeit zu berücksichtigen. Der RVR-Kommunalrat hat seinen Vorsitzenden, Oberbürgermeister Frank Baranowski aus Gelsenkirchen, beauftragt, in einem Brief an den NRW-Ministerpräsidenten Arnim Laschet eine Kurskorrektur der Landespläne einzufordern. Zum Ausgleich der unterschiedlichen Wirtschaftskraft im Bundesgebiet unterstützt der Bund die Länder bei der Stärkung der Investitionstätigkeit finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände. Nach Artikel 104 b und c des Grundgesetzes gewährt der Bund aus dem Sondervermögen "Kommunalinvestitionsförderungsfonds" den Ländern Finanzhilfen für Investitionen finanzschwacher Gemeinden.Pressekontakt: RVR, Pressestelle, Barbara Klask, Telefon: 0201/2069-201, E-Mail: klask@rvr-online.de

Essen/Metropole Ruhr (idr). Die Oberbürgermeister und Landräte im Kommunalrat des Regionalverbandes Ruhr (RVR) sind besorgt, dass die Landesregierung den Förderzweck des Bundes-Kommunalinvestitionsförderungsfonds nicht genügend berücksichtigt. Ein Gesetzentwurf des Landes legt die Förderberechtigungskriterien neu fest. Danach würden die Fördermittel des Bundes nicht mehr ausschließlich finanzschwachen Kommunen zugutekommen. Städte wie Duisburg, Oberhausen, Essen und Gelsenkirchen würden so allein rund 43 Millionen Euro verlieren. Die Städte und Kreise im RVR schlagen daher vor, bei der Verteilung der Finanzhilfen des Bundes, die im Wesentlichen die Investitionstätigkeit finanzschwacher Gemeinden stärken sollen, die überdurchschnittlichen Belastungen aus Kassenkrediten und Arbeitslosigkeit zu berücksichtigen.

Der RVR-Kommunalrat hat seinen Vorsitzenden, Oberbürgermeister Frank Baranowski aus Gelsenkirchen, beauftragt, in einem Brief an den NRW-Ministerpräsidenten Arnim Laschet eine Kurskorrektur der Landespläne einzufordern.

Zum Ausgleich der unterschiedlichen Wirtschaftskraft im Bundesgebiet unterstützt der Bund die Länder bei der Stärkung der Investitionstätigkeit finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände. Nach Artikel 104 b und c des Grundgesetzes gewährt der Bund aus dem Sondervermögen "Kommunalinvestitionsförderungsfonds" den Ländern Finanzhilfen für Investitionen finanzschwacher Gemeinden.

Pressekontakt: RVR, Pressestelle, Barbara Klask, Telefon: 0201/2069-201, E-Mail: klask@rvr-online.de

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