Essen/Ruhrgebiet. Der Regionalverband Ruhr (RVR) hat vom 20. Januar bis 3. März 2025 ein sechswöchiges Beteiligungsverfahren zur 1. Regionalplanänderung im Hinblick auf den Ausbau der Windenergie gestartet. Sowohl öffentliche Stellen wie Kommunen, Fachbehörden oder Kammern, als auch Bürgerinnen und Bürger, private Initiativen und Verbände hatten in dieser Zeit Gelegenheit, zu den Planinhalten Stellung zu nehmen.Insgesamt sind etwa 270 Stellungnahmen eingegangen. Die exakte Anzahl kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht genau benannt werden, da einige Stellungnehmer ihre Eingaben in mehrfacher Ausführung sowohl postalisch als auch digital eingereicht haben.
Alle eingegangenen Stellungnahmen werden nun von der Regionalplanungsbehörde ausgewertet und sämtliche entscheidungsrelevante Belange müssen abgewogen werden. Ausschlaggebend für die Abwägung ist, dass es sich bei den vorgebrachten Anregungen um substanzielle, planerisch handhabbare Belange handelt. Mangelnde Akzeptanz allein ist dabei kein abwägungserheblicher Belang. Sofern auf Grundlage der vorgebrachten Einwendungen Änderungen an der Flächenkulisse vorgenommen werden sollten, müssen diese immer auch fachlich begründet werden. Sollten im Rahmen des Beteiligungsverfahrens Hinweise eingegangen sein, die es erfordern, den Planentwurf zu ändern (durch Herausnahme, Neuabgrenzung oder Hinzunahme von Windenergiebereichen), ist die Durchführung eines weiteren Beteiligungsverfahrens zu den geänderten Planinhalten notwendig.
Die derzeit laufende Auswertung der Stellungnahmen wird daher auch Klarheit darüber bringen, ob der das Verfahren abschließende Feststellungsbeschluss durch die Verbandsversammlung des RVR wie angestrebt noch in diesem Jahr gefasst werden kann. Nach dem Beschluss muss die Planänderung bei der Landesplanungsbehörde zur Rechtsprüfung angezeigt werden. Mit der Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes NRW wird die 1. Änderung des Regionalplans Ruhr dann rechtskräftig.
Die Regionalplanungsbehörde beim RVR hat einen Entwurf für die 1. Änderung des Regionalplans erarbeitet. Die im Planentwurf enthaltenen Windenergiebereiche sind das Ergebnis einer ruhrgebietsweiten Raumanalyse. Anhand regionalplanerisch relevanter Kriterien wurden mittels Ausschlussverfahren Flächen ermittelt, die sich für die Nutzung der Windenergie potenziell eignen. Ausgeschlossen wurden dabei insbesondere Flächen,
- die de facto für den Bau und Betrieb von Windenergieanlagen nicht zur Verfügung stehen (z.B., weil sie bereits bebaut sind),
- die wegen gesetzlicher Vorgaben nicht für die Windenergienutzung in Frage kommen (z.B. Naturschutzgebiete) oder
- die ungeeignet sind, weil Vorsorgeabstände zu schutzbedürftigen Nutzungen eingehalten werden sollen (z.B. zu Wohnbebauung).
Die RVR-Verbandsversammlung hat am 13. Dezember 2024 den sogenannten Aufstellungsbeschluss gefasst und das Änderungsverfahren damit förmlich eingeleitet.