Das Wahl-A-B-C

Organe

 

Der RVR handelt im Auftrag der Menschen im Ruhrgebiet durch seine drei gesetzlich festgelegten Verbandsorgane: die Verbandsversammlung, den Verbandsausschuss und den bzw. die Regionaldirektor*in.  Als beratendes Gremium und Bindeglied zur kommunalen Ebene gibt es zudem noch den Kommunalrat, der aus den Oberbürgermeister*innen und Landrät*innen der 15 Mitgliedskörperschaften gebildet wird.

Kontaktbox(en)

Thorsten Kröger

Leiter des Büros der Regionaldirektorin

kroeger[at]rvr.ruhr
+49 201 2069-338