Schlichtungsstelle Bergschaden NRW - Bereich Steinkohle

Mit der "Schlichtungsstelle Bergschaden" wird Bergschadensbetroffenen in einem für sie kostenfreien und transparenten Verfahren eine sachgerechte Hilfe in Bergschadensfällen angeboten. Eine mit Kostenrisiken verbundene gerichtliche Auseinandersetzung zur Klärung etwaiger Ersatzansprüche soll damit möglichst vermieden werden.

Infos zu den Interessensvertretungen im Schlichtungsverfahren, zu den Grundsätzen des Schlichtungsverfahrens, eine Karte über die Zuständigkeitsbereiche, weitere Hinweise und zwei Download-Bereiche u. a. mit der Schlichtungsordnung finden Sie im Folgenden.

Gut zu wissen

Der Regionalverband Ruhr (RVR) wird als Geschäftsstelle der Schlichtungsstelle tätig. Er nimmt die Anträge von Bergschadensbetroffenen entgegen und übernimmt alle organisatorischen Aufgaben im Zusammenhang mit dem Schlichtungsverfahren.

Vorsitzende der Schlichtungskommission

  • Gero Debusmann, Präsident des Oberlandesgerichts Hamm a. D.

Auf der Seite der Interessenvertretungen von Bergschadensbetroffenen beteiligen sich:

  • LVBB; Landesverband Bergbaubetroffener NRW, Rheinberg
  • VBHG; Verband bergbaugeschädigter Haus- und Grundeigentümer e.V., Herten
  • IVBI; Interessenverband bergbaugeschädigter Immobilienbesitzer e.V., Marl
  • IBHG; Interessengemeinschaft bergbaubeeinträchtigter Haus- und Grundeigentümer e.V. Dortmund
  • BgB, Bürger gegen Bergschäden e. V., Wassenberg
  • Netzwerk Bergbaugeschädigter e. V. des Rheinischen Braunkohlenreviers, Bergheim-Zieverich
  • RIBS, Rheinische Initiative Bergschaden. e. V., Jülich

Auf der Seite der Bergbauunternehmen beteiligen sich:

  • RAG AG,
  • RAG Anthrazit Ibbenbüren GmbH und
  • EBV GmbH

Das Schlichtungsverfahren wird von folgenden wesentlichen Grundsätzen bestimmt:

  • An die Schlichtungsstelle können sich Privatpersonen, kleine und mittlere Handwerks- und Geschäftsbetriebe oder vergleichbare Personen wenden, an deren Eigentum im Einwirkungsbereich des Steinkohlenbergbaus Schäden entstanden sind und deren Ursache sie in bergbaulichen Einwirkungen vermuten, über deren Regulierung jedoch bislang kein Einvernehmen mit dem als Verursacher in Betracht kommenden Bergbauunternehmen zu erzielen war.
  • Die Schlichtungsstelle kann nur einzelfallbezogene Streitigkeiten im Zusammenhang mit Sachschäden durch Einwirkungen des Steinkohlenbergbaus behandeln. Anträge zu Sachverhalten von grundsätzlicher Bedeutung oder zu behördlichen Genehmigungsverfahren kann sie nicht annehmen.
  • Das Verfahren ist für Antragsteller - außer bei missbräuchlicher Anrufung der Schlichtungsstelle - kostenfrei.
  • Die Schlichtungsstelle wird von einem Schlichter mit der Befähigung zum Richteramt geleitet, der von zwei Beisitzern unterstützt wird. Einen Beisitzer muss der Antragsteller aus einer von den Interessenvertretungen der Betroffenen aufgestellten Liste auswählen.  Die Auswahl ist auf die Liste der ausgewiesenen Beisitzer beschränkt. (s. "Liste Beisitzer" im Download-Bereich rechts).
    Der andere Beisitzer wird von dem jeweiligen Bergbauunternehmen benannt. 
  • Die Schlichtungsstelle kann zur näheren Prüfung der Angelegenheit und auf Kosten des jeweiligen Bergbauunternehmens Sachverständige hinzuziehen.
  • Die Entscheidung im Schlichtungsverfahren wird in der Regel nach mündlicher Verhandlung unter Beteiligung der Parteien getroffen und endet mit einem Schlichtungsspruch. Den Parteien bleibt es überlassen, den Schlichtungsspruch anzunehmen. Unabhängig davon steht den Betroffenen der ordentliche Rechtsweg weiterhin offen. Die Verjährung etwaiger Ersatzansprüche ist ab Antragseingang bis einen Monat nach Zustellung des Schlichtungsspruchs gehemmt.
  • Die Verjährung etwaiger Ersatzansprüche ist ab Antragseingang bis einen Monat nach Zustellung des Schlichtungsspruchs gehemmt.

An wen kann ich mich wenden?

EBV GmbH (Steinkohle) oder RWE Power AG (Braunkohle)?
Die Abgrenzungskarte gibt Auskunft über die  Zuständigkeit Auskunft.

Zwischen der EBV GmbH für den Bereich des ehemaligen Steinkohlebergbaus und der RWE Power AG für den Bereich des aktiven Braunkohletagebaus ist, bezogen auf das rheinische Kohlerevier, eine Abgrenzungskarte über die Zuständigkeiten der Schlichtungsstelle Steinkohle einerseits und der Anrufungsstelle Braunkohle andererseits entwickelt und festgelegt worden.

Aus der Karte sind die abgegrenzten Zuständigkeitsbereiche der EBV GmbH (braun) und RWE Power AG (grün) erkennbar. Ausschließlich im straffierten Zuständigkeitsbereich EBV GmbH/RWE Power AG werden die Schlichtungsstellen Bergschaden in NRW und die Anrufungsstelle Braunkohle in enger Kooperation mit den jeweiligen Bergwerksunternehmen die endgültige Zuständigkeit für die Durchführung des Verfahrens festlegen.

Download Karte Zuständigkeitsbereiche

Schlichtungsstelle Bergschaden Abgrenzungskarte (4 MB)Schlichtungsstelle Bergschaden Abgrenzungskarte: Zuständigkeiten der Schlichtungsstelle Steinkohle einerseits und der Anrufungsstelle Braunkohle andererseits

Bergschaden-Hotline

Soweit Sie einen Bergschaden bei der RAG AG Herne, RAG Anthrazit Ibbenbüren GmbH oder EBV GmbH Hückelhoven noch nicht gemeldet haben, finden Sie nachfolgend aufgeführte Rufnummern zur Bergschaden-Hotline der

  • RAG AG Herne, Telefon: +49 800 2727271
  • RAG Anthrazit Ibbenbüren, Telefon: +49 5451 51-0 
  • EBV GmbH Hückelhoven, Telefon: +49 2433 4440-25625

Kontakt Bezirksregierung Arnsberg

Zur Frage bergbaulicher Einwirkungen auf Ihr Grundstück können Sie ergänzend insbesondere zur Frage der Grubenbildeinsichtnahme kontaktieren:

Bezirksregierung Arnsberg
Abteilung Bergbau und Energie in NRW
Telefon: +49 2931 82-3647 oder +49 2931 82-0
Fax: +49 2931 82-3624
registratur-do(at)bezreg-arnsberg.nrw.de 

Hier können auch Grubenbildeinsichtnahmen durchgeführt und Auskünfte über die Zuständigkeit der Bergbaugesellschaften erfragt werden.

Schlichtungsordnung ab dem 1. Januar 2023

Download

Schlichtungsordnung Bergschaden NRW, 27.01.2023 (350 KB)Schlichtungsordnung Bergschaden NRW, 27.01.2023

Formulare zum Schlichtungsantrag Bergschaden

Antragsformular für die Schlichtungsstelle zur Beilegung bergschadensrechtlicher Streitigkeiten:

Download

Liste der Beisitzer

Liste der von Antragstellern als Beisitzer auswählbaren Personen der Schlichtungsstelle Bergschaden Nordrhein-Westfalen:

Download

Schlichtungsstelle Bergschaden (24 KB)PDF-Datei, Stand: 9. September 2022

Leiter der Geschäftsstelle

Jochem von der Heide
Schlichtungsstelle Bergschaden NRW
Geschäftsstelle beim Regionalverband Ruhr

bergschaden@rvr.ruhr
+49 201 2069-414
Kronprinzenstraße 35 | 45128 Essen