OVG Urteil vom 12.06.2026 - FAQ
Am 12.06.2026 hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster den Regionalplan Ruhr für unwirksam erklärt. Aktuell ist das Urteil noch nicht rechtskräftig und der Regionalplan Ruhr somit bis auf weiteres wirksam, gleichwohl hat diese Entscheidung zahlreiche Fragen aufgeworfen und zum Teil für erhebliche Unsicherheiten gesorgt. Die nachfolgende FAQ-Liste soll zunächst als Orientierungshilfe dienen und die drängendsten Fragen beantworten. Sie wird regelmäßig aktualisiert und an den aktuellen Sachstand angepasst.
Stand: 23.06.2026