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RUHRWAHL 2025

Infos und Bekanntmachungen

Am 14. September 2025 wurde das Ruhrparlament zum zweiten Mal direkt von den Bürgerinnen und Bürgern des Ruhrgebiets gewählt. Ergebnisse und Sitzverteilung finden Sie hier:

Wahlergebnisse 2025

Ermöglicht wurde die Direktwahl durch eine Novelle des RVR-Gesetzes aus dem Jahr 2015.

Stimmabgabe an der Wahlurne.
Stimmabgabe an der Wahlurne. © Fotolia/damir

Gut zu wissen

Über die laufende Arbeit des Ruhrparlaments informiert

www.ruhrparlament.de

graue Schachtel

Plenarsaal anlässlich der Sitzung des Planungsausschusses am 20. Mai 2020. © RVR/Wiciok

Wahl zeitgleich mit Kommunalwahl

Die Wahl des Ruhrparlaments fand am 14. September 2025 zeitgleich mit der Kommunalwahl statt. Die Wählerinnen und Wähler erhielten dazu einen weiteren Stimmzettel.

Das RVR-Gesetz sieht vor, dass die Verbandsversammlung künftig aus 91 Mitgliedern besteht.

Die wahlrechtlichen Grundlagen für die Durchführung der allgemeinen Kommunalwahlen und die erstmalige Direktwahl des Ruhrparlaments regelt das Land NRW im Kommunalwahlgesetz, dessen Änderungen am 25. April 2019 in Kraft getreten sind.

Wahlausschuss 15.07.2025

Der Wahlausschuss unter Vorsitz von Regionaldirektor Garrelt Duin in seiner Funktion als Wahlleiter wird voraussichtlich am 15. Juli 2025 über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge entscheiden. 

Wahlbüro

Referat Verbandsgremien

wahlen[at]rvr.ruhr
+49 201 2069-318