Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2027
Der Entwurf des Haushaltsplans 2027 wurde der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr am 09. Oktober 2026 zugeleitet (DS 15/0477).
Bekanntmachung des Haushaltsplanentwurfs
Gemäß § 80 Abs. 3 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen nach Zuleitung an die Verbandsversammlung (bzw. Rat) unverzüglich öffentlich bekannt zu geben und für die Dauer des Beratungsverfahrens im Rat zur Einsichtnahme verfügbar zu halten.
Die Veröffentlichung erfolgt auf der Homepage des Regionalverbands Ruhr (www.rvr.ruhr) am 20. Oktober 2026. Die Frist für Einwendungen endet am 03. November 2026.
Bestandteile des Haushaltsplanentwurfs
Der vorliegende Haushaltsplanentwurf umfasst folgende Bestandteile:
- Haushaltssatzung
- Aufstellungs- und Bestätigungsvermerk
- Vorbericht
- Gesamtergebnisplan, Gesamtfinanzplan und Investitionsmaßnahmen
- Produktbereichsorientierte Darstellung
- Strategiefeldorientierte Darstellung
- Stellenplan
- Haushaltsquerschnitt
- Zuwendungen an Fraktionen
- Übersicht der Verbindlichkeiten
- Entwicklung des Eigenkapitals
- Übersicht über Verpflichtungsermächtigungen
- Ergebnis-, Finanzrechnung und Bilanz zum 31. Dezember 2025
- Beteiligungen des Regionalverbands Ruhr zum 31. Dezember 2025
- Strategiefelder und Projekte
Interaktiver Haushalt
Details können darüber hinaus dem interaktiven Haushalt entnommen werden.
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