Wenn Wählerinnen und Wähler am 14. September ihre Kreuzchen machen, haben sie neben Stadtoberhaupt, Landrätin oder Landrat sowie Abgeordneten für die Stadträte, Kreistage und Integrationsräte noch etwas mehr auf dem Zettel: die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR). 17 Parteien und Wählergruppen haben jeweils eine Wahlliste für die Verbandsversammlung – auch Ruhrparlament genannt − eingereicht.
Ganz platt gesagt: Das Ruhrparlament entscheidet über alles, was der Regionalverband Ruhr macht. Man kann sich die Versammlung ähnlich vorstellen wie einen Stadtrat – nur, dass es hier eben nicht um die Belange einer einzelnen Kommune, sondern um das gesamte Ruhrgebiet geht.
Die Verbandsversammlung ist das wichtigste politische Gremium des Regionalverbandes Ruhr. Sie besteht aus 91 Mitgliedern, die alle fünf Jahre direkt von den Bürgerinnen und Bürgern des Ruhrgebiets gewählt werden. Diese Mitglieder treffen demokratische Entscheidungen zu allen Themenbereichen, in denen der RVR aktiv ist.
Dazu beschließt das Parlament den Haushalt des Verbandes – Grundvoraussetzung für alle Projekte, des RVR. Der RVR verantwortet in der Region u. a. den Regionalplan Ruhr. Er managt Infrastrukturprojekte wie die Route Industriekultur und ist im Ausbau des regionalen Radwegenetzes, der Halden sowie in der Pflege und Entwicklung von Wald- und Grünflächen aktiv. Großereignisse, die das Image der Region aufwerten, liegen ebenfalls in den Händen des RVR. Dazu zählen zum Beispiel die Internationale Gartenausstellung IGA 2027 Ruhrgebiet oder die Kultur-Biennale Manifesta im kommenden Jahr.
Und auch für die Selbstorganisation des Regionalverbandes ist die Verbandsversammlung unverzichtbar. Ihre Mitglieder wählen Verbandsspitze und die Mitglieder der Ausschüsse. Zudem bestimmen sie die Verbandsordnung und Satzung.
Das Ruhrparlament wird sich in seiner neuen Konstellation am 28. November konstituieren. Die Sitzung kann dann live auf www.ruhrparlament.de verfolgt werden.