Das Wahl-A-B-C

Listenwahl

Bei der Ruhrwahl handelt es sich um eine reine Listenwahl – vergleichbar mit dem Verfahren bei der Europawahl. Jede*r Wahlberechtigte hat genau eine Stimme, mit der die Liste einer Partei oder Wählergruppe gewählt werden kann. Diese Listen werden im Vorfeld der Wahl von den Parteien bzw. Wählergruppen aufgestellt. Die Sitze, die ihnen nach der Wahl zustehen, werden aus ihrer Liste in der dort festgelegten Reihenfolge der Kandidat*innen besetzt

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Thorsten Kröger

Leiter des Büros der Regionaldirektorin

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