Dortmund (idr). In aufstrebenden Stadtteilen können die Mieten nach Immobilien-Modernisierungen stark steigen. Den betroffenen Bewohnern droht dann Verdrängung. Die Stadt Dortmund will jetzt prüfen, ob und in welchen Gebieten die Anwendung Sozialer Erhaltungssatzungen rechtlich möglich und geboten ist. Einen entsprechenden Vorschlag legt der Verwaltungsvorstand dem Rat zum Beschluss vor. Wo eine Soziale Erhaltungssatzung gilt, gibt es besondere Genehmigungspflichten für Bauherren, die Wohngebäude baulich oder in ihrer Nutzung verändern wollen. Luxussanierungen mit erheblich steigenden Mieten lassen sich so verhindern. Auch ein kommunales Vorkaufsrecht könnte die Stadt beim Verkauf von Wohngebäuden im Satzungsgebiet geltend machen.
Im ersten Schritt prüft das Amt für Stadterneuerung nun, ob und wo die Voraussetzungen für eine Soziale Erhaltungssatzung erfüllt sind. Dazu wertet das Amt Daten zu allen 170 Statistischen Gebieten der Stadt aus. Für Gebiete, für die die Voraussetzungen erfüllen, sollen tiefer gehende Untersuchungen folgen. Für den tatsächlichen Erlass einer oder mehrerer Sozialer Erhaltungssatzungen wäre dann ein erneuter Ratsbeschluss notwendig.
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