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Überschwemmungsgebiet der Ruhr in Oberhausen, Duisburg, Essen und Mülheim an der Ruhr angepasst

Düsseldorf/Metropole Ruhr (idr). Die Bezirksregierung Düsseldorf hat das ausgewiesene Überschwemmungsgebiet der Ruhr in Oberhausen, Duisburg, Essen und Mülheim an der Ruhr geändert. Eine Überprüfung der aktuellen Verordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes hatte u.a. ergeben, dass das Gebiet in dem Teilbereich der Lanfermannfähre, Essen, durch erneuerte und erhöhte Uferwege bei einem statistisch einmal in 100 Jahren zu erwartenden Hochwasser nicht überschwemmt wird. Hingegen würde die Schleuseninsel in Mülheim an der Ruhr, die bisher nicht als Überschwemmungsgebiet erfasst war, überflutet.

 

Die Änderungsverordnung tritt am 13. Juli in Kraft.

 

Das ermittelte Überschwemmungsgebiet ist online einsehbar: https://www.brd.nrw.de/themen/umwelt-natur/wasserwirtschaft/hochwasserrisiken-und-hochwasserschutz/festgesetzte-16

Pressekontakt: Bezirksregierung Düsseldorf, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Telefon: 0211/475-9202, E-Mail: pressestelle[at]brd.nrw.de

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