Sie haben Schule oder Studium gerade erst hinter sich? Oder stecken Sie schon mitten im Berufsleben und möchten sich verändern? Sie suchen einen Arbeitsplatz, der mehr ist als ein Job?
Dann sind Sie beim Regionalverband Ruhr (RVR) genau richtig! Wir gestalten das Ruhrgebiet – elf kreisfreie Städte, vier Kreise und mehr als fünf Millionen Menschen. Alle unsere rund 600 Mitarbeitenden tragen einen wichtigen Teil dazu bei.
Ob beim Ausbau und der Pflege der grünen Infrastruktur, der Entwicklung innovativer Mobilitätskonzepte oder bei der Gewinnung regionaler Geo- und Klimadaten für eine klimaresiliente Raumplanung – wir bieten abwechslungsreiche und sinnstiftende Tätigkeiten im öffentlichen Dienst.
Vielfalt und Chancengleichheit sind für uns nicht nur wichtige Worte, sondern gelebte Praxis. Wir legen großen Wert auf eine inklusive und wertschätzende Arbeitskultur, in der sich alle einbringen und entfalten können.
Werden auch Sie Teil vom #TeamRVR!
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FAQ - Häufig gestellte Fragen
Hier beantworten wir häufig gestellte Fragen zu unserem Bewerbungsprozess.
Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die in der Stellenausschreibung genannte Ansprechperson.
Wie bewerbe ich mich beim Regionalverband Ruhr?
Wie bewerbe ich mich beim Regionalverband Ruhr?
Ihre Bewerbung können Sie ganz einfach über unser Online-Bewerbungssystem einreichen. Dort finden Sie auch unsere freien Ausstellungsplätze, sobald entsprechende Ausbildungsstellen veröffentlicht werden (in der Regel im Sommer/Herbst). Bewerbungen für Praktikumsplätze können hier eingereicht werden.
Bitte beachten Sie, dass nur Bewerbungen in deutscher Sprache berücksichtigt werden können. Ebenfalls müssen die Bewerbungsunterlagen vollständig – inkl. Anschreiben, Lebenslauf, ggf. Nachweise über Ausbildungs-/ Studienabschlüsse und ggf. Arbeitszeugnisse – sein.
Was passiert, nachdem ich meine Bewerbung eingereicht habe?
Was passiert, nachdem ich meine Bewerbung eingereicht habe?
Sobald die Bewerbungsfrist abgelaufen ist, werden die eingegangenen Bewerbungen durch das Referat Personal und die entsprechende Fachabteilung gesichtet. An diesem Prozess werden auch die Gleichstellungsbeauftragte, der Personalrat und ggf. die Schwerbehindertenvertretung beteiligt.
Die Vorstellungsgespräche finden in der Regel drei bis sechs Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist statt. Sie erhalten dafür eine rechtzeitige Einladung mit allen wichtigen Details.
Wie läuft ein Bewerbungsgespräch ab?
Wie läuft ein Bewerbungsgespräch ab?
Die Vorstellungsgespräche finden in den Essener Dienstgebäuden statt. In Ausnahmefällen können auch Gespräche an den Forsthöfen durchgeführt werden.
An den Gesprächen nehmen neben der Führungskraft, ein/e Personalsachbearbeiter/in, die Gleichstellungsbeauftragte, ein Mitglied des Personalrats und ggf. die Schwerbehindertenvertretung teil.
Das Gespräch wird als teilstrukturiertes Interview geführt. Das bedeutet, dass die Fragen im Vorfeld festgelegt werden, um allen Bewerber*innen die gleichen Chancen zu eröffnen und eine bessere Vergleichbarkeit zu schaffen. Es werden sowohl Fragen aus verschiedenen Kompetenzbereichen gestellt. Ebenfalls können Fragen zum bisherigen beruflichen Werdegang gestellt werden.
Die Vorstellungsgespräche dauern in der Regel dreißig bis sechzig Minuten.
Die Besetzung von Stellen mit Führungsverantwortung erfolgt anhand eines 2½-stündigen Assessment Center Verfahrens (AC-Verfahren), welches sich in drei Kernelemente aufteilt: Rollenspiele, ein Fachvortrag und eine Interviewsituation.
Was passiert nach einem Bewerbungsgespräch?
Was passiert nach einem Bewerbungsgespräch?
Nachdem das Vorstellungsgespräch bzw. das AC-Verfahren durchgeführt wurde, erhalten Sie zunächst durch das Personalreferat eine telefonische Rückmeldung.
Sollten wir Ihnen ein Stellenangebot unterbreiten, kann Ihnen der Arbeitsvertrag erst nach Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten und des Personalrats zugesendet werden. Dies kann bis zu drei Wochen in Anspruch nehmen.
Was verdiene ich beim Regionalverband Ruhr?
Was verdiene ich beim Regionalverband Ruhr?
Sollten Sie Tarifbeschäftigter sein, so fällt Ihr Arbeitsverhältnis in den Anwendungsbereich des TVöD (VKA). Ihr Gehalt ergibt sich demnach aus der in der Stellenausschreibung genannten Entgeltgruppe und der Erfahrungsstufe, die auf Grundlage Ihrer Berufserfahrung festgelegt wird. Aufgrund der tariflichen Bindung ist das Gehalt nicht verhandelbar.
Sofern Sie verbeamtet sind, richtet sich Ihre Besoldung nach der Landesbesoldungsordnung NRW. Die Besoldung ergibt sich aus der in der Stellenausschreibung genannten Besoldungsgruppe und der Erfahrungsstufe, welche bei einer Verbeamtung durch die entsprechenden beamtenrechtlichen Grundlagen festgelegt wird bzw. bei einer Versetzung von Ihrem vorherigen Dienstherrn übernommen wird. Neben der jeweiligen Laufbahnbefähigung (in der Regel Vorbereitungsdienst) können sich persönliche Voraussetzungen auf die Besoldung auswirken.

