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Resolution: Kommunalfinanzen stärken

Städte brauchen endlich eine Altschuldenlösung!

Die Haushalte der Verbandskommunen haben den Corona-Stresstest im Jahr 2020 bestehen können. Dazu beigetragen haben die Unterstützungspakete von Bund und Land zur Kompensation von Gewerbesteuerausfällen und der höhere Anteil an den Kosten der Unterkunft.

Gleichzeitig haben die Kommunen des Verbandsgebiets im Jahr 2020 ihre eigenen Anstrengungen zur Verbesserung ihrer Liquidität fortgesetzt. Der Kommunalfinanzbericht der Metropole Ruhr 2021 zeigt jedoch anschaulich, dass die Tilgung von Altschulden in Höhe von 773 Millionen Euro nur möglich war, weil die Kommunen auf Mittel aus Rückstellungen für Investitionen und Pensionen zurückgegriffen haben. Insgesamt betragen die Kassen- und Liquiditätskredite im Ruhrgebiet immer noch 13 Mrd. Euro, die Verschuldung der Kernhaushalte beträgt sogar insgesamt 21,4 Mrd. Euro.

Gerade in der Metropole Ruhr steigen die Transferleistungen im Vergleich zum westdeutschen Durchschnitt weiter. Das liegt nicht an höheren „Fall-Leistungen“, sondern an einer weiterhin stark verfestigten Langzeiterwerbslosigkeit und Armut. Durch die erhöhte Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft wird diese Situation gemildert. Sie lösen die finanzielle Schieflage der Kommunen in der Region jedoch nicht. Das machen auch die nach wie vor unterdurchschnittlichen Investitionsausgaben der Verbandskommunen deutlich.

Angesichts der sich abzeichnenden Herausforderungen zur Bewältigung der sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise sowie den jetzt anstehenden notwendigen und wichtigen Unterstützungsleistungen für Flüchtende aus der Ukraine und anderen Krisen- und Kriegsgebieten erneuert die Verbandsversammlung des RVR deshalb ihren Appell an Bund und Land, die Kommunen der Metropole Ruhr mit der Lösung der Altschuldenfrage nicht weiter alleine zu lassen! Die betroffenen Kommunen können ihre Altschulden nicht allein abbauen.

Die Verbandsversammlung erwartet insbesondere von der Landesregierung, eine auf die Kommunen in Nordrhein-Westfalen zugeschnittene und mit ihnen abgestimmte Lösung zur Regelung der Altschuldenfrage nicht zu verzögern, zumal die Bundesregierung weiterhin an der Lösung des Altschuldenproblems arbeiten will.

Die neue Landesregierung muss dieser Aufgabe hohe Priorität einräumen, wie immer sie sich auch zusammensetzt. Nur so können die nötigen Freiräume für eine aktivere Sozialpolitik und zum Abbau des Investitionsstaus geschaffen werden.

Beschluss der RVR-Verbandsversammlung 1. April 2022

Regionalverband Ruhr

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