Der RVR handelt im Auftrag der Menschen im Ruhrgebiet durch seine drei gesetzlich festgelegten Verbandsorgane: die Verbandsversammlung, den Verbandsausschuss und den bzw. die Regionaldirektor*in. Als beratendes Gremium und Bindeglied zur kommunalen Ebene gibt es zudem noch den Kommunalrat, der aus den Oberbürgermeister*innen und Landrät*innen der 15 Mitgliedskörperschaften gebildet wird.
